Planungsrechtliche Zulassungsentscheidung Erteilung

    Planungsrechtliche Zulassung für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes beantragen

    Wenn Sie eine Betriebsanlage der Eisenbahn des Bundes neu bauen, ändern oder zurückbauen möchten, müssen Sie Ihr Vorhaben beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen.

    Beschreibung

    Eisenbahnen des Bundes (EdB) dürfen bei Bedarf Eisenbahnbetriebsanlagen

    • bauen
    • ändern oder
    • zurückbauen.

    Wenn Sie ein solches Vorhaben planen, müssen Sie die entsprechende Genehmigung beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen. Zu den Betriebsanlagen zählen insbesondere:

    • Schienenwege
    • Ingenieurbauwerke wie Brücken, Tunnel, Durchlässe
    • Erdbauwerke wie Dämme, Einschnitte, Böschungen
    • Signal, Sicherungs- und Telekommunikationsanlagen
    • Bahnhöfe und Haltepunkte

    Vor der Errichtung, der Änderung oder dem Rückbau einer solchen Anlage müssen Sie zusammen mit dem EBA im planungsrechtlichen Verfahren Fragen klären, insbesondere:

    • Ist das Vorhaben technisch umsetzbar?
    • Entspricht die Planung den geltenden Regelwerken und Sicherheitsstandards?
    • Ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich - und falls ja, was ist das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung?
    • Berührt das Vorhaben öffentliche Belange?
    • Berührt das Vorhaben Rechte oder Belange Dritter?
    • Können die Rechte Dritter sowie die öffentlichen und privaten Belange in einen gerechten Ausgleich gebracht werden?

    Auf dieser Basis entscheidet das EBA, ob die Pläne für den Bau, die Änderung oder den Rückbau einer Eisenbahnbetriebsanlage zulässig sind und Ihr Antrag genehmigt werden kann.

    Online-Dienst

    Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben

    ID: B100019_106732600

    Beschreibung

    Im Antrags- und Beteiligungsportal können Anträge auf Baurecht oder vergleichbare Genehmigungen für Infrastrukturprojekte des Bundes in den Bereichen Eisenbahnen, Fern- und Wasserstraßen sowie Windkraft auf See gestellt und Stellungnahmen und Einwendungen hierzu abgegeben werden.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Eisenbahn-Bundesamt (EBA) - Außenstellen - Sachbereiche 1

    Öffnungszeiten

    Nach Vereinbarung

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Erstantrag auf Erteilung einer planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung oder Änderungsantrag für eine vorhandene planungsrechtliche Zulassungsentscheidung
    • Erläuterungsbericht
    • Übersichtskarten und pläne
    • Lagepläne
    • Bauwerksverzeichnis und pläne
    • Grunderwerbsverzeichnis und pläne
    • Baustelleneinrichtungs und Erschließungspläne
    • Landschaftspflegerischer Begleitplan
    • gegebenenfalls weitere Nachweise laut Leitfaden Antragsunterlagen des EBA

    Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen gehört zu den Eisenbahnen des Bundes (EdB).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen Planverzicht
      • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem jeweiligen Bescheid entnehmen.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen Planfeststellungsbeschluss und Plangenehmigung

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren Antrag auf Durchführung eines planungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens online stellen:

    • Rufen Sie das Antrags und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben auf.
    • Loggen Sie sich mit dem ELSTERUnternehmenskonto mit Ihrem ELSTER-Zertifikat ein. Falls Sie noch kein Konto besitzen, müssen Sie sich einmalig registrieren.
    • Das Formularmanagementsystem (FMS) führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch. Eine Beschreibung der Planunterlagen, die Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, finden Sie im Leitfaden Antragsunterlagen, in der Planfeststellungsrichtlinie und den Umweltleitfäden des EisenbahnBundesamtes (EBA).
    • Senden Sie den Antrag und die Unterlagen an die Außenstelle des EBA, die für den Ort des Bauvorhabens zuständig ist.
    • Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.
    • Das EBA prüft Ihre Unterlagen und kommt gegebenenfalls auf Sie zu, sofern Nachreichungen notwendig sind.
    • Ist ein Anhörungsverfahren durchzuführen, müssen Sie auf die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen und eingegangenen Einwendungen erwidern. Findet ein Erörterungstermin statt, müssen Sie daran teilnehmen.
    • Sie erhalten weiterhin auf dem Postweg oder direkt in der Behörde einen Bescheid über die Entscheidung über die planungsrechtliche Zulassungsentscheidung.
    • Sie erhalten weiterhin ebenfalls auf dem Postweg einen Gebührenbescheid.
    • Sie bezahlen die Gebühren.

    Fristen

    Es gibt keine Frist für die Antragstellung. Bei Nachreichungen oder Erwiderungen können behördenseitig individuelle Fristen auferlegt werden.

    Widerspruchsfrist: 1 Monat (Ein Widerspruch ist nur gegen den Planverzicht möglich. Die Widerspruchsfrist beginnt mit Bekanntgabe des Verwaltungsaktes gegenüber der Beschwerten beziehungsweise dem Beschwerten.)

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 4 Wochen (Die Dauer des behördlichen Verfahrens ist abhängig vom Einzelfall, von der Art und des Umfangs des Vorhabens und der Qualität der Planunterlagen. Auch wird sie durch gesetzliche Verfahrensvorschriften beeinflusst. Sie kann im Einzelfall länger als 4 Jahre dauern.)

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Besonderen Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV). Entweder handelt es sich um eine Festgebühr oder die Höhe bemisst nach Zeitaufwand oder ist abhängig von den Baukosten des Vorhabens.: Gebühr ab 2900.00 EUR bis 4205900.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Art des durchgeführten Verfahrens kann im laufenden Prozess behördenseitig geändert werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.01.2025

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2025

    Stichwörter

    Antrag auf Planfeststellung, Antrag Eisenbahnbetriebsanlage, Eisenbahnbetriebsanlage ändern, Planfeststellungsverfahren, Antrag nach AEG, Plangenehmigungsverfahren, Außenstelle Eisenbahn-Bundesamt, Antragstellung Eisenbahn-Bundesamt, Plangenehmigung, Eisenbahnbetriebsanlage bauen, Eisenbahnbetriebsanlage zurückbauen, EBA, Antrag auf Plangenehmigung, Eisenbahn-Bundesamt, Planfeststellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English