Projekt- oder institutionelle Förderung - BMZ Festsetzung

    Mittel zu einem bewilligten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Projekt- oder institutionelle Förderung" anfordern

    Als Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung haben Sie eine projektgebundene oder institutionelle Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bewilligt bekommen? Dann können Sie die Mittel bei Projektstart beim BMZ anfordern.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen positiven Förderbescheid zugesandt hat, erhalten Sie für Ihr Forschungs- oder Evaluierungsprojekt beziehungsweise für Ihre Institution Fördemittel.

    Die Auszahlung der Gelder können Sie beim BMZ beantragen, sobald Ihr Fördervorhaben beginnt. Das BMZ veranlasst dann die Auszahlung.

    Online-Dienst

    Mittel zu einem bewilligten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Projekt- oder institutionelle Förderung" online anfordern

    ID: B100019_111725963

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat Evaluierung, Ressortforschung, DEval und IDOS

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 94

    10963 Berlin

    Zweiter Dienstsitz Berlin

    Hausanschrift

    Dahlmannstraße 4

    53113 Bonn

    Erster Dienstsitz Bonn

    Postfachadresse

    Postfach 120322

    53045 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 99535-0

    Fax: +49 228 99535-3500

    E-Mail: RLG34@bmz.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Mittelanforderung
    • Anlagen und Nachweise zur Mittelanforderung

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen Zuwendungsbescheid des BMZ zur Projektförderung oder institutionellen Förderung erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht.

    Verfahrensablauf

    Sobald Sie für eine projektbezogene oder institutionelle Förderung einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten haben, können Sie die Auszahlung der Fördermittel online oder per Post beantragen. Bitte beachten Sie, dass das BMZ Ihren Antrag auf Mittelanforderung erst bearbeiten kann, wenn die Klagefrist von 4 Wochen abgelaufen ist oder Sie dem BMZ mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.

    Fördermittel online anfordern:

    • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie das Online-Formular aus. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie das Formular online ab.

    Fördermittel per Post anfordern:

    • Fragen Sie den formlosen Antrag per Post oder E-Mail beim BMZ an.
    • Füllen Sie diesen Antrag aus.
    • Senden Sie Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BMZ.

    Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf. Ansonsten bekommen Sie die Fördermittel ausgezahlt.

    Fristen

    Antragsfrist: 4 Wochen (Sie können die Auszahlung der Fördermittel erst beantragen, wenn Ihr Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist. Das bedeutet, dass die Frist von 4 Wochen für das Einlegen von Rechtsmitteln abgelaufen ist. Sie können die Auszahlung jedoch beschleunigen, wenn Sie dem BMZ vor Ablauf der 4 Wochen mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.)

    Widerspruchsfrist: 4 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 05.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    BMZ, Evaluierung, Forschung, institutionelle Förderung, Entwicklungszusammenarbeit, anwendungsorientiert, Forschungsinstitut, Projektförderung, Evaluierungsförderung, Entwicklungs- und Schwellenländer, Evaluierungsinstitut, Forschungsförderung, Entwicklungspolitik, Fördern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English