Genehmigung eines Gefahrgutschulungsprogramms im Luftfahrtsektor beantragen
Sie möchten Gefahrgutschulungen im Bereich Luftfahrt anbieten? Dann benötigen Sie dafür ein genehmigtes Schulungsprogramm. Die Aufrechterhaltung von Genehmigungen sowie Änderungen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.
Beschreibung
Für Gefahrgutschulungen im Bereich Luftfahrt benötigen Sie ein genehmigtes Schulungsprogramm. Wenn Sie bereits ein genehmigtes Schulungsprogramm besitzen, sind die Aufrechterhaltung sowie Änderungen genehmigungspflichtig. Dazu gehören beispielsweise Namensänderungen oder eine neue Anschrift.
Bei Änderungen, die den Schulungsumfang betreffen, können Sie aus einer Liste vorgegebener Module wählen, die Sie anbieten möchten.
Folgende Genehmigungen können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen:
- Genehmigung eines neuen Gefahrgutschulungsprogramms
- Änderung einer bestehenden Genehmigung für ein Gefahrgutschulungsprogramm
- Erweiterung einer bestehenden Genehmigung um weitere Module
- Reduzierung einer bestehenden Genehmigung um die angebotenen Module
- Änderung von Stammdaten
- als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Schulungsanbieters: Unternehmensname, Rechtsform, Anschrift
- als Freiberuflerin oder Freiberufler: Unternehmensname, Anschrift, Vorname(n), Familienname
Aufrechterhaltung einer bestehenden Genehmigung für ein Gefahrgutschulungsprogramm: alle 2 Jahre erforderlich, bei Neuausgabe der ICAO T.I.: in allen ungeraden Jahren.
Online-Dienst
Genehmigung eines Gefahrgutschulungsprogramms im Luftfahrtsektor online beantragen
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Zahlungsweise
- Überweisung
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B3, Sachgebiet B32
Adresse
Postanschrift
Kelsterbacher Straße 23
65479 Raunheim
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 531 2355-8250
Fax: +49 531 2355-8299
E-Mail: AS-FRA-GZ@lba.de
E-Mail: dgor@lba.de
E-Mail: gefahrgut@lba.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Allgemein:
- bei Unternehmen, zum Beispiel Schulungsanbietern: Gewerbenachweis oder Auszug aus dem Handelsregister
- bei Freiberuflerinnen oder Freiberuflern: Nachweis über die freiberufliche Tätigkeit, zum Beispiel durch eine Bescheinigung des Finanzamts
- weitere für Ihren Antrag relevante Unterlagen, die im Folgenden aufgelistet sind
Für die Genehmigung eines neuen Schulungsprogramms, Erweiterungen eines genehmigten Schulungsprogramms sowie die Aufrechterhaltung von Genehmigungen folgende Schulungsunterlagen:
- eine Beurteilung des Schulungsumfangs und weitere Schulungsinhalte gemäß Kompetenzmodell.
- Bei internen Schulungen zusätzlich Beurteilung des Trainingsumfangs als Teil des Schulungsprogramms.
- Bei externen Schulungen soll die Schulungsfirma den Schulungsvertrag nutzen und die Ziele dort aufnehmen.
- Lehrgangsmaterialien, wie zum Beispiel Handout, Präsentation
- Übungsaufgaben und Abschlussprüfungen
- Vorgaben zur Durchführung der Prüfungen, vor allem Identitätsfeststellung
- Muster des Schulungsnachweises
- Vorgaben zur Aufbewahrung der Unterlagen nach ICAO T.I. 1, Abschnitt 4.4
- Beschreibung der Lehrgangsräume
- Hilfsmittel für den Unterricht
- ergänzende Unterlagen zu dem jeweiligen Trainingsmodul
- zugelassene Ausbildende:
- Vorlage aktueller Zertifikate der Ausbildenden und Nachweis mit Datumsangabe von 2 durchgeführten Schulungen in den letzten 2 Jahren.
Bei Änderung einer bestehenden Genehmigung für ein Gefahrgutschulungsprogramm zusätzlich:
- Änderung der Basisinformationen bei Unternehmen (Unternehmensname, Rechtsform):
- Gewerbenachweis oder Auszug aus dem Handelsregister
- Änderung von Basisinformationen bei Freiberuflerinnen und Freiberuflern (Vorname(n), Familienname):
- Nachweis, der den Namenswechsel bestätigt, zum Beispiel einen Auszug aus dem Standesamtsregister, eine Namensänderungsurkunde oder den neuen Personalausweis
- Nachweis, der den Namenswechsel bestätigt, zum Beispiel einen Auszug aus dem Standesamtsregister, eine Namensänderungsurkunde oder den neuen Personalausweis
Voraussetzungen
- Sie können den Antrag nur stellen, wenn sie als Unternehmen oder selbstständige Person in Deutschland ansässig sind.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) Nummer 965/2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb
- Bekanntmachung über die Beförderung von gefährlichen Gütern im Luftverkehr und die Anforderungen an die Schulung der betroffenen Personen (NfL 2022-2-713)
- ICAO Technical Instructions for the safe Transport of Dangerous Goods by Air (Doc 9284)
- Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
Verfahrensablauf
Sie können die Genehmigung, Änderung oder Aufrechterhaltung eines Gefahrgutschulungsprogramms online über das Bundesportal, per E-Mail, Fax oder Post beantragen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag online ab.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Kontakt zu Ihnen auf.
- Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen
- einen Bescheid,
- einen Kostenbescheid.
- Sie bezahlen die Gebühren, sofern Sie ein Luftfahrtunternehmen sind, das selbst die Schulung anbietet.
Antrag per E-Mail, Post oder per Fax:
- Schicken Sie den ausgefüllten Online-Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das LBA. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das LBA schicken.
- Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.
Fristen
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Geltungsdauer: 2 Jahre (Die Genehmigung ist 2 Jahre gültig beziehungsweise bis zur Neuauflage der Beförderung gefährlicher Stoffe auf dem Luftweg (ICAO T.I.). Erscheint eine neue ICAO T.I. müssen die Unterlagen aktualisiert werden.)
Aufbewahrungsfrist: 36 Monate (Die Schulungsaufzeichnungen müssen Schulungsorganisationen mindestens 36 Monate aufbewahren, Arbeitgeber den Schulungsnachweis (Zertifikat) für 36 Monate. Die Aufzeichnungen müssen dem LBA auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer für Neuanmeldungen beträgt mindestens 3 Monate.
1 Monat (Die Bearbeitungsdauer für die Aufrechterhaltung und Änderungen beträgt etwa 1 Monat.)
Kosten
Die Kosten fallen nur für Luftfahrtunternehmen an, die Schulungen anbieten. Für alle anderen Schulungsanbieter fallen keine Kosten an. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.: Gebühr ab 350.00 EUR bis 900.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
- Informationen zum Kompetenzbasierendem Trainings- und Beurteilungsprogramm (CBTA) auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA)
- Matrix Schulungsanforderungen Competency Based Training and Assessment (CBTA) auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA)
- Bekanntmachung über die Beförderung von gefährlichen Gütern im Luftverkehr und die Anforderungen an die Schulung der betroffenen Personen (NfL 2022.2.713) auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA)
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 22.10.2024
Stichwörter
Lufttransport, Training, Gefahrgutsendung, Luftverkehrsgesellschaft, Schulung, Spezialisierter Flugbetrieb, Luftfahrt, gefährliche Güter, Gefahrgüter, Sicherheit, Ausbildung, Genehmigung, Verordnung, Luftfahrt-Bundesamt, Luftfrachtsendung, ICAO, CBTA, Qualifikation, Luftfracht, Gefahrgut, Flugzeug, Luftverkehr, Spediteur, Gefahrgutbereich, Flugbetrieb, Luftfahrtunternehmen, Luftfrachtspediteur, Luftfahrzeug