EU-Konformitätsbescheinigung für Zahnärztinnen und Zahnärzte beantragen

    Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium in Deutschland abgeschlossen haben und danach im EU-Ausland arbeiten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen eine EU-Konformitätsbescheinigung.

    Beschreibung

    Sie haben Ihr Studium der Zahnmedizin in Deutschland abgeschlossen und möchten im EU-Ausland arbeiten? In diesem Fall benötigen Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung.

    Diese bestätigt, dass Ihre zahnärztliche Grundausbildung den Mindestanforderungen der Europäischen Union (EU) entspricht. 

    Die EU-Konformitätsbescheinigung erleichtert Ihnen die Anerkennung Ihrer Ausbildungsnachweise. Behörden im Ausland verlangen die EU-Konformitätsbescheinigung regelmäßig im Rahmen des Anerkennungsverfahrens beziehungsweise Zulassungsverfahrens zur Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit. 

    Beantragung

    Die Beantragung kann variieren und ist abhängig davon, wann und wo Sie Ihren Abschluss erhalten haben. 

    Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium nach dem 20. Januar 1980 in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben, können Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.

    Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium bis zum 20. Januar 1980 in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesbehörde.

    Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium in der Deutschen Demokratischen Republik abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesbehörde.

    Eine EU-Konformitätsbescheinigung Ihrer Weiterbildung zum Fachzahnarzt erhalten Sie bei der zuständigen Landesärztekammer. Da diese für das Anerkennungs- oder Zulassungsverfahren im Zielland häufig nicht ausreicht, wird empfohlen, dass Sie zusätzlich die EU-Konformitätsbescheinigung Ihrer Grundausbildung beantragen.

    Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium im EU-Ausland, in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen haben, sind die Behörden des jeweiligen Staates zuständig.
     

    Online-Dienst

    EU-Konformitätsbescheinigung für Zahnärztinnen und Zahnärzte online beantragen

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Basisregistrierung

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Fachgebiet K5 - Ausbildung und Zugang zu den Berufen im Gesundheitswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3

    53175 Bonn

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten: Montag 09:00 - 13:00 Uhr Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 99307-4797

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ihr Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung.
    • Falls in Ihren Zeugnissen durch Heirat oder sonstige Änderungen abweichende Namen stehen: 
      • Heiratsurkunde oder 
      • Auszug aus dem Personenstandsregister oder 
      • sonstige Nachweise.
    • Alle Nachweise müssen Sie einreichen als 
      • amtlich beglaubigte Kopie oder 
      • elektronisches Originaldokument oder
      • amtlich beglaubigte elektronische Kopie.  
    • Beachten Sie: 
      • Elektronische Originaldokumente oder amtlich beglaubigte elektronische Kopien müssen über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen. 
      • Elektronische Kopien ohne qualifizierte elektronische Signatur (zum Beispiel einfache Scans) sind leider nicht ausreichend.
         

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein  

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie können ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin in Deutschland nachweisen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
       

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Ihr Studium der Zahnmedizin nach dem 20. Januar 1980 in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben, können Sie die EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich per Post beim BfArM beantragen.

    Online-Antragstellung

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie den Online-Antrag aus.
      • Für die Antragstellung über das Bundesportal benötigen Sie das Nutzerkonto Bund (bund.ID).
    • Laden Sie Ihre Unterlagen direkt hoch, entweder  
      • als elektronische Originaldokumente oder
      • als amtlich beglaubigte elektronische Kopien oder
    • Schicken Sie Ihre Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopien per Post.
    • Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
    • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags sowie Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung per Post.

    Schriftliche Antragstellung

    • Senden Sie ein formloses Anschreiben zusammen mit Ihren Nachweisen per Post an das BfArM.
    • Bitte machen Sie im Anschreiben folgende Angaben:
      • Name,
      • Anschrift (für den Versand der Bescheinigung),
      • E-Mail-Adresse,
      • Telefonnummer,
      • optional, wenn Sie früher schon eine EU-Konformitätsbescheinigung vom BfArM erhalten haben: damaliges Aktenzeichen.
    • Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
    • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags sowie Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung per Post.
    • Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse vorab mitteilen, können Sie die Bescheinigung zusätzlich vorab als elektronische Kopie erhalten.
       

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen (In der Regel dauert die Bearbeitung Ihres Antrags 1 bis 2 Wochen.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 06.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English