Auskunft aus dem Wettbewerbsregister Erteilung

    Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beantragen

    Sie wollen wissen, ob im Wettbewerbsregister eine Eintragung gegen Sie vorliegt? Dann können Sie eine Auskunft beim Bundeskartellamt beantragen.

    Beschreibung

    Das Bundeskartellamt führt ein Wettbewerbsregister (WebReg) über Unternehmen, gegen die bestimmte rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen oder Bußgelder ergangen sind. Sie können einen Auszug aus dem WebReg beantragen und Auskunft über Einträge über Sie als Person oder über Ihr Unternehmen erhalten. Liegen keine Einträge vor, erhalten Sie eine sogenannte "Negativauskunft".

    Mit dem WebReg können sich öffentliche Auftraggeber informieren, ob gegen ein Unternehmen rechtskräftige Urteile oder Bußgeldbescheide ergangen sind, bevor sie den Zuschlag erteilen. Die zuständigen Staatsanwaltschaften und Bußgeldbehörden melden dem WebReg alle einschlägigen straf- und bußgeldrechtlichen Entscheidungen. Das Bundeskartellamt prüft die Mitteilungen auf offensichtliche Fehler und informiert die Unternehmen über eine geplante Eintragung.

    Wenn Sie eine solche Mitteilung erhalten, können Sie gegen die geplante Eintragung geltend machen, dass die mitgeteilten Daten fehlerhaft sind. Mitteilungen werden je nach Schwere des Delikts nach 3 beziehungsweise 5 Jahren aus dem Register gelöscht. Durch einen Antrag auf Selbstreinigung können Sie eine vorzeitige Löschung erwirken.

    Online-Dienst

    Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 5 Absatz 2 WRegG beantragen

    ID: B100019_112342967

    Beschreibung

    Sie können die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu Ihrer Person oder zu Ihrem Unternehmen online beantragen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Visa Karte
    • giropay
    • Mastercard

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundeskartellamt Abteilung Wettbewerbsregister

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Friedrich-Straße 16

    53113 Bonn

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 9499-1289

    Telefon Festnetz: +49 228 997111-1280

    E-Mail: support.webreg@bundeskartellamt.bund.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Visa Karte, giropay, Mastercard

    Version

    Technisch geändert am 06.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • bei Antrag per Post: Antragsformular mit amtlicher oder amtlich beglaubigter Unterschrift
    • bei gesetzlicher Vertretung: Vertretungsmacht

    Voraussetzungen

    • Sie sind eine natürliche Person oder stellen den Antrag im Namen eines Unternehmens.
    • Wenn Sie gesetzlich vertreten: Sie können eine Vertretungsmacht nachweisen. Bevollmächtigte können keinen Antrag stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde gegen Entscheidung der Registerbehörde

    Verfahrensablauf

    Sie können den Auszug aus dem Wettbewerbsregister online oder per Post beim Bundeskartellamt beantragen.

    Auszug online beantragen:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
      • Hinweis: Als Unternehmen benötigen Sie dazu ein Unternehmenskonto bei MeinUK (Elster), als natürliche Person benötigen Sie ein BundID-Konto.
    • Sie werden bei der Antragstellung aufgefordert, die Gebühr zu bezahlen. Nach erfolgreicher Zahlung wird Ihr Antrag an das Bundeskartellamt übermittelt.
    • Das Bundeskartellamt prüft Ihre Angaben.
    • Sie erhalten den entsprechenden Auszug aus dem Wettbewerbsregister per Post.

    Auszug per Post beantragen:

    • Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundeskartellamts herunter und füllen Sie es aus.
    • Drucken Sie das Formular aus und fügen Sie eine amtliche oder amtlich beglaubigte Unterschrift hinzu.
    • Senden Sie das Formular mit gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen per Post an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt.
    • Das Bundeskartellamt prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
    • Sie erhalten eine Aufforderung zur Zahlung der Gebühr. Zahlen Sie die Gebühr.
    • Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie den entsprechenden Auszug aus dem Wettbewerbsregister per Post.

    Fristen

    Wenn Sie bereits Auskunft beantragt haben, können Sie erst nach Ablauf eines Jahres einen erneuten Antrag stellen, es sei denn, es besteht ein berechtigtes Interesse.

    Kosten

    Zahlungsweise: Visa Karte, Mastercard, giropay: Gebühr 20.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 02.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.08.2024

    Stichwörter

    Selbstauskunft, Auszug, WRegG, Recht auf Auskunft, Bundeskartellamt, Wettbewerbsregister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English