• Sexau (Landkreis Emmendingen, Baden-Württemberg)
Entwicklungsbetrieb Genehmigung

Genehmigung zur Entwicklung von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischem Gerät beantragen

Wenn Ihr Unternehmen gewerblich Technologien für Luftfahrzeuge und luftfahrttechnisches Gerät entwickeln möchte, benötigen Sie dafür eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts. Änderungen einer Genehmigung sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Beschreibung

Luftfahrttechnische Technologieentwicklung unterliegt einer umfassenden Steuerung und Kontrolle durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA; englisch: European Union Aviation Safety Agency). Entwicklungsbetriebe im Sinne der Vorschrift sind alle Betriebe, die luftfahrttechnische Erzeugnisse, Teile, Ausrüstungen oder passende Reparaturverfahren entwickeln. Für derartige Aktivitäten müssen diese Betriebe ihre Befähigung nachweisen und eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts besitzen. Alle Änderungen der Genehmigung sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Organisationen, die bereits über eine Genehmigungsurkunde der EASA DOA (englisch: Design Organisation Approval) verfügen, können eine nationale Ergänzungsgenehmigung beantragen.

Bereits genehmigte Entwicklungsbetriebe können darüber hinaus sowohl signifikante als auch geringfügige Änderungen an Ihrer Genehmigung beziehungsweise an Ergänzungsgenehmigungen beantragen.

Generell gilt: Ohne erteilte Genehmigung dürfen Sie noch keine Tätigkeiten ausführen.

Online-Dienst

Genehmigung zur Entwicklung von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischem Gerät online beantragen

ID: B100019_116204460

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • giropay

Vertrauensniveau

Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
  • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26

38108 Braunschweig

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

Fax: +49 531 2355-9099

E-Mail: poststelle@lba.de

Internet

Version

Technisch geändert am 08.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T1

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26

38108 Braunschweig

Postfach: 38144 Braunschweig

Öffnungszeiten

Telefonzentrale: Montag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 15:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 14:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 23555599

E-Mail: RefT1@lba.de

Internet

Version

Technisch geändert am 16.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Antrag

Erstgenehmigung:

  • Nachweis zur Überprüfung des Einzelunternehmens oder der Organisation, zum Beispiel Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug, Gewerberegisterauszug
  • Handbuch, notfalls im Entwurf, beziehungsweise Verfahrensanweisungen
  • Nachweise zur Überprüfung des Leitungspersonals, zum Beispiel Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, Arbeitsvertrag
  • gegebenenfalls Dokumente zu Vereinbarungen mit Inhaberinnen oder Inhabern von Genehmigungen
  • gegebenenfalls Vollmacht der Geschäftsführung

nationale Ergänzungsgenehmigung:

  • wie bei Erstgenehmigung und zusätzlich Kopie der Genehmigungsurkunde der EASA DOA

Änderungen:

  • gegebenenfalls Vollmacht der Betriebsleitung
  • alle von der Änderung betroffenen Dokumente, zum Beispiel geändertes Handbuch oder Verfahrensanweisungen

Voraussetzungen

  • Die Anträge müssen durch die Geschäftsführung beziehungsweise Betriebsleitung oder eine Vertretungsperson gestellt werden.
  • Für eine nationale Ergänzungsgenehmigung muss der Betrieb bereits über eine Genehmigungsurkunde der EASA DOA verfügen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Verfahrensablauf

Anträge auf Genehmigung als Entwicklungsbetrieb oder ADOA im Zusammenhang mit der Entwicklung von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischem Gerät können Sie online über das Bundesportal oder per Post oder Fax stellen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal "verwaltung.bund.de" auf und füllen Sie das Online-Formular aus. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen entweder direkt im Formular hochladen oder gesammelt in einem Downloadarchiv eines vertrauenswürdigen Servers bereitstellen, zum Beispiel den BSCW.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
  • Nach Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls notwendigen Iteration führt das LBA ein Audit durch.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente zu.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Antrag per Post oder Fax:

  • Rufen Sie das Bundesportal "verwaltung.bund.de" und füllen Sie das Online-Formular aus. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie den Antrag aus und schicken ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder Fax an das LBA.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das LBA bei Ihnen.
  • Nach Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls notwendigen Iteration führt das LBA ein Audit durch.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente zu.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Fristen

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

12 bis 18 Monate (für die nationale Erstgenehmigung. Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen.)

1 bis 78 Wochen (für die Änderung der nationalen Genehmigung. Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen.)

6 bis 12 Monate (für die nationale Ergänzungsgenehmigung. Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen.)

1 bis 1 Wochen (für die Änderung der nationalen Ergänzungsgenehmigung. Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen.)

Kosten

Nationale Erstgenehmigung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. Zahlungsweise: giropay: Gebühr ab 1200.00 EUR bis 14000.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Änderung der nationalen Genehmigung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. Zahlungsweise: giropay: Gebühr ab 100.00 EUR bis 7000.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Nationale Ergänzungsgenehmigung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. Zahlungsweise: giropay: Gebühr ab 600.00 EUR bis 7000.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Änderung der nationalen Ergänzungsgenehmigung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. Zahlungsweise: giropay: Gebühr ab 100.00 EUR bis 3500.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.07.2024

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

Produkte, Flugsicherheit, Entwicklungsbetrieb, DOA, APDOA, Teil 21J, Luftfahrt-Bundesamt, nationale Erstgenehmigung, Technologien für Luftfahrzeuge, Luftfahrtgerät, Luftfahrzeuge, nationale Genehmigung, Part 21J, EASA DOA, luftfahrttechnisches Gerät

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English