Verwendungsnachweis für eine projektgebundene oder institutionellen Förderung durch das Bundesministerium für Entwicklung einreichen
Sie haben vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine institutionelle oder projektgebundene Förderung erhalten? Dann müssen Sie im Anschluss einen Verwendungsnachweis über die erhaltenen und verwendeten Förderbeträge einreichen.
Beschreibung
Ihre gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung hat vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) projektbezogene oder institutionelle Fördermittel erhalten.
Wenn Ihr wissenschaftliches oder anwendungsorientiertes Forschungs- und Evaluierungsprojekt abgeschlossen ist, müssen Sie dem BMZ einen Fördernachweis übermitteln. Damit belegen Sie, wofür Sie die Gelder verwendet haben.
Online-Dienst
Verwendungsnachweis für eine projektgebundene oder institutionelle Förderung im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit online einreichen
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Referat Evaluierung und Ressortforschung; DEval, DIE
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 120322
53045 Bonn
Kontakt
Internet
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Referat G34 Evaluierung und Ressortforschung, DEval, DIE
Adresse
Postfachadresse
Postfach 120322
53045 Bonn
Hausanschrift
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Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Verwendungsnachweis
- Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis
- Auflistung der Einnahmen und Ausgaben inklusive einer tabellarischen Belegübersicht
Voraussetzungen
- Ihr Projekt wird vom BMZ gefördert.
Rechtsgrundlage(n)
- Bundeshaushalt (aktuelles Haushaltsjahr), Einzelplan 23, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Kapitel 2305, Titel 685 41, 544 01, 532 04 und 894 41.
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (AN Best-I)
- Artikel 215, Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
- Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Rechtsbehelf
entfällt
Verfahrensablauf
Den Verwendungsnachweis für geförderte projektgebundene oder institutionelle Projekte können Sie online oder per Post einreichen.
Wenn Sie den Verwendungsnachweis online einreichen wollen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Online-Formular aus. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Verwendungsnachweis online ab.
Wenn Sie den Verwendungsnachweis per Post einreichen wollen:
- Schicken Sie Ihren Verwendungsnachweis per Post an das BMZ.
Das BMZ prüft Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
Fristen
Den Verwendungsnachweis müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres nach bewilligter Förderung vorlegen.
Bearbeitungsdauer
3 Monate
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Status Bibliothekseintrag
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 05.01.2024
Stichwörter
Evaluierung, Forschungsförderung, NGO, Kooperationspartner, Evaluierungsförderung, Schwellenländer, Forschungszusammenarbeit, Projektförderung, nicht-staatliche Organisationsförderung, Evaluierungsinstitut, Forschungsinstitut, Forschung, Entwicklungspolitik, Beratung, Durchführungsorganisation, BMZ, NPO, institutionelle Förderung, Entwicklungs- und Schwellenländer, Entwicklungsländer, Entwicklungszusammenarbeit