Bestätigung über die Berechtigung zur kurzfristigen Mobilität im Rahmen des unternehmensinternen Transfers Bescheinigung

    Kurzfristige Mobilität von Unternehmensangehörigen zum Zweck der Erwerbstätigkeit mitteilen (unternehmensinterner Transfer)

    Wenn Sie einen Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) zum Zweck des unternehmensinternen Transfers haben, können Sie mit diesem für eine bestimmte Zeit nach Deutschland einreisen und dort arbeiten.

    Beschreibung

    Wenn Sie keine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats haben, brauchen Sie nicht zwangsläufig einen deutschen Aufenthaltstitel, um hier zu arbeiten. 

    Im Rahmen der EU-Mobilität können Sie mit einem Aufenthaltstitel eines EU-Mitgliedstaats zum Zweck des unternehmensinternen Transfers, nach Deutschland einreisen und für eine bestimmte Zeit arbeiten. Sie brauchen dafür keinen weiteren Aufenthaltstitel. Ausnahme: Irland und Dänemark

    Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer ICT-Karte (intro-corporate transfer). Die ICT-Karte wird Ihnen von dem Staat ausgestellt, in dem Sie die meiste Zeit Ihres Transfers verbringen. Mit der ICT-Karte, die Ihnen von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, können Sie in einer deutschen Niederlassung Ihres Unternehmens arbeiten. Sie können in einem Zeitraum von 180 Tagen bis zu 90 Tage in Deutschland arbeiten. 

    Das aufnehmende Unternehmen muss Ihren Aufenthalt vorher beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitteilen. Das BAMF stellt eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Einreise und zum Aufenthalt im Rahmen der EU-Mobilität aus. 
     

    Online-Dienst

    Online-Service MoNa (Mobilität Nationale Kontaktstellen) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

    ID: B100019_112078705

    Beschreibung

    Die MoNa-Fachanwendung ermöglicht Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen digital und medienbruchfrei Mobilitätsmitteilungen an das BAMF zu übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Referat 72 A

    Adresse

    Postanschrift

    Frankenstraße 210

    90461 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: rest@bamf.de

    E-Mail: ict@bamf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihr Unternehmen, bei dem Sie erwerbstätig sind, muss die folgenden Nachweise in Kopie einreichen:

    • Aufenthaltstitel mit der Bezeichnung "ICT" des ersten EU-Mitgliedstaates,
    • Nachweis, dass die Niederlassung in Deutschland zum gleichen Unternehmen beziehungsweise zur gleichen Unternehmensgruppe gehört wie das Unternehmen im Drittstaat, bei dem Sie beschäftigt sind,
    • Arbeitsvertrag und eventuell Abordnungsschreiben,
    • anerkannter, gültiger Pass oder Passersatz,
    • Berufsausübungserlaubnis (wenn nötig).

    Hinweis: Sämtliche Dokumente, bis auf den Pass und den Aufenthaltstitel, müssen auf Deutsch eingereicht werden. Das BAMF kann gegebenenfalls leicht verständliche, fremdsprachige Dokumente akzeptieren, entscheidet jedoch, ob die eingereichten Unterlagen den Anforderungen genügen.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen gültigen Aufenthaltstitel mit der Bezeichnung ICT besitzen, der von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde.
    • Sie müssen bei einer deutschen Niederlassung eines Unternehmens einen unternehmensinternen Transfer beabsichtigen.
    • Sie müssen eine gültige Passkopie oder ein Passersatzdokument vorlegen können. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie in der Ablehnung über Ihre Mobilitätsmitteilung.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Das aufnehmende Unternehmen in Deutschland muss dem BAMF Ihren Aufenthalt vor Ihrer Einreise mitteilen. Die Mitteilung darf nur durch das Unternehmen erfolgen. Das Unternehmen kann die Mitteilung online einreichen. 

    Online-Mitteilung: 

    • Die Online-Mitteilung erfolgt über Fachanwendung MoNa (Mobilität Nationale Kontaktstellen) des BAMF.
    • Für den Zugriff auf MoNa müssen die MoNa Nutzungsbestimmungen unterschrieben werden und an das BAMF gesendet werden. Anschließend erhält das Unternehmen einen Registrierungscode für die Teilnahme an der Delegierten Benutzerverwaltung (DeBeV) zur Administration seiner Mitarbeitenden für den Zugriff auf MoNa und die entsprechenden Nutzungshinweise. Nach erfolgter DeBeV-Registrierung kann die MoNa-Fachanwendung genutzt werden. 
    • Das Unternehmen teilt die Einreise mit und lädt alle erforderlichen Unterlagen hoch.
    • Nach Eingang der vollständigen Mitteilung prüft das BAMF, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. 
    • Bei einer positiven Prüfung stellt das BAMF eine Mobilitätsbescheinigung aus. 
    • Anschließend informiert das BAMF die zuständige Ausländerbehörde über das Ergebnis.

    Fristen

    Die Mitteilung hat zu erfolgen, sobald die Absicht eines unternehmensinternen Transfers in eine Niederlassung im Bundesgebiet bekannt ist, und muss jedenfalls vor der Einreise des transferierten Arbeitnehmers in das Bundesgebiet vollständig eingegangen sein. Sofern die Mobilität nicht innerhalb von 20 Tagen nach Zugang der vollständigen Mitteilung abgelehnt wird, stellt das Bundesamt eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Einreise und zum Aufenthalt zum Zweck des unternehmensinternen Transfers aus.

    Bearbeitungsdauer

    20 Tage

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundeministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Erwerbsaufenthalt ICT, Europaweit arbeiten, Mobilität in der EU, MoNa, Kurzfristige Mobilität, Mobilität mitteilen Unternehmen, Mobilitätsmitteilung, Unternehmensinterner Transfer, Mobilität Nationale Kontaktstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English