Sozialstrukturförderungs-Projekte: Mitteilung zum Verzicht auf Rechtsmittel einreichen
Sie haben für Ihr Sozialstrukturförderungs-Projekt den Zuwendungsbescheid vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten? Wenn Sie auf Rechtsmittel verzichten, können Sie die Projektmittel noch vor Ablauf der Klagefrist beziehen.
Beschreibung
Wenn Sie für Sozialstrukturförderungs-Projekte in Partnerländern einen Zuwendungsbescheid vom BMZ erhalten haben, bekommen Sie Ihre Förderung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.
Ausnahme: Sie teilen dem BMZ per Online-Antrag oder formlos per E-Mail oder Post mit, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.
Online-Dienst
Rechtsmittelverzichtserklärung zu gefördertem Vorhaben der Sozi-alstrukturförderung online einreichen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung
Adresse
Postfachadresse
Postfach 120322
53045 Bonn
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Heussallee/Museumsmeile
Linie:- Straßenbahn: 16, 63, 66, 67, 68
- Haltestelle: Heussallee/Museumsmeile
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Bonn UN Campus
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Mitteilung Rechtsmittelverzicht
Voraussetzungen
Sie haben für ein Projekt der Sozialstrukturförderung einen Zuwendungsbescheid vom BMZ erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Sozialstruktur aus Kapitel 2302 Titel 687 03 (Neufassung mit Wir-kung vom 01.01.2021)
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Rechtsbehelf
entfällt
Verfahrensablauf
Haben Sie Ihren Zuwendungsbescheid des BMZ für ein Projekt der Sozialstrukturförderung erhalten, können Sie Ihre Mitteilung über den Verzicht auf Rechtsmittel online oder formlos per E-Mail oder Post einreichen:
Rechtsmittelverzicht online über das Bundesportal mitteilen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Der Rechtsmittelverzicht gilt mit dem Eingang beim BMZ als wirksam.
Rechtsmittelverzicht per E-Mail oder Post mitteilen:
- Senden Sie Ihre formlose, unterschriebene Mitteilung, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten, per E-Mail oder postalisch an das BMZ.
- Der Rechtsmittelverzicht gilt mit dem Eingang beim BMZ als wirksam.
Fristen
Antragsfrist: 1 Monat (Den Rechtsmittelverzicht müssen Sie dem BMZ nach Erhalt des Zuwendungsbescheids und vor Ablauf der 1-monatigen Klagefrist mitteilen.)
Bearbeitungsdauer
Das BMZ muss Ihren Rechtsmittelverzicht nicht bearbeiten, da er unmittelbar wirksam wird.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 27.10.2023
Stichwörter
Entwicklungspolitik, Entwicklungszusammenarbeit, Zuwendungsbescheid, Wohlfahrtspflege, Hilfsgesellschaft, Partnerland, Hilfsprojekt, Bildungsarbeit, Rechtsmittel, Fachorganisation, Nichtregierungsorganisation, Soziale Facharbeit, Förderantrag, Sozialstrukturförderung, Rechtsmittelverzicht, NGO, Kommunale Daseinsfürsorge, Entwicklungshilfe, Zivilgesellschaftliche Strukturen, Fördermittel, BMZ, Sozialstrukturpolitik