Zwischen- oder Verwendungsnachweis zu einem geförderten Vorhaben einer Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft einreichen
Als Unternehmen oder Organisation haben Sie im Rahmen von Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft eine Förderung erhalten? Dann benötigt das Bundesentwicklungsministerium von Ihnen einen Zwischen- und Verwendungsnachweis.
Beschreibung
Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft (EPW) sind kurz- bis mittelfristig angelegte gemeinsame Vorhaben von Unternehmen und sogenannten Durchführungsorganisationen. Sie verfolgen einen entwicklungspolitischen Nutzen.
Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation eine EPW umsetzen und dafür eine Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bekommen, müssen Sie während des Förderungszeitraums Zwischen- und Verwendungsnachweise einreichen.
Haben Sieden Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfüllt, müssen Sie innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Beträge einen Zwischennachweis einreichen.
Online-Dienst
Zwischen- oder Verwendungsnachweis für ein Vorhaben der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft online einreichen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat 412 - Wirtschaftsnetzwerke
Adresse
Postanschrift
Stresemannstraße 94
10963 Berlin
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Zwischennachweis:
- Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis
- zahlenmäßiger Nachweis: Auflistung der Einnahmen und Ausgaben ohne tabellarische Belegübersicht
- Verwendungsnachweis:
- Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis
- Auflistung der Einnahmen und Ausgaben inklusive einer tabellarischen Belegübersicht
Voraussetzungen
Sie müssen eine Förderung für ein Projekt der Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft erhalten haben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
- § 44 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO): Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - AN Best-P
Rechtsbehelf
Sie können keine Rechtsbehelfe einlegen.
Verfahrensablauf
Sie können den Zwischen- beziehungsweise Verwendungsnachweis online oder per Post einreichen.
Wenn Sie den Nachweis online einreichen wollen:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag ab.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das BMZ Kontakt zu Ihnen auf.
- Das BMZ veranlasst eine entsprechende Auszahlung oder Rückforderung.
Wenn Sie den Nachweis per Post einreichen wollen:
- Schicken Sie die Nachweise per Post an das BMZ - um die Bearbeitung zu beschleunigen schicken Sie uns die Nachweise gerne zusätzlich per E-Mail.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das BMZ Kontakt zu Ihnen auf.
- Das BMZ veranlasst eine entsprechende Auszahlung oder Rückforderung.
Fristen
Sie müssen dem BMZ die Zwischennachweise bis zum 30. April des Folgejahres und (Schluss-) Verwendungsnachweise spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung vorlegen.
Bearbeitungsdauer
1 Werktag (Die Entgegennahme der Nachweise geschieht innerhalb eines Arbeitstages.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 25.09.2023
Stichwörter
BMZ, Nachweis, Förderung, Wirtschaftskooperation, Auszahlung, Durchführungsorganisation, Förderungszeitraum, wirtschaftliche Zusammenarbeit, EPW, Rückforderung