Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und Aufwendungen für Sachschäden bei Nothilfe melden
Wenn Sie in einer gefährlichen Situation geholfen haben, können Sie Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wie bei einem Arbeitsunfall und den Ersatz von Sachschäden beantragen.
Beschreibung
Menschen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Sozialgesetzbuch (SGB VII) spricht hier von "Hilfeleistenden".
Wenn Sie persönlich anderen Personen im Notfall Hilfe leisten und dabei einen Unfall erleiden, erhalten Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung dieselben Leistungen wie Beschäftigte bei einem Arbeitsunfall. Auch Sachschäden, die bei der Hilfeleistung entstehen, werden erstattet, wie zum Beispiel ein Brillenschaden. Zuständig ist die Unfallkasse des Bundeslandes, in dem die Hilfe geleistet wurde.
In einigen Bundesländern erhalten Nothelfer eine Ersthelferkarte von der Feuerwehr, der Polizei oder den Seelsorgern am Unfallort. Dies kann gegebenenfalls bei der Klärung Ihres Anspruchs helfen.
Dieser gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht auch im Ausland, wenn Ihr Wohnsitz in Deutschland ist oder Sie sich in Deutschland gewöhnlich aufhalten. In diesem Fall ist die Unfallkasse des Bundeslandes zuständig, in dem Sie wohnen.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt kein Schmerzensgeld.
Unfälle im Rahmen der beruflichen oder anderweitigen organisierten Tätigkeit, zum Beispiel bei der Feuerwehr oder Polizei, fallen nicht unter die hier beschriebenen Leistungen.
Sie können zusätzlich Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) haben. Zuständig sind die Landesversorgungsbehörden.
Online-Dienst
Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und Aufwendungen für Sachschäden bei Nothilfe online melden
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- keine Identifizierung
Ansprechpartner
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 800 6050404
E-Mail: info@dguv.de
Internet
Weitere Informationen
Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de
ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415
erforderliche Unterlagen
- ausführliche Schilderung des Sachverhalts (Gedächtnisprotokoll)
- gegebenenfalls Skizzen, Fotos, Namen und Anschriften von Zeugen oder Zeuginnen und Ähnliches
- Unterlagen mit Aktenzeichen beteiligter Stellen wie Polizei, Staatsanwaltschaft, Versorgungsamt und so weiter
- Nachweise oder Rechnungen über entstandene Sachschäden
- Gegebenenfalls: Ersthelferkarte, die Feuerwehr, Polizei oder Seelsorgerinnen oder Seelsorger am Unfallort ausgehändigt haben. Dies gilt nur in einigen Bundesländern, beispielsweise Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Sie haben:
- eine Person, die eine Straftat begeht oder begangen hat, verfolgt beziehungsweise festgenommen oder
- sich zum Schutz einer widerrechtlich angegriffenen Person persönlich eingesetzt oder
- bei einem Unglücksfall oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe geleistet oder
- eine andere Person aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für ihre Gesundheit gerettet oder
- wurden von einer öffentlich-rechtlichen Institution wie etwa Polizei oder Feuerwehr zu einer Unterstützungshandlung herangezogen
und haben dabei:
- einen Gesundheitsschaden oder
- einen Sachschaden erlitten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Verfahrensablauf
Sie können die Leistungen für Hilfeleistende online oder per Post beantragen.
Online-Dienst:
- Rufen Sie den Online-Dienst auf.
- Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
- Sie können sich anmelden.
- Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
- Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
- Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
- Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
- Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
- Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.
Nachricht per Post:
- Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
- Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
1 bis 2 Wochen (Sie erhalten unverzüglich eine Eingangsbestätigung. Die konkrete Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang und der Vollständigkeit der mitgeteilten Informationen.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 06.01.2023
Stichwörter
Schadenersatz bei Hilfeleistung, Sachschaden bei Erste-Hilfe-Leistung, Ersthelfer, Brand löschen, Zivilcourage, Versicherungsschutz bei Hilfeleistung, Opfer, Unfall bei Hilfeleistung, Schutz eines Angegriffenen, Schutz bei tätlichem Angriff, Entschädigung für Helfer, Hilfe bei Ertrinken, Verfolgung eines Straftäters, Lebensrettung, Hilfe bei Unglücksfall, Sachschaden, gesetzliche Unfallversicherung, Entschädigung für Hilfeleistung, Erstattung von Sachschäden, Brillenschaden bei Erster Hilfe, Einbrecher festhalten, Kostenerstattung Sachschaden bei Hilfeleistung, Unfallkasse, Festnahme eines Straftäters, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Nothelfer, Hilfeleistung, Hilfe bei allgemeiner Gefahr, Badeunfall