Projekt- oder institutionelle Förderung - BMZ Änderung

    Bewilligte Gelder für Forschungs- und Evaluierungsprojekte oder für eine institutionelle Förderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ändern

    Ihr gefördertes Forschungs- oder Evaluierungsvorhaben im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit hat sich geändert? Dann müssen Sie das dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mitteilen.

    Beschreibung

    Als gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Fördermittel beantragen. Damit unterstützt das BMZ Ihre wissenschaftlichen oder anwendungsorientierten Forschungs- und Evaluierungsprojekte.

    Wenn sich bei der bewilligten Förderung Änderungen ergeben, müssen Sie diese dem BMZ mitteilen. Zu diesen Änderungen gehören zum Beispiel:

    • inhaltliche Änderung,
    • Änderung der Projektlaufzeit,
    • finanzielle Aufstockung,
    • Reduzierung der Fördermittel,
    • Umwidmung eines Einzelansatzes innerhalb des Finanzierungsplans sowie
    • Mittelübertragung.

    Online-Dienst

    Bewilligte Gelder für Forschungs- und Evaluierungsprojekte oder für eine institutionelle Förderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit online ändern

    ID: B100019_111725972

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Referat G34 Evaluierung und Ressortforschung, DEval, DIE

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 120322

    53045 Bonn

    Hausanschrift

    Dahlmannstraße 4

    53115 Bonn

    Erster Dienstsitz Bonn

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 94

    10963 Berlin

    Zweiter Dienstsitz Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 99535-0

    Fax: +49 228 99535-3500

    E-Mail: RLG34@bmz.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Änderungsantrag Projektförderung oder institutionelle Förderung
    • Begründung der Änderung
    • Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
    • neuer Finanzierungsplan (außer bei rein inhaltlichen Änderungen)

    Voraussetzungen

    Das BMZ fördert Ihr Forschungs- und Evaluierungsprojekt oder Sie erhalten eine institutionelle Förderung vom BMZ.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
    • Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.

    Verfahrensablauf

    Die Änderung Ihres geförderten Forschungs- und Evaluierungsprojektes oder eine institutionelle Förderung können Sie online oder per Post mitteilen.

    Wenn Sie die Änderung online mitteilen wollen:

    • Besprechen Sie den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie das Formular online aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.

    Wenn Sie die Änderung per Post mitteilen wollen:

    • Besprechen Sie den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
    • Schicken Sie Ihren formlosen Antrag zusammen mit einer Begründung der Änderung, einer Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens und gegebenenfalls dem neuen Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.

    Erkennt das BMZ Ihre Änderungen an, erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung.

    Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach der Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ entsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr (Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr. Zwischen- und (Schluss-)Verwendungsnachweise müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres vorlegen.)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 05.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Entwicklungspolitik, Forschungsförderung, Evaluierung, Projektförderung, Entwicklungszusammenarbeit, Evaluierungsförderung, Entwicklungs- und Schwellenländer, anwendungsorientiert, Forschungsinstitut, institutionelle Förderung, ForschungEvaluierungsinstitut, BMZ

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English