- Friedrichsdorf (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
Gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb melden
Sie leiten, vertreten oder managen ein Eisenbahnunternehmen? Dann sind Sie dazu verpflichtet, das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) über gefährliche Ereignisse zu informieren.
Beschreibung
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) müssen dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gefährliche Ereignisse im Eisenbahnverkehr melden, sogenannte Ereignismeldungen.
Unfälle und Störungen müssen Sie pro Quartal melden, besonders schwerwiegende gefährliche Ereignisse müssen Sie sofort melden.
Meldepflichtig sind Störungen und Unfälle.
Wenn Sie ein Ereignis melden, müssen Sie das Ereignis beschreiben. Geben Sie dabei an:
- die Folgen,
- die ermittelten Ursachen,
- die eingeleiteten Maßnahmen.
Online-Dienst
Gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb online melden
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Eisenbahn-Bundesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. Falls für die Bearbeitung der Ereignismeldung doch weitere Berichte und Unterlagen benötigt werden, fordert das EBA diese Unterlagen bei Ihnen nach.
Voraussetzungen
Sie sind
- Eisenbahnbetriebsleiterin oder Eisenbahnbetriebsleiter
- Vertreterin oder Vertreter von Eisenbahnbetriebsleiterinnen oder Eisenbahnbetriebsleitern oder
- Safetymanagerin oder Safetymanager in einem Eisenbahnverkehrsunternehmen oder einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen.
Hinweis: Sie können ebenfalls ein Ereignis melden, wenn Sie von den oben genannten Personen beauftragt wurden.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Verfahrensablauf
Sie können gefährliche Ereignisse im Eisenbahnverkehr online oder per E-Mail melden.
Ereignismeldungen online einreichen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und öffnen Sie den Online-Antrag zu Ereignismeldungen im Eisenbahnverkehr.
- Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
- Hinweis: Für die Online-Antragstellung benötigen Sie das Nutzerkonto Bund oder das ELSTER-Unternehmenskonto.
- Senden Sie die Ereignismeldung ab.
- Das EBA prüft Ihre Meldung.
- Gegebenenfalls fordert das EBA weitere Informationen an.
- Das EBA sendet Ihnen nur einen Bescheid, wenn wegen des gemeldeten Ereignisses ein Verwaltungsverfahren eröffnet wird.
Ereignismeldung per E-Mail einreichen:
- Laden Sie das entsprechende Formular auf der Internetseite des EBA herunter und füllen Sie es aus.
- Senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an die zuständige Stelle im EBA.
- Das EBA prüft Ihre Meldung.
- Gegebenenfalls fordert das EBA weitere Informationen an.
- Das EBA sendet Ihnen nur einen Bescheid, wenn wegen des gemeldeten Ereignisses ein Verwaltungsverfahren eröffnet wird.
Hinweis: Die Meldung gilt für Quartalsmeldungen und Sofortmeldungen.
Fristen
Ein besonders schwerwiegendes Ereignis oder einen Unfall müssen Sie sofort dem EBA melden.
Eine Quartalsmeldung muss bis zum Ende jedes Quartals erfolgen.
Bearbeitungsdauer
2 Wochen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.06.2023
Stichwörter
Ereignismeldung, Unfälle, Eisenbahn, Eisenbahn-Bundesamt, Unfall, Bahnverkehr, EIU, IOH-Anlagen, EBA, EVU, Eisenbahnverkehr, Störungen, STE-Anlagen, Störung