• Ramstedt (Landkreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein)
Betriebshandbücher Luftverkehrsbetrieb Entgegennahme

Neue oder bestehende Betriebshandbücher für den Luftverkehrsbetrieb zur Prüfung einreichen

Sie möchten neue Betriebshandbücher für den Luftverkehrsbetrieb einführen oder etwas an bestehenden Handbüchern ändern? Dann müssen Sie diese vorab dem Luftfahrt-Bundesamt zur Prüfung einreichen.

Beschreibung

Sie müssen die Betriebshandbücher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einreichen, wenn eine der folgenden Kategorien auf Ihren Betrieb zutrifft:

  • gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT)
  • nicht-gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC)
  • ausländischer nicht-gewerblicher Flugbetrieb mit anderen als technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCO)
  • spezialisierter Flugbetrieb (SPO)

In folgenden Fällen reichen Sie neue oder geänderte Betriebshandbücher zur Prüfung ein:

  • erstmalige Überprüfung neuer Betriebshandbücher
  • Änderung von bestehenden Betriebshandbüchern
  • vorübergehende Änderungen von bestehenden Betriebshandbüchern

Möchten Sie eine Änderung einreichen, müssen Sie angeben,

  • ob es eine Änderung oder
  • eine genehmigungspflichtige Änderung ist oder
  • Sie Betriebsstandorte hinzufügen oder entfernt haben.

Online-Dienst

Neue oder bestehende Betriebshandbücher für den Luftverkehrsbetrieb online zur Prüfung einreichen

ID: B100019_118293699

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • giropay

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26

38108 Braunschweig

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

Fax: +49 531 2355-9099

E-Mail: poststelle@lba.de

Internet

Version

Technisch geändert am 08.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26

38108 Braunschweig

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten und Telefonzeiten: Montag 08:00 - 15:00 Uhr Dienstag 08:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 15:00 Uhr Freitag 8:00 - 14:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

Fax: +49 531 2355-3298(für Erteilung Leitungspersonal)

Fax: +49 531 2355-3299(für Erteilung Leitungspersonal)

Fax: +49 531 2355-9099(für Flugbegleiterbescheinigungen)

E-Mail: RefB2@lba.de

E-Mail: Kabinensicherheit@lba.de

Internet

Version

Technisch geändert am 12.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

für die Erstgenehmigung der Betriebshandbücher:

  • Betriebshandbuch Teil OM-A
  • Betriebshandbuch Teil OM-B
  • Betriebshandbuch Teil OM-C
  • Schulungshandbuch OM-D
  • falls vorhanden:
    • weitere für die Prüfung relevante Handbücher, zum Beispiel Safety-Management-Handbuch
    • weitere für die Prüfung relevante Nachweise, zum Beispiel Details zu den prior approvals
  • optional: weitere für den Antrag relevante Unterlagen

für die Änderung oder eine vorübergehende Änderung der bestehenden Betriebshandbücher:

  • abhängig von den betroffenen Handbuchteilen:
    • Betriebshandbuch Teil OM-A,
    • Betriebshandbuch Teil OM-B,
    • Betriebshandbuch Teil OM-C und/oder Schulungshandbuch OM-D   
  • falls vorhanden:
    • weitere für die Prüfung relevante Handbücher, zum Beispiel Safety-Management-Handbuch
    • weitere für die Prüfung relevante Nachweise, zum Beispiel Details zu den prior approvals
  • optional: weitere für den Antrag relevante Unterlagen

Bitte kennzeichnen Sie die zu prüfenden Änderungen in den Handbüchern.

Voraussetzungen

  • Sie sind als CAT- und NCC-Betreiber in Deutschland ansässig.
  • Als NCO-Betreiber mit im Ausland registrierten Luftfahrzeugen können Sie den Antrag auch im Bundesportal  stellen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Verfahrensablauf

Die Prüfung Ihrer Betriebs- und Schulhandbücher beantragen Sie online über das Bundesportal:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag ab.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Kontakt zu Ihnen auf.
  • Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Wenn genehmigungspflichtige Tatbestände (prior approvals) vorhanden sind, erhalten Sie
    • einen Bescheid,
    • einen Kostenbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.
  • Wenn die Handbücher keine genehmigungspflichtigen Tatbestände enthalten, bekommen Sie keine Rückmeldung.     

Fristen

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen (nach Vorlage sämtlicher Unterlagen ohne Nachbesserungsbedarf)

Kosten

  • Für die Prüfung des Schulungshandbuchs OM-D fallen Gebühren an.
    • Diese ergeben sich aus der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) in Abschnitt VII Nr. 16.
    • Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
  • Für die Prüfung der Betriebshandbücher OM-A bis OM-C fallen keine Kosten an.

Gebühr ab 260.00 EUR bis 800.00 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

  • Als NCO-Betreiber von in Deutschland registrierten Luftfahrzeugen müssen Sie den Antrag bei der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde stellen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 10.12.2024

Version

Technisch geändert am 13.12.2024

Stichwörter

Spezialisierter Flugbetrieb, Betriebshandbücher, CAT, NCO, Operation Manual, Commercial Air Transport, Safety Management Handbuch, Luftfahrt-Bundesamt, Sicherheit, Controlling, Flugbetrieb, Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb, Handbuch, SPO, Specialised Operations, Betriebshandbuch, Schulungshandbuch, Luftverkehr, NCC, Luftverkehr Regeln

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de