Projekt- oder institutionelle Förderung - BMZ Verwendungsnachweisprüfung

    Verwendungsnachweis für eine projektgebundene oder institutionellen Förderung durch das Bundesministerium für Entwicklung einreichen

    Sie haben vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine institutionelle oder projektgebundene Förderung erhalten? Dann müssen Sie im Anschluss einen Verwendungsnachweis über die erhaltenen und verwendeten Förderbeträge einreichen.

    Beschreibung

    Ihre gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung hat vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) projektbezogene oder institutionelle Fördermittel erhalten.

    Wenn Ihr wissenschaftliches oder anwendungsorientiertes Forschungs- und Evaluierungsprojekt abgeschlossen ist, müssen Sie dem BMZ einen Fördernachweis übermitteln. Damit belegen Sie, wofür Sie die Gelder verwendet haben.

    Online-Dienst

    Verwendungsnachweis für eine projektgebundene oder institutionelle Förderung im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit online einreichen

    ID: B100019_111725956

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Referat Evaluierung und Ressortforschung; DEval, DIE

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 94

    10963 Berlin

    Zweiter Dienstsitz Berlin

    Hausanschrift

    Dahlmannstraße 4

    53115 Bonn

    Erster Dienstsitz Bonn

    Postfachadresse

    Postfach 120322

    53045 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 99535-0

    Fax: +49 228 535-3500

    E-Mail: RLGS22@bmz.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Referat G34 Evaluierung und Ressortforschung, DEval, DIE

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 120322

    53045 Bonn

    Hausanschrift

    Dahlmannstraße 4

    53115 Bonn

    Erster Dienstsitz Bonn

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 94

    10963 Berlin

    Zweiter Dienstsitz Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 99535-0

    Fax: +49 228 99535-3500

    E-Mail: RLG34@bmz.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Verwendungsnachweis
    • Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis
    • Auflistung der Einnahmen und Ausgaben inklusive einer tabellarischen Belegübersicht

    Voraussetzungen

    • Ihr Projekt wird vom BMZ gefördert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    entfällt

    Verfahrensablauf

    Den Verwendungsnachweis für geförderte projektgebundene oder institutionelle Projekte können Sie online oder per Post einreichen.

    Wenn Sie den Verwendungsnachweis online einreichen wollen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Online-Formular aus. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Verwendungsnachweis online ab.

    Wenn Sie den Verwendungsnachweis per Post einreichen wollen:

    • Schicken Sie Ihren Verwendungsnachweis per Post an das BMZ.

    Das BMZ prüft Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.

    Fristen

    Den Verwendungsnachweis müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres nach bewilligter Förderung vorlegen.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 05.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Stichwörter

    Entwicklungs- und Schwellenländer, institutionelle Förderung, Schwellenländer, Forschung, Forschungsförderung, Forschungsinstitut, Projektförderung, Evaluierungsförderung, Entwicklungszusammenarbeit, Entwicklungspolitik, Entwicklungsländer, Beratung, Evaluierungsinstitut, Durchführungsorganisation, NGO, Evaluierung, Forschungszusammenarbeit, NPO, Kooperationspartner, BMZ, nicht-staatliche Organisationsförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English