• Sauldorf (Landkreis Sigmaringen, Baden-Württemberg)
EU-Konformitätsbescheinigung für Apotheker Entgegennahme

EU-Konformitätsbescheinigung für Apothekerinnen und Apotheker beantragen

Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker in Deutschland abgeschlossen haben und danach als Apothekerin oder Apotheker im EU-Ausland arbeiten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen eine EU-Konformitätsbescheinigung.

Beschreibung

Sie haben Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker in Deutschland abgeschlossen und möchten im EU-Ausland arbeiten? In diesem Fall benötigen Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung. Diese bestätigt, dass Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker den Mindestanforderungen der Europäischen Union (EU) entspricht.

Die EU-Konformitätsbescheinigung erleichtert Ihnen die Anerkennung Ihrer Ausbildungsnachweise. Behörden im Ausland verlangen die EU-Konformitätsbescheinigung regelmäßig im Rahmen des Anerkennungsverfahrens beziehungsweise Zulassungsverfahrens zur Ausübung des Apothekerberufs.

Beantragung

Wie Sie Ihre EU-Konformitätsbescheinigung beantragen, ist abhängig davon, wann und wo Sie Ihren Abschluss erhalten haben.

Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker nach dem 1. Oktober 1987 in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) begonnen haben, können Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich per Post beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.

Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker bis zum 1. Oktober 1987 in der BRD begonnen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Landesbehörde.

Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die zuständige Landesbehörde.

Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker im EU-Ausland, in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen haben, sind die Behörden des jeweiligen Staates zuständig.

Online-Dienst

EU-Konformitätsbescheinigung für Apothekerinnen und Apotheker online beantragen

ID: B100019_110035522

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Fachgebiet K5 - Ausbildung und Zugang zu den Berufen im Gesundheitswesen

Adresse

Hausanschrift

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3

53175 Bonn

Dienstsitz Bonn

Hausanschrift

Waisenhausgasse 36-38a

50401 Köln

Dienstsitz Köln

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 228 99307-4797

E-Mail: Gesundheitsberufe@bfarm.de

E-Mail: poststelle@bfarm.de

Internet

Version

Technisch geändert am 21.03.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Zeugnis über die Pharmazeutische Prüfung
  • Falls in Ihren Zeugnissen durch Heirat oder sonstige Änderungen abweichende Namen stehen: 
    • Heiratsurkunde, 
    • Auszug aus dem Personenstandsregister oder 
    • sonstige Nachweise

Alle Nachweise müssen Sie einreichen als:

  • amtlich beglaubigte Kopie,
  • elektronisches Originaldokument oder
  • amtlich beglaubigte elektronische Kopie  

Beachten Sie: 

  • Elektronische Originaldokumente oder amtlich beglaubigte elektronische Kopien müssen über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen. 
  • Elektronische Kopien ohne qualifizierte elektronische Signatur, zum Beispiel einfache Scans, sind nicht ausreichend.
     

Voraussetzungen

Sie können eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker in Deutschland nachweisen. 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht 
     

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker nach dem 1. Oktober 1987 in der Bundesrepublik Deutschland begonnen haben, können Sie die EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich per Post beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. 

Online-Antragstellung

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Für die Antragstellung über das Bundesportal benötigen Sie ein BundID-Nutzerkonto.
  • Laden Sie Ihre Unterlagen direkt hoch: entweder  
    • als elektronische Originaldokumente oder
    • als amtlich beglaubigte elektronische Kopien oder
  • schicken Sie Ihre Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopien per Post.
  • Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags sowie Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung als elektronisch gesiegeltes Dokument in Ihr Nutzerkonto-Postfach oder per Post. 

Schriftliche Antragstellung

  • Senden Sie ein formloses Anschreiben zusammen mit Ihren Nachweisen per Post an das BfArM.
  • Bitte machen Sie im Anschreiben folgende Angaben:
    • Name,
    • Anschrift (für den Versand der Bescheinigung),
    • E-Mail-Adresse,
    • Telefonnummer,
    • optional, wenn Sie früher schon eine EU-Konformitätsbescheinigung vom BfArM erhalten haben: damaliges Aktenzeichen.
  • Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung per Post. 
  • Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, können Sie die Bescheinigung auch als elektronisch gesiegeltes Dokument erhalten.
     

Fristen

Es gibt keine Frist. 

Bearbeitungsdauer

2 bis 3 Wochen (In der Regel dauert die Bearbeitung Ihres Antrags ungefähr 2 Wochen.)

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 12.03.2024

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

Arbeit, BMG, Arbeiten, Beruf, Apotheker, Gesundheitsministerium, Studienabschluss Apotheker, Berufsanerkennung, BfArM, Apothekerin, Gesundheitsberufe, Berufsabschluss Apotheker, Pharmazie, Studienabschluss Apothekerin, EU-Konformitätsbescheinigung, Berufsanerkennungsrichtlinie, Bundesinstitut Arzneimittel und Medizinprodukte, Europäische Union, Ausland, Pharmaziestudium, Anerkennung, Berufsabschluss Apothekerin, Berufstätigkeit, Bundesministerium für Gesundheit, EU-Bescheinigung, Bescheinigen, Anerkennung von Berufsqualifikationen, arbeiten, Konformitätsbescheinigung, Anerkennen, EU-Ausland, Bescheinigung, EU, Bundesgesundheitsministerium

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English