EU-Konformitätsbescheinigung für Zahnärztinnen und Zahnärzte beantragen
Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium in Deutschland abgeschlossen haben und danach im EU-Ausland arbeiten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen eine EU-Konformitätsbescheinigung.
Beschreibung
Sie haben Ihr Studium der Zahnmedizin in Deutschland abgeschlossen und möchten im EU-Ausland arbeiten? In diesem Fall benötigen Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung.
Diese bestätigt, dass Ihre zahnärztliche Grundausbildung den Mindestanforderungen der Europäischen Union (EU) entspricht.
Die EU-Konformitätsbescheinigung erleichtert Ihnen die Anerkennung Ihrer Ausbildungsnachweise. Behörden im Ausland verlangen die EU-Konformitätsbescheinigung regelmäßig im Rahmen des Anerkennungsverfahrens beziehungsweise Zulassungsverfahrens zur Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit.
Beantragung
Die Beantragung kann variieren und ist abhängig davon, wann und wo Sie Ihren Abschluss erhalten haben.
Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium nach dem 20. Januar 1980 in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben, können Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.
Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium bis zum 20. Januar 1980 in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesbehörde.
Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium in der Deutschen Demokratischen Republik abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesbehörde.
Eine EU-Konformitätsbescheinigung Ihrer Weiterbildung zum Fachzahnarzt erhalten Sie bei der zuständigen Landesärztekammer. Da diese für das Anerkennungs- oder Zulassungsverfahren im Zielland häufig nicht ausreicht, wird empfohlen, dass Sie zusätzlich die EU-Konformitätsbescheinigung Ihrer Grundausbildung beantragen.
Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium im EU-Ausland, in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen haben, sind die Behörden des jeweiligen Staates zuständig.
Online-Dienst
EU-Konformitätsbescheinigung für Zahnärztinnen und Zahnärzte online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Basisregistrierung
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Fachgebiet K5 - Ausbildung und Zugang zu den Berufen im Gesundheitswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten: Montag 09:00 - 13:00 Uhr Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 99307-4797
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ihr Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung.
-
Falls in Ihren Zeugnissen durch Heirat oder sonstige Änderungen abweichende Namen stehen:
- Heiratsurkunde oder
- Auszug aus dem Personenstandsregister oder
- sonstige Nachweise.
-
Alle Nachweise müssen Sie einreichen als
- amtlich beglaubigte Kopie oder
- elektronisches Originaldokument oder
- amtlich beglaubigte elektronische Kopie.
-
Beachten Sie:
- Elektronische Originaldokumente oder amtlich beglaubigte elektronische Kopien müssen über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen.
-
Elektronische Kopien ohne qualifizierte elektronische Signatur (zum Beispiel einfache Scans) sind leider nicht ausreichend.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie können ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin in Deutschland nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 34 der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von BerufsqualifikationenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Anhang V Nummer 5.3.2. (Ausbildungsnachweise des Zahnarztes) der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von BerufsqualifikationenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- §16 Absatz 5 Gesetz über die Ausübung der ZahnheilkundeKeine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Widerspruch
-
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ihr Studium der Zahnmedizin nach dem 20. Januar 1980 in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben, können Sie die EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich per Post beim BfArM beantragen.
Online-Antragstellung
-
Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Für die Antragstellung über das Bundesportal benötigen Sie das Nutzerkonto Bund (bund.ID).
-
Laden Sie Ihre Unterlagen direkt hoch, entweder
- als elektronische Originaldokumente oder
- als amtlich beglaubigte elektronische Kopien oder
- Schicken Sie Ihre Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopien per Post.
- Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
- Nach positiver Prüfung Ihres Antrags sowie Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung per Post.
Schriftliche Antragstellung
- Senden Sie ein formloses Anschreiben zusammen mit Ihren Nachweisen per Post an das BfArM.
-
Bitte machen Sie im Anschreiben folgende Angaben:
- Name,
- Anschrift (für den Versand der Bescheinigung),
- E-Mail-Adresse,
- Telefonnummer,
- optional, wenn Sie früher schon eine EU-Konformitätsbescheinigung vom BfArM erhalten haben: damaliges Aktenzeichen.
- Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
- Nach positiver Prüfung Ihres Antrags sowie Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung per Post.
-
Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse vorab mitteilen, können Sie die Bescheinigung zusätzlich vorab als elektronische Kopie erhalten.
Bearbeitungsdauer
1 bis 2 Wochen (In der Regel dauert die Bearbeitung Ihres Antrags 1 bis 2 Wochen.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
- Informationen zur EU-Konformitätsbescheinigung auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zur EU-Konformitätsbescheinigung auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 06.06.2023
Stichwörter
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