EU-Konformitätsbescheinigung für Apotheker Entgegennahme

    EU-Konformitätsbescheinigung für Apothekerinnen und Apotheker beantragen

    Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker in Deutschland abgeschlossen haben und danach als Apothekerin oder Apotheker im EU-Ausland arbeiten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen eine EU-Konformitätsbescheinigung.

    Beschreibung

    Sie haben Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker in Deutschland abgeschlossen und möchten im EU-Ausland arbeiten? In diesem Fall benötigen Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung. Diese bestätigt, dass Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker den Mindestanforderungen der Europäischen Union (EU) entspricht.

    Die EU-Konformitätsbescheinigung erleichtert Ihnen die Anerkennung Ihrer Ausbildungsnachweise. Behörden im Ausland verlangen die EU-Konformitätsbescheinigung regelmäßig im Rahmen des Anerkennungsverfahrens beziehungsweise Zulassungsverfahrens zur Ausübung des Apothekerberufs.

    Beantragung

    Wie Sie Ihre EU-Konformitätsbescheinigung beantragen, ist abhängig davon, wann und wo Sie Ihren Abschluss erhalten haben.

    Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker nach dem 1. Oktober 1987 in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) begonnen haben, können Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich per Post beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.

    Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker bis zum 1. Oktober 1987 in der BRD begonnen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Landesbehörde.

    Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die zuständige Landesbehörde.

    Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker im EU-Ausland, in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen haben, sind die Behörden des jeweiligen Staates zuständig.

    Online-Dienst

    EU-Konformitätsbescheinigung für Apothekerinnen und Apotheker online beantragen

    ID: B100019_110035522

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Fachgebiet K5 - Ausbildung und Zugang zu den Berufen im Gesundheitswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3

    53175 Bonn

    Dienstsitz Bonn

    Hausanschrift

    Waisenhausgasse 36-38a

    50401 Köln

    Dienstsitz Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 99307-4797

    E-Mail: Gesundheitsberufe@bfarm.de

    E-Mail: poststelle@bfarm.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Zeugnis über die Pharmazeutische Prüfung
    • Falls in Ihren Zeugnissen durch Heirat oder sonstige Änderungen abweichende Namen stehen: 
      • Heiratsurkunde, 
      • Auszug aus dem Personenstandsregister oder 
      • sonstige Nachweise

    Alle Nachweise müssen Sie einreichen als:

    • amtlich beglaubigte Kopie,
    • elektronisches Originaldokument oder
    • amtlich beglaubigte elektronische Kopie  

    Beachten Sie: 

    • Elektronische Originaldokumente oder amtlich beglaubigte elektronische Kopien müssen über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen. 
    • Elektronische Kopien ohne qualifizierte elektronische Signatur, zum Beispiel einfache Scans, sind nicht ausreichend.
       

    Voraussetzungen

    Sie können eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker in Deutschland nachweisen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht 
       

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker nach dem 1. Oktober 1987 in der Bundesrepublik Deutschland begonnen haben, können Sie die EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich per Post beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. 

    Online-Antragstellung

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie den Online-Antrag aus.
      • Für die Antragstellung über das Bundesportal benötigen Sie ein BundID-Nutzerkonto.
    • Laden Sie Ihre Unterlagen direkt hoch: entweder  
      • als elektronische Originaldokumente oder
      • als amtlich beglaubigte elektronische Kopien oder
    • schicken Sie Ihre Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopien per Post.
    • Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
    • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags sowie Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung als elektronisch gesiegeltes Dokument in Ihr Nutzerkonto-Postfach oder per Post. 

    Schriftliche Antragstellung

    • Senden Sie ein formloses Anschreiben zusammen mit Ihren Nachweisen per Post an das BfArM.
    • Bitte machen Sie im Anschreiben folgende Angaben:
      • Name,
      • Anschrift (für den Versand der Bescheinigung),
      • E-Mail-Adresse,
      • Telefonnummer,
      • optional, wenn Sie früher schon eine EU-Konformitätsbescheinigung vom BfArM erhalten haben: damaliges Aktenzeichen.
    • Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
    • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung per Post. 
    • Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, können Sie die Bescheinigung auch als elektronisch gesiegeltes Dokument erhalten.
       

    Fristen

    Es gibt keine Frist. 

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (In der Regel dauert die Bearbeitung Ihres Antrags ungefähr 2 Wochen.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 12.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    EU-Ausland, Beruf, Anerkennen, Europäische Union, BMG, Arbeit, Pharmazie, BfArM, EU-Bescheinigung, Anerkennung, EU-Konformitätsbescheinigung, Apothekerin, Pharmaziestudium, Gesundheitsberufe, Berufsanerkennung, Bescheinigung, Bundesgesundheitsministerium, Berufsanerkennungsrichtlinie, Berufsabschluss Apothekerin, Gesundheitsministerium, Arbeiten, Bundesministerium für Gesundheit, Studienabschluss Apothekerin, Berufstätigkeit, Konformitätsbescheinigung, Apotheker, Studienabschluss Apotheker, Ausland, Bundesinstitut Arzneimittel und Medizinprodukte, arbeiten, EU, Anerkennung von Berufsqualifikationen, Bescheinigen, Berufsabschluss Apotheker

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English