Maßnahmen zur Qualitätssicherung der nach § 155 Abs. 4 StrlSchV anerkannten Stellen und der nach §169 Abs. 1 StrlSchG bestimmten Messstellen Durchführung

    Eignungsprüfung von nicht-elektronischen Geräten, die Radon am Arbeitsplatz messen

    Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) führt regelmäßig Eignungsprüfungen für nicht-elektronische Messgeräte durch, mit denen Radon an Arbeitsplätzen gemessen wird.

    Beschreibung

    Wenn Sie Geräte für die nach Strahlenschutzrecht vorgeschriebenen Messungen der Radon-Aktivitätskonzentration oder -Exposition an Arbeitsplätzen als anerkannte Stelle oder behördlich bestimmte Messstelle bereitstellen und die Messungen auswerten, müssen Sie regelmäßig an Eignungsprüfungen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) für nicht-elektronische Radonmessgeräte teilnehmen.

    Eignungsprüfungen werden als Bestandteil von Vergleichsprüfungen nicht-elektronischer Radonmessgeräte und in Kombination mit Kalibrierexpositionen angeboten.

    Wenn Ihre Institution an einer Eignungsprüfung teilnimmt, senden Sie ein Set von nicht-elektronischen Radonmessgeräten an das BfS. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, jedes Messgerät mit einem individuellen Identifikationscode zu kennzeichnen, den Sie vom BfS erhalten.

    Die Expositionen erfolgen im Radon-Kalibrierlaboratorium des BfS. Nach der Auswertung senden Sie die Ergebnisse an das BfS und erhalten eine individuelle Auswertung. Das BfS ist verpflichtet, die im Zuge der Eignungsprüfungen erhaltenen beziehungsweise ermittelten Daten vertraulich zu behandeln. Ergebnisse werden ausschließlich in anonymisierter Form an Dritte weitergegeben.

    Den Antrag stellen Sie online über das Bundesportal oder per E-Mail. Wenn Sie keine anerkannte Stelle, oder behördlich bestimmte Messstelle sind und keine Eignungsprüfung für die Beantragung der Anerkennung als Stelle benötigen, können Sie die Eignungsprüfung nur per E-Mail beantragen.

    Online-Dienst

    Eignungsprüfung von nicht-elektronischen Geräten, die Radon am Arbeitsplatz messen, online beantragen

    ID: B100019_110885447

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 49

    38201 Salzgitter

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Straße 5

    38226 Salzgitter

    Kontakt

    Fax: +49 30 18333-1885

    Telefon Festnetz: +49 30 18333-0

    E-Mail: ePost@bfs.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Radon-Kalibrierlaboratorium

    Adresse

    Hausanschrift

    Köpenicker Allee 120-130

    10318 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 18333-0

    E-Mail: comparison-radon@bfs.de

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geräte-Beschreibung mit Informationen zum Gerätetyp

    Voraussetzungen

    Die regelmäßige Teilnahme ist verpflichtend für

    • behördlich bestimmte Messstellen, die Messgeräte zur Überwachung beruflicher Strahlenexpositionen durch Radon ausgeben;
    • anerkannte Stellen, die vom BfS für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration anerkannt worden sind  beziehungsweise Institutionen im Anerkennungsverfahren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Eine Eignungsprüfung können Sie online oder per E-Mail beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragen.

    Online-Anmeldung:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen die Online-Anmeldung auf.
      • Hinweis: Um sich online anzumelden, benötigen Sie ein ELSTER Mein Unternehmenskonto.
    • Die Online-Anmeldung führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
    • Senden Sie die Anmeldung ab.
    • Das BfS prüft Ihre Anmeldung.
    • Gegebenenfalls kommt das BfS bei Rückfragen oder Nachforderungen noch einmal auf Sie zu.
    • Gegebenenfalls sendet Ihnen das BfS nach Bewilligung der Teilnahme Aufkleber zu, die zur Kennzeichnung an den Geräten anzubringen sind (Identifikationscode). Senden oder bringen Sie die Geräte in das Radon-Kalibrierlaboratorium des BfS in Berlin.
    • Nach Abschluss der Exposition beauftragen Sie die Abholung Ihrer Geräte vom BfS.
    • Sie werten die Geräte aus und senden die Ergebnisse digital an das BfS.
    • Sie erhalten die individuelle Auswertung per Post.
    • Den Kostenbescheid erhalten Sie per E-Mail oder über Ihr Elster-Organisationskonto. Im Anschluss zahlen Sie die Kosten.

    Antrag per E-Mail stellen:

    • Fordern Sie das Anmeldeformular beim BfS per E-Mail an.
    • Füllen Sie es digital oder auf einem Papierausdruck vollständig aus.
    • Unterschreiben Sie das Anmeldeformular digital oder auf einem Papierausdruck, den Sie im Anschluss einscannen.
    • Schicken Sie das Anmeldeformular mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das BfS.
    • Das BfS prüft Ihre Anmeldung.
    • Gegebenenfalls kommt das BfS bei Rückfragen oder Nachforderungen noch einmal auf Sie zu.
    • Gegebenenfalls sendet Ihnen das BfS nach Bewilligung der Teilnahme Aufkleber zu, die zur Kennzeichnung an den Geräten anzubringen sind (Identifikationscode).
    • Senden oder bringen Sie die Geräte in das Radon-Kalibrierlaboratorium des BfS in Berlin.
    • Nach Abschluss der Exposition beauftragen Sie die Abholung Ihrer Messgeräte vom BfS.
    • Sie werten die Geräte aus und senden die Ergebnisse digital an das BfS.
    • Sie erhalten die individuelle Auswertung per Post.
    • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Im Anschluss zahlen Sie die Kosten.

    Fristen

    Die Frist zur Teilnahme an den Eignungsprüfungen als Maßnahmen zur Qualitätssicherung ist für anerkannte Stellen alle 2 Jahre erforderlich.

    Die Frist zur Teilnahme an den Eignungsprüfungen als Maßnahmen zur Qualitätssicherung ist für behördlich bestimmte Messstellen durch die zuständige Landesbehörde vorgegeben.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (Die Dauer zwischen Erhalt der zu prüfenden Messergebnisse und der Eignungsprüfung beträgt bis zu 3 Monate.)

    Kosten

    Kosten für die Teilnahme pro Gerätetyp: Gebühr 720.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 07.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    222Rn, Rn222, § 169 StrlSchG, Kalibrierung, Bestimmte Messstelle, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, § 172 StrlSchV, Kalibrierexposition, Strahlenschutzgesetz, Aktivitätskonzentration, Exposition, Radonmetrologie, § 155 StrlSchV, BfS, Radonmessung, Bundesamt für Strahlenschutz, Eignungsprüfung, Strahlenschutzverordnung, Vergleichsprüfung, Radon, Radon-222

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English