Maßnahmen der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik Festsetzung

    Mittel zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Maßnahmen der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik" anfordern

    Wenn Sie für eine Maßnahme der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik eine Förderung erhalten, können Sie die Mittel bei Projektstart beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) anfordern.

    Beschreibung

    Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt Ihre Organisation bei Ihren sozialstrukturpolitischen Vorhaben in bestimmten, entwicklungspolitisch prioritären Förderbereichen.

    Ihre Organisation kann eine Förderung des BMZ für eine Maßnahme der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik erhalten. Nachdem Sie einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten, können Sie die Fördermittel bei Projektstart per Antrag anfordern.

    Das BMZ veranlasst dann eine entsprechende Auszahlung

    Online-Dienst

    Fördermittel aus dem Förderprogramm "Maßnahmen der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik" online anfordern

    ID: B100019_111570086

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Zukünftig können Sie mehr und mehr Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat G 41 - Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dahlmannstraße 4

    53113 Bonn

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Heussallee/Museumsmeile
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Haltestelle: Heussallee/Museumsmeile
      Linie:
      • Straßenbahn: 16, 63, 66, 67, 68
    Postfachadresse

    Postfach 120322

    53111 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 99535-0

    Fax: +49 228 99535-3500

    E-Mail: poststelle@bmz.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Mittelanforderung
    • Anlagen und Nachweise zur Mittelanforderung

    Voraussetzungen

    Sie haben für Ihr Projekt der Sozialstrukturförderung einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sobald Sie für Ihr Projekt der Sozialstrukturförderung einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, können Sie die Auszahlung der Fördermittel online oder per Post beantragen. Bitte beachten Sie, dass das BMZ Ihren Antrag auf Mittelanforderung erst bearbeiten kann, wenn die Klagefrist von 4 Wochen abgelaufen ist oder Sie dem BMZ mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.

    Fördermittel online anfordern:

    • Rufen Sie auf der Internetseite des Bundesportals das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung
    • Senden Sie das Formular ab.
    • Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
    • Das BMZ veranlasst die Auszahlung.

    Fördermittel per Post anfordern:

    • Fragen Sie die entsprechende Vorlage für Ihren Antrag per Post oder E-Mail beim BMZ an.
    • Füllen Sie die vom BMZ bereitgestellte Vorlage aus.
    • Senden Sie Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BMZ.
    • Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
    • Das BMZ veranlasst die Auszahlung.

    Fristen

    Sie können die Auszahlung der Fördermittel erst beantragen, wenn Ihr Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist, also die Frist von 4 Wochen für das Einlegen von Rechtsmitteln abgelaufen ist. Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie dem BMZ vor Ablauf der 4 Wochen mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.

    Widerspruchsfrist: 4 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 08.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Sozialstrukturförderung, BMZ, Bildungsarbeit, Nichtregierungsorganisation, Entwicklungspolitik, Förderantrag, Zuwendungsbescheid, Kommunale Daseinsfürsorge, Soziale Facharbeit, NGO, Sozialstrukturpolitik, Entwicklungshilfe, Zivilgesellschaftliche Strukturen, Fördermittel, Partnerland, Wohlfahrtspflege, Fachorganisation, Sachbericht, Projektabschluss, Projektberichterstattung, Hilfsgesellschaft, Entwicklungszusammenarbeit, Hilfsprojekt, Mittelanforderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English