Rechtsmittelverzichtserklärung zu gefördertem Vorhaben einer Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft einreichen
Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation Fördermittel für Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft bewilligt bekommen haben, können Sie die Auszahlung der Fördersumme beschleunigen. Dafür müssen Sie eine Klageverzichtserklärung einreichen.
Beschreibung
Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft (EPW) sind kurz- bis mittelfristig angelegte gemeinsame Vorhaben von Unternehmen und sogenannten Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit. Sie verfolgen einen entwicklungspolitischen Nutzen und erhalten eine finanzielle Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Als Unternehmen oder Organisation setzen Sie im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit eine EPW um und haben bereits die Zusage für eine finanzielle Förderung durch das BMZ? Dann können Sie die Auszahlung der Gelder beschleunigen.
Dazu müssen Sie bestätigen, dass Sie auf die Möglichkeit einer Klage verzichten. Die Klageverzichtserklärung müssen Sie beim BMZ einreichen. Die Gelder können Ihnen dann unverzüglich ausgezahlt werden.
Online-Dienst
Rechtsmittelverzichtserklärung Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft online einreichen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat 412 - Wirtschaftsnetzwerke
Adresse
Postanschrift
Stresemannstraße 94
10963 Berlin
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllte Klageverzichtserklärung
Voraussetzungen
- Sie müssen im Zuwendungsbescheid als Empfängerin oder Empfänger genannt sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
- § 44 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - AN Best-P
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie können die Klageverzichtserklärung online bei der Bewilligungsbehörde einreichen:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie das Formular ab.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das BMZ Kontakt zu Ihnen auf.
- Das BMZ prüft, ob die inhaltlichen, rechtlichen und finanziellen Umsetzungsmöglichkeiten erfüllt sind.
- Das BMZ veranlasst die Auszahlung.
Fristen
Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr.
Bearbeitungsdauer
1 Tag
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 25.09.2023
Stichwörter
Bundesministerium für Entwicklung, Auszahlung beschleunigen, EPW, wirtschaftliche Zusammenarbeit, BMZ, Durchführungsorganisation, Bundesentwicklungsministerium, Wirtschaftskooperation, Unternehmen, Fördergelder, Bundesministerium wirtschaftliche Zusammenarbeit, Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Entwicklung und Zusammenarbeit, Rechtsmittelverzicht, Wartezeit verkürzen, Förderung