• Issigau (Landkreis Hof, Bayern)
Projekt- oder institutionelle Förderung - BMZ Änderung

Bewilligte Gelder für Forschungs- und Evaluierungsprojekte oder für eine institutionelle Förderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ändern

Ihr gefördertes Forschungs- oder Evaluierungsvorhaben im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit hat sich geändert? Dann müssen Sie das dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mitteilen.

Beschreibung

Als gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Fördermittel beantragen. Damit unterstützt das BMZ Ihre wissenschaftlichen oder anwendungsorientierten Forschungs- und Evaluierungsprojekte.

Wenn sich bei der bewilligten Förderung Änderungen ergeben, müssen Sie diese dem BMZ mitteilen. Zu diesen Änderungen gehören zum Beispiel:

  • inhaltliche Änderung,
  • Änderung der Projektlaufzeit,
  • finanzielle Aufstockung,
  • Reduzierung der Fördermittel,
  • Umwidmung eines Einzelansatzes innerhalb des Finanzierungsplans sowie
  • Mittelübertragung.

Online-Dienst

Bewilligte Gelder für Forschungs- und Evaluierungsprojekte oder für eine institutionelle Förderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit online ändern

ID: B100019_111725972

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Referat G34 Evaluierung und Ressortforschung, DEval, DIE

Adresse

Postfachadresse

Postfach 120322

53045 Bonn

Hausanschrift

Dahlmannstraße 4

53115 Bonn

Erster Dienstsitz Bonn

Hausanschrift

Stresemannstraße 94

10963 Berlin

Zweiter Dienstsitz Berlin

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 228 99535-0

Fax: +49 228 99535-3500

E-Mail: RLG34@bmz.bund.de

Internet

Version

Technisch geändert am 08.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Änderungsantrag Projektförderung oder institutionelle Förderung
  • Begründung der Änderung
  • Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
  • neuer Finanzierungsplan (außer bei rein inhaltlichen Änderungen)

Voraussetzungen

Das BMZ fördert Ihr Forschungs- und Evaluierungsprojekt oder Sie erhalten eine institutionelle Förderung vom BMZ.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.

Verfahrensablauf

Die Änderung Ihres geförderten Forschungs- und Evaluierungsprojektes oder eine institutionelle Förderung können Sie online oder per Post mitteilen.

Wenn Sie die Änderung online mitteilen wollen:

  • Besprechen Sie den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie das Formular online aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.

Wenn Sie die Änderung per Post mitteilen wollen:

  • Besprechen Sie den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
  • Schicken Sie Ihren formlosen Antrag zusammen mit einer Begründung der Änderung, einer Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens und gegebenenfalls dem neuen Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.

Erkennt das BMZ Ihre Änderungen an, erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung.

Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach der Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ entsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.

Fristen

Geltungsdauer: 1 Jahr (Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr. Zwischen- und (Schluss-)Verwendungsnachweise müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres vorlegen.)

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 05.01.2024

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

anwendungsorientiert, Evaluierungsförderung, Entwicklungspolitik, Projektförderung, Forschungsförderung, institutionelle Förderung, Entwicklungs- und Schwellenländer, Entwicklungszusammenarbeit, BMZ, Forschungsinstitut, Evaluierung, ForschungEvaluierungsinstitut

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English