Maßnahmen der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik Verwendungsnachweisprüfung

    Zwischen- und Verwendungsnachweise für ein vom BMZ gefördertes sozialstrukturpolitisches Vorhaben einreichen

    Sie erhalten für ein Sozialstrukturförderungs-Projekt Zuwendungen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)? Dann müssen Sie einen Verwendungsnachweis einreichen. Bei mehrjährigen Projekten sind zusätzlich Zwischennachweise nötig.

    Beschreibung

    Das BMZ benötigt von Ihnen für die Zuschüsse zu Ihrem Projekt der Sozialstrukturförderung einen Verwendungsnachweis. Diesen reichen Sie spätestens 6 Monate nach Ende des Förderzeitraums ein.

    Der Verwendungsnachweis besteht aus

    • einem Sachbericht, in welchem Sie
      • die Verwendung der Zuschüsse und
      • das erzielte Projektergebnis darstellen und
      • den Projektverlauf bewerten, sowie
    • einem Nachweis mit den Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und in der Gliederung des Finanzierungsplans.

    Zusätzlich zum Verwendungsnachweis benötigt das BMZ bei mehrjährigen Projekten für jedes Förderjahr einen Zwischennachweis. Einreichungsfrist ist dabei spätestens der 30.04. des Folgejahres.

    Der Zwischennachweis besteht aus

    • einem Sachbericht mit Informationen
      • zu den im Berichtsjahr erhaltenen Beträgen
      • zur Projektentwicklung
      • gegebenenfalls: zu Rahmenbedingungen, die das Projekt beeinflussen
    • einem Nachweis mit den Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und in der Gliederung des Finanzierungsplans

    Zudem müssen Sie im Zwischennachweis erklären, ob die Auflagen des Bewilligungsbescheids erfüllt wurden. Für das letzte Jahr des Förderzeitraums kann der Zwischen-Sachbericht in den finalen Sachbericht des Verwendungsnachweises integriert werden.

    Online-Dienst

    Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben der Sozialstrukturförderung online einreichen

    ID: B100019_111690720

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dahlmannstraße 4

    53113 Bonn

    Haltestellen

    • Haltestelle: Heussallee/Museumsmeile
      Linie:
      • Straßenbahn: 16, 63, 66, 67, 68
    • Haltestelle: Heussallee/Museumsmeile
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Bonn UN Campus
    Postfachadresse

    Postfach 120322

    53045 Bonn

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 99535-3500

    Telefon Festnetz: +49 228 99535-0

    E-Mail: poststelle@bmz.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlagen für den Verwendungsnachweis:

    • Deckblatt und Anschreiben
    • Projektkurzinformation und Erläuterungen zum zahlenmäßigen Nachweis und zum Stellenplan (Anlage 5)
    • Verwendungsnachweis Finanzierungsplan (Anlage 5, Muster 1)
    • Einnahmen und Ausgaben (Anlage 5, Muster 2)
    • Verwendungsnachweis Länder beziehungsweise Teilprojektaufteilung nach Förderjahren (Anlage 5, Muster 3)
    • Prüfvermerk (Anlage 5, Muster 4)
    • Verwendungsnachweis Stellenplan (Anlage 5, Muster 5)

    Erforderliche Unterlagen für den Zwischennachweis:

    • Deckblatt und Anschreiben (Anlage 4)
    • Sachbericht Zwischennachweis (Anlage 4);
    • Zahlenmäßiger Nachweis (Anlage 4, Muster 1)
    • Einnahmen und Ausgaben (Anlage 4, Muster 2)
    • Länder beziehungsweise Teilprojektaufteilung Zwischennachweis (Anlage 4, Muster 3);
    • Prüfvermerk gemäß Förderrichtlinie Abschnitt II Nummer 6.11 (Anlage 4, Muster 4)

    In Einzelfällen kann das BMZ weitergehende Informationen über ein Projekt von Ihnen anfordern.

    Voraussetzungen

    Sie erhalten für ein Projekt der Sozialstrukturförderung Zuschüsse vom BMZ.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht.

    Verfahrensablauf

    Zwischennachweise und Verwendungsnachweise für ein Projekt der Sozialstrukturförderung können Sie online über das Bundesportal oder formlos per E-Mail oder Post einreichen.

    Zwischen- beziehungsweise Verwendungsnachweis online über das Bundesportal einreichen:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
    • Das BMZ prüft Ihre Angaben stichprobenhaft und leitet Ihre Unterlagen an die zuständige Außenrevision weiter.
    • Das BMZ meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden.

    Zwischen- oder Verwendungsnachweis per E-Mail oder Post einreichen:

    • Schreiben Sie Ihren Zwischen- oder Verwendungsnachweis mithilfe der jeweiligen Mustergliederung.
    • Senden Sie Ihren Zwischen- oder Verwendungsnachweis mit den notwendigen Unterlagen per E-Mail oder Post an das BMZ.
    • Das BMZ prüft Ihre Angaben stichprobenhaft und leitet Ihre Unterlagen an die zuständige Außenrevision weiter.
    • Das BMZ meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden.

    Fristen

    Antragsfrist: 6 Monate (Ihren Verwendungsnachweis müssen Sie spätestens 6 Monate nach Projektabschluss einreichen.)

    Antragsfrist: 4 Monate (Ihren jährlichen Zwischennachweis müssen Sie bis spätestens zum 30.04.des Folgejahres einreichen.)

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 7 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 27.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Fördermittel, Entwicklungshilfe, Nichtregierungsorganisation, Bildungsarbeit, Soziale Facharbeit, Zuwendungsbescheid, Förderantrag, Hilfsgesellschaft, Projektberichterstattung, Sachbericht, BMZ, Entwicklungspolitik, Kommunale Daseinsfürsorge, Sozialstrukturpolitik, Entwicklungszusammenarbeit, Projektabschluss, Wohlfahrtspflege, Zwischenverwendungsnachweis, Fachorganisation, Zivilgesellschaftliche Strukturen, Partnerland, Sozialstrukturförderung, Hilfsprojekt, Verwendungsnachweis, Zwischennachweis, NGO

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English