Projekt- oder institutionelle Förderung - BMZ Entgegennahme

    Verzicht auf Widerspruch bei einer projektgebundenen oder institutionellen Förderung durch das Bundesministerium für Entwicklung

    Wenn Sie als Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung eine Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, können Sie auf Widerspruch verzichten. Das beschleunigt die Auszahlung.

    Beschreibung

    Als gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung können Sie eine projektbezogene oder institutionelle Förderung beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen. Mit den Geldern können Sie wissenschaftliche oder anwendungsorientierte Forschungs- und Evaluierungsprojekte umsetzen.

    Wenn Sie vom BMZ eine Förderung bewilligt bekommen haben, können Sie auf Rechtsmittel beziehungsweise auf einen Widerspruch verzichten. Die bewilligte Förderung kann Ihnen dann schneller ausgezahlt werden.

    Online-Dienst

    Verzicht auf Widerspruch bei einer projektgebundenen oder institutionellen Förderung durch das Bundesministerium für Entwicklung online einreichen

    ID: B100019_111725951

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Referat G34 Evaluierung und Ressortforschung, DEval, DIE

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 120322

    53045 Bonn

    Hausanschrift

    Dahlmannstraße 4

    53115 Bonn

    Erster Dienstsitz Bonn

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 94

    10963 Berlin

    Zweiter Dienstsitz Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 99535-0

    Fax: +49 228 99535-3500

    E-Mail: RLG34@bmz.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag Verzicht auf Rechtsmittel
    • Klageverzichtserklärung

    Voraussetzungen

    Sie haben beim BMZ einen Antrag auf Projektförderung oder institutionelle Förderung von anwendungsorientierter entwicklungspolitischer Forschung und Evaluierung gestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    entfällt

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie auf einen Widerspruch für bewilligte Fördermittel des BMZ verzichten wollen, können Sie dies schriftlich per Post oder online mitteilen.

    Verzicht auf Widerspruch per Post mitteilen:

    • Schicken Sie den Verzicht auf Widerspruch per Post an das BMZ.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.

    Verzicht auf Widerspruch online mitteilen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort den Verzicht auf Widerspruch elektronisch aus. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.

    Fristen

    Antragsfrist: 1 bis 4 Wochen (Sie können den Verzicht auf Widerspruch nur innerhalb der ersten 4 Wochen nach der Bewilligung einreichen. Die bewilligte Förderung steht Ihnen in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr.)

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 7 Werktage

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Status Bibliothekseintrag

    6
    4

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 05.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Stichwörter

    Entwicklungszusammenarbeit, Forschung, BMZ, institutionelle Förderung, Projektförderung, Evaluierung, Entwicklungspolitik, Auszahlung beschleunigen, Forschungsförderung, Evaluierungsförderung, Evaluierungsinstitut, Forschungsinstitut, Entwicklungs- und Schwellenländer, anwendungsorientiert, Auf Rechtsbehelf verzichten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English