Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft Änderung

    Änderung eines geförderten Vorhabens im Bereich Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft beantragen

    Als Unternehmen oder Organisation erhalten Sie Fördermittel für Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft? Wenn sich an einer bereits bewilligten Fördermaßnahme etwas ändert, müssen Sie dafür einen Antrag stellen.

    Beschreibung

    Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft (EPW) sind kurz- bis mittelfristig angelegte gemeinsame Vorhaben von Unternehmen und sogenannten Durchführungsorganisationen. Sie verfolgen einen entwicklungspolitischen Nutzen und erhalten eine finanzielle Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

    Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation eine EPW umsetzen und eine bereits bewilligte Fördermaßnahme ändern wollen, müssen Sie dies beim BMZ beantragen. Das gilt für folgende Änderungen:

    • Aufstockung
    • Kostenneutrale Änderung
    • Verlängerung der Laufzeiten
    • Reduzierung der Fördermittel

    Online-Dienst

    Änderung eines geförderten Vorhabens im Bereich Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft online beantragen

    ID: B100019_110017167

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat 412 - Wirtschaftsnetzwerke

    Adresse

    Postanschrift

    Stresemannstraße 94

    10963 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 18535-0

    Fax: +49 30 18535-2501

    E-Mail: RL412@bmz.bund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Änderungs oder Folgeantrag
    • Begründung der Änderungen
    • neuer Finanzierungsplan (außer bei rein inhaltlichen Änderungen)

    Voraussetzungen

    • Sie müssen im Zuwendungsbescheid als Empfängerin oder Empfänger genannt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht 
    • Die Fördermittel können Ihnen regelmäßig erst ausgezahlt werden, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig also unanfechtbar geworden ist. Dies können Sie herbeiführen und damit die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Änderungen online beantragen:

    • Klären Sie den Änderungsbedarf bezüglich Projektkonzeption, Projektlaufzeit und Finanzierung mit dem BMZ.
    • Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen. 
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag ab.
    • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das BMZ Kontakt zu Ihnen auf. 
    • Das BMZ prüft, ob die inhaltlichen, rechtlichen und finanziellen Umsetzungsmöglichkeiten erfüllt sind und sendet Ihnen einen Änderungsbescheid.
    • Später prüft das BMZ anhand von Zwischen- und Verwendungsnachweisen die Umsetzung und veranlasst eine entsprechende Auszahlung oder Rückforderung.

    Fristen

    Die bewilligte Förderung steht Ihnen in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr. Zwischennachweise müssen Sie dem BMZ bis zum 30. April des Folgejahres vorlegen. (Schluss-) Verwendungsnachweise bis spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung.

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 8 Wochen (Die Bearbeitung der Antragsunterlage und die Abstimmung mit der zuständigen Stelle können bis zu einen Monat dauern.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 25.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Wirtschaftskooperation, Durchführungsorganisation, Unternehmen, Fördergelder, Aufstockung, BMZ, Bundesministerium für Entwicklung, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Entwicklung und Zusammenarbeit, Reduzierung der Fördermittel, Verlängerung der Laufzeiten, EPW, Bundesministerium wirtschaftliche Zusammenarbeit, Kostenneutrale Änderung, Bundesentwicklungsministerium, bewilligte Entwicklungspartnerschaft, Änderungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English