Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft Verwendungsnachweisprüfung

    Zwischen- oder Verwendungsnachweis zu einem geförderten Vorhaben einer Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft einreichen

    Als Unternehmen oder Organisation haben Sie im Rahmen von Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft eine Förderung erhalten? Dann benötigt das Bundesentwicklungsministerium von Ihnen einen Zwischen- und Verwendungsnachweis.

    Beschreibung

    Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft (EPW) sind kurz- bis mittelfristig angelegte gemeinsame Vorhaben von Unternehmen und sogenannten Durchführungsorganisationen. Sie verfolgen einen entwicklungspolitischen Nutzen.

    Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation eine EPW umsetzen und dafür eine Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bekommen, müssen Sie während des Förderungszeitraums Zwischen- und Verwendungsnachweise einreichen.

    Haben Sieden Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfüllt, müssen Sie innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Beträge einen Zwischennachweis einreichen.

    Online-Dienst

    Zwischen- oder Verwendungsnachweis für ein Vorhaben der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft online einreichen

    ID: B100019_110035514

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat 412 - Wirtschaftsnetzwerke

    Adresse

    Postanschrift

    Stresemannstraße 94

    10963 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 18535-0

    Fax: +49 30 18535-2501

    E-Mail: RL412@bmz.bund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zwischennachweis:
      • Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis
      • zahlenmäßiger Nachweis: Auflistung der Einnahmen und Ausgaben ohne tabellarische Belegübersicht
    • Verwendungsnachweis:
      • Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis
      • Auflistung der Einnahmen und Ausgaben inklusive einer tabellarischen Belegübersicht

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine Förderung für ein Projekt der Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft erhalten haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können keine Rechtsbehelfe einlegen.

    Verfahrensablauf

    Sie können den Zwischen- beziehungsweise Verwendungsnachweis online oder per Post einreichen.

    Wenn Sie den Nachweis online einreichen wollen: 

    • Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen. 
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag ab.
    • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das BMZ Kontakt zu Ihnen auf. 
    • Das BMZ veranlasst eine entsprechende Auszahlung oder Rückforderung.

    Wenn Sie den Nachweis per Post einreichen wollen: 

    • Schicken Sie die Nachweise per Post an das BMZ - um die Bearbeitung zu beschleunigen schicken Sie uns die Nachweise gerne zusätzlich per E-Mail.
    • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das BMZ Kontakt zu Ihnen auf. 
    • Das BMZ veranlasst eine entsprechende Auszahlung oder Rückforderung.

    Fristen

    Sie müssen dem BMZ die Zwischennachweise bis zum 30. April des Folgejahres und (Schluss-) Verwendungsnachweise spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung vorlegen.

    Bearbeitungsdauer

    1 Werktag (Die Entgegennahme der Nachweise geschieht innerhalb eines Arbeitstages.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 25.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Wirtschaftskooperation, Rückforderung, EPW, Förderungszeitraum, Förderung, Nachweis, Durchführungsorganisation, Auszahlung, BMZ, wirtschaftliche Zusammenarbeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English