Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Flugbesatzungen und Kabinenbesatzungen Genehmigung

    Genehmigung für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Flug- und Kabinenbesatzungen sowie Ausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen beantragen

    Wenn Sie Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Flug- und Kabinenbesatzungen einführen oder ändern oder Flugbegleiterbescheinigungen ausstellen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts. 

    Beschreibung

    Die Genehmigung neuer oder geänderter Schulungs- und Überprüfungsprogramme von Kabinen- und Flugbesatzungen können Sie beantragen, wenn Sie

    • ein gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) oder
    • eine Cabin Crew Training Organisation (CCTO) sind.

    Als gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie für folgende Luftfahrzeugarten Einführungen und Änderungen von Schulungs- und Überprüfungsprogrammen beantragen:

    • Flugzeug
    • Hubschrauber

    Dies betrifft folgende Schulungs- und Überprüfungsprogramme:

    • für Flugbesatzungen:
      • Grundschulung
      • Kommandantenschulung
      • Betreiber-Umschulung
      • Unterschiedsschulung
      • Befähigung einer Pilotin oder eines Piloten  zum Führen eines Flugzeugs oder Hubschraubers von jedem Pilotensitz aus
      • Ablösung von Flugbesatzungsmitgliedern während des Flugs
      • Flüge mit einer Pilotin oder einem Piloten nach Instrumentenflugregeln oder bei Nacht
      • Evidenzbasierte Ausbildung
      • Initial Crew Resource Management (CRM)  
      • betriebliche Schulung, wiederkehrende Schulung und Überprüfung
      • sonstige Schulungen (zum Beispiel Base Training)
    • für Kabinenbesatzung:
      • Grundschulung
      • Betreiberumschulung
      • Unterschiedsschulung
      • Einweisungsschulung
      • wiederkehrende Schulungen
      • Auffrischungsschulung
      • Schulungen für leitende Flugbegleiter (SCCM)
      • Schulung für den Flugbetrieb mit nur einem Flugbegleiter (Single CCM)
      • sonstige Schulung

    Als Cabin Crew Training Organisation (CCTO) können Sie im Bereich Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Kabinenbesatzungen Folgendes beantragen:

    • Einführung oder Änderungen am Schulungsprogramm Grundschulung

    Weitere Genehmigungen benötigen Sie, wenn Sie

    • synthetische Flugübungsgeräte, beispielsweise Simulator oder FSTD, anerkennen lassen wollen.
    • alternative Schulungs- und Qualifizierungsprogramme für Flugbesatzungen (ATQP) einführen oder erweitern.
    • Flugbegleiterbescheinigungen ausstellen möchten.
      • Die Genehmigung für die Ausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen erhalten Sie, wenn Sie diese im Rahmen der Einführung oder Änderung von Schulungs- und Überprüfungsprogrammen von Kabinenbesatzungen beantragen, das Luftfahrt-Bundesamt die Grundschulung für Kabinenbesatzung bereits genehmigt hat und Sie diese unabhängig von Schulungs- und Überprüfungsprogrammen beantragen.
      • Sie können zusätzliche Vordrucke für Flugbegleiterbescheinigungen nachbestellen.

    Online-Dienst

    Genehmigung für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Flug- und Kabinenbesatzungen sowie Ausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen online beantragen

    ID: B100019_118293616

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten und Telefonzeiten: Montag 08:00 - 15:00 Uhr Dienstag 08:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 15:00 Uhr Freitag 8:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-3298(für Erteilung Leitungspersonal)

    Fax: +49 531 2355-3299(für Erteilung Leitungspersonal)

    Fax: +49 531 2355-9099(für Flugbegleiterbescheinigungen)

    E-Mail: RefB2@lba.de

    E-Mail: Kabinensicherheit@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Genehmigung für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Flugbesatzungen:

    • Schulungshandbuch OM-D
    • Schulungsprogramme

    Änderungen für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Flugbesatzungen:

    • Schulungshandbuch OM-D
    • Schulungsprogramme
    • Nachweisdokumente für Revisionen (z. B. Record of Revision, Compliance List, etc.)

    Genehmigung für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Kabinenbesatzungen:

    • Schulungshandbuch OM-D
    • Schulungsprogramme

    Änderungen für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Kabinenbesatzungen:

    • Schulungshandbuch OM-D
    • Schulungsprogramme
    • Nachweisdokumente für Revisionen (z. B. Record of Revision, Compliance List, etc.)

    Genehmigung ein alternatives Schulungs- und Qualifizierungsprogramm für Flugbesatzungen (ATQP) einzuführen:

    • Liste der Ausbildenden und Prüfenden
    • Implementierungsplanung
    • Abschnitt aus dem OM-D

    Genehmigung einen alternativen Schulungs- und Qualifizierungsprogramm für Flugbesatzungen (ATQP) zu erweitern:

    • Hilfreiche Unterlagen zur Erweiterung

    Anerkennung synthetischer Flugübungsgeräte im Rahmen der Genehmigung von Schulungs- und Überprüfungsprogrammen für Flugbesatzungen:

    • Qualifikation nach EU-Standards ATO-Certificate der Ausbildungseinrichtung, falls eine Europäische Luftfahrtbehörde den Simulator-Betreiber entsprechend qualifiziert hat FSTD Qualification-Certificate (nach EASA CS-FSTD) des synthetischen Flugübungsgerätes und den zugehörigen, standardisierten FSTD Evaluation Report, falls eine andere Europäische Luftfahrtbehörde jedoch noch nicht das LBA das Flugübungsgerät entsprechend qualifiziert hat
    • Qualifikation nach anderen Standards
      • ATO Certificate der Ausbildungseinrichtung
      • FSTD Qualification-Certificate des synthetischen Flugübungsgerätes und den zugehörigen, standardisierten FSTD Evaluation Report

    allgemein:

    • weitere für den Antrag relevante Unterlagen

    Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen ist in Deutschland ansässig.
    • Die Antragstellung
      • im Bereich Flugbesatzungen ist nur durch CAT-Betreiber möglich.
      • im Bereich Kabinenbesatzungen und Flugbegleiterbescheinigungen ist nur durch CAT-Betreiber oder eine Cabin Crew Organisation (CCTO) möglich.
      • im Bereich Alternatives Schulungs- und Qualifizierungsprogramm (ATQP) ist nur durch CAT-Betreiber möglich.
    • Als CAT-Betreiber müssen Sie ein AOC (Luftverkehrsbetreiberzeugnis) vorlegen oder beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      • Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Genehmigung online, per E-Mail sowie per Post und Fax beantragen.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie das Bundesportal auf und öffnen Sie Online-Antrag.
      • Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag ab.
    • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
    • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen
      • einen Bescheid,
      • einen Kostenbescheid,
      • eine Genehmigungsurkunde bei der Erstgenehmigung,
      • bei Änderungen gegebenenfalls eine neue Genehmigungsurkunde.
    • Sie bezahlen die Gebühren.

    Antrag per E-Mail:

    • Rufen Sie das Bundesportal auf und öffnen Sie Online-Antrag.
      • Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
    • Speichern Sie den Antrag ab und schicken Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das Luftfahrt-Bundesamt.
    • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag .

    Antrag per Post oder Fax:

    • Rufen Sie das Bundesportal auf und öffnen Sie Online-Antrag.
      • Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
    • Drucken Sie den Antrag aus und schicken ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder Fax an das Luftfahrt-Bundesamt.
    • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 12 Wochen (Erstgenehmigung)

    1 bis 12 Wochen (Änderungen)

    Kosten

    Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.: Gebühr ab 100.00 EUR bis 2000.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 10.12.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English