Verwendung des Bio-Siegels anzeigen
Sie möchten Ihre Bio-Produkte mit dem deutschen Bio-Siegel kennzeichnen? Dann müssen Sie dies bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anzeigen.
Beschreibung
Alle Produkte, die mit dem deutschen Bio-Siegel (sechseckiges Zeichen) gekennzeichnet werden, müssen vor der Markteinführung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angezeigt werden.
Sie können Ihre Produkte für die Nutzung des Bio-Siegels online oder schriftlich anzeigen. Ihre Anzeige ist verbunden mit der Vorlage Ihrer mit dem Bio-Siegel gestalteten Produktetiketten / Verpackungslayouts. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Anzeige durch die BLE erhalten Sie eine Freigabe zur Nutzung des Bio-Siegels. Anzeigen können nicht nur von deutschen Unternehmen, sondern von Unternehmen weltweit vorgenommen werden.
Online-Dienst
Bio-Siegel-Datenbank
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 522: Zulassung, Meldungen Ökologischer Landbau - Informationsstelle Bio-Siegel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 14:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- mit dem Bio-Siegel gestaltetes Produktetikett oder gestaltete Produktetiketten im Format PDF bis maximal 10 MB pro Datei (Sollten pro Produkt mehrere Etiketten vorliegen, zum Beispiel Front-, Rücken- und Seitenetikett, fassen Sie diese bitte in einer PDF-Datei zusammen.)
Wenn Sie die Anzeige per E-Mail oder Post einreichen, zusätzlich:
- ausgefülltes Anzeigeformular
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie nehmen als zertifizierter Betrieb am Kontrollsystem nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau teil.
- Ihr Produkt ist gemäß den Bestimmungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt und zertifiziert.
- Das Bio-Siegel auf Ihrem Produktetikett beziehungsweise Ihren Produktetiketten entspricht den grafischen Vorgaben der Öko-Kennzeichenverordnung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Sie können die Verwendung des Bio-Siegels online oder schriftlich anzeigen.
Verwendung online anzeigen:
- Registrieren Sie Ihr Unternehmen und Ihr Produkt oder Ihre Produkte in der Bio-Siegel-Datenbank auf bio-siegel.de.
- Die BLE überprüft Ihre Nutzungsanzeige und Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Freigabe Ihres Produktes oder Ihrer Produkte für die Nutzung des Bio-Siegels per E-Mail.
Verwendung schriftlich anzeigen:
- Fordern Sie das Anzeigeformular bei der BLE an oder laden Sie es über die Internetseite bio-siegel.de herunter.
- Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Anzeigeformular zusammen mit dem mit dem Bio-Siegel gestalteten Produktetikett beziehungsweise den Produktetiketten per Post oder per E-Mail an die BLE.
- Die BLE überprüft Ihre Anzeige und Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Freigabe Ihres Produktes oder Ihrer Produkte für die Nutzung des Bio-Siegels per E-Mail oder wenn gewünscht per Post.
- Die BLE erstellt Ihnen einen Account in der Bio-Siegel-Datenbank, in den Ihre angezeigten Produkte übertragen werden. Damit Sie Ihre Nutzungsanzeigen zukünftig selbst verwalten können, erhalten Sie per Post Zugangsdaten zu Ihrem Account in der Datenbank.
Fristen
Die Anzeige muss vor der Markteinführung des mit dem Bio-Siegel gekennzeichneten Produktes erfolgen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die unrechtmäßige Nutzung des Bio-Siegels kann als Ordnungswidrigkeit mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.10.2022
Stichwörter
Verwendung, Nutzung, ökologischer Landbau, Bio-Lebensmittel, Bio-Siegel, Kennzeichnung, Bio-Produkt, Anzeige