• Brechen (Landkreis Limburg-Weilburg, Hessen)
Maßnahmen der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik Verwendungsnachweisprüfung

Zwischen- und Verwendungsnachweise für ein vom BMZ gefördertes sozialstrukturpolitisches Vorhaben einreichen

Sie erhalten für ein Sozialstrukturförderungs-Projekt Zuwendungen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)? Dann müssen Sie einen Verwendungsnachweis einreichen. Bei mehrjährigen Projekten sind zusätzlich Zwischennachweise nötig.

Beschreibung

Das BMZ benötigt von Ihnen für die Zuschüsse zu Ihrem Projekt der Sozialstrukturförderung einen Verwendungsnachweis. Diesen reichen Sie spätestens 6 Monate nach Ende des Förderzeitraums ein.

Der Verwendungsnachweis besteht aus

  • einem Sachbericht, in welchem Sie
    • die Verwendung der Zuschüsse und
    • das erzielte Projektergebnis darstellen und
    • den Projektverlauf bewerten, sowie
  • einem Nachweis mit den Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und in der Gliederung des Finanzierungsplans.

Zusätzlich zum Verwendungsnachweis benötigt das BMZ bei mehrjährigen Projekten für jedes Förderjahr einen Zwischennachweis. Einreichungsfrist ist dabei spätestens der 30.04. des Folgejahres.

Der Zwischennachweis besteht aus

  • einem Sachbericht mit Informationen
    • zu den im Berichtsjahr erhaltenen Beträgen
    • zur Projektentwicklung
    • gegebenenfalls: zu Rahmenbedingungen, die das Projekt beeinflussen
  • einem Nachweis mit den Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und in der Gliederung des Finanzierungsplans

Zudem müssen Sie im Zwischennachweis erklären, ob die Auflagen des Bewilligungsbescheids erfüllt wurden. Für das letzte Jahr des Förderzeitraums kann der Zwischen-Sachbericht in den finalen Sachbericht des Verwendungsnachweises integriert werden.

Online-Dienst

Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben der Sozialstrukturförderung online einreichen

ID: B100019_111690720

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung

Adresse

Hausanschrift

Dahlmannstraße 4

53113 Bonn

Haltestellen

  • Haltestelle: Bonn UN Campus
  • Haltestelle: Heussallee/Museumsmeile
    Linie:
    • Bus: 610
  • Haltestelle: Heussallee/Museumsmeile
    Linie:
    • Straßenbahn: 16, 63, 66, 67, 68
Postfachadresse

Postfach 120322

53045 Bonn

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 228 99535-0

Fax: +49 228 99535-3500

E-Mail: poststelle@bmz.bund.de

Internet

Version

Technisch geändert am 08.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen für den Verwendungsnachweis:

  • Deckblatt und Anschreiben
  • Projektkurzinformation und Erläuterungen zum zahlenmäßigen Nachweis und zum Stellenplan (Anlage 5)
  • Verwendungsnachweis Finanzierungsplan (Anlage 5, Muster 1)
  • Einnahmen und Ausgaben (Anlage 5, Muster 2)
  • Verwendungsnachweis Länder beziehungsweise Teilprojektaufteilung nach Förderjahren (Anlage 5, Muster 3)
  • Prüfvermerk (Anlage 5, Muster 4)
  • Verwendungsnachweis Stellenplan (Anlage 5, Muster 5)

Erforderliche Unterlagen für den Zwischennachweis:

  • Deckblatt und Anschreiben (Anlage 4)
  • Sachbericht Zwischennachweis (Anlage 4);
  • Zahlenmäßiger Nachweis (Anlage 4, Muster 1)
  • Einnahmen und Ausgaben (Anlage 4, Muster 2)
  • Länder beziehungsweise Teilprojektaufteilung Zwischennachweis (Anlage 4, Muster 3);
  • Prüfvermerk gemäß Förderrichtlinie Abschnitt II Nummer 6.11 (Anlage 4, Muster 4)

In Einzelfällen kann das BMZ weitergehende Informationen über ein Projekt von Ihnen anfordern.

Voraussetzungen

Sie erhalten für ein Projekt der Sozialstrukturförderung Zuschüsse vom BMZ.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Verfahrensablauf

Zwischennachweise und Verwendungsnachweise für ein Projekt der Sozialstrukturförderung können Sie online über das Bundesportal oder formlos per E-Mail oder Post einreichen.

Zwischen- beziehungsweise Verwendungsnachweis online über das Bundesportal einreichen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Angaben stichprobenhaft und leitet Ihre Unterlagen an die zuständige Außenrevision weiter.
  • Das BMZ meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden.

Zwischen- oder Verwendungsnachweis per E-Mail oder Post einreichen:

  • Schreiben Sie Ihren Zwischen- oder Verwendungsnachweis mithilfe der jeweiligen Mustergliederung.
  • Senden Sie Ihren Zwischen- oder Verwendungsnachweis mit den notwendigen Unterlagen per E-Mail oder Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Angaben stichprobenhaft und leitet Ihre Unterlagen an die zuständige Außenrevision weiter.
  • Das BMZ meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden.

Fristen

Antragsfrist: 6 Monate (Ihren Verwendungsnachweis müssen Sie spätestens 6 Monate nach Projektabschluss einreichen.)

Antragsfrist: 4 Monate (Ihren jährlichen Zwischennachweis müssen Sie bis spätestens zum 30.04.des Folgejahres einreichen.)

Bearbeitungsdauer

6 bis 7 Monate

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 27.10.2023

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

Bildungsarbeit, Kommunale Daseinsfürsorge, Hilfsprojekt, Projektabschluss, Nichtregierungsorganisation, Entwicklungshilfe, Zuwendungsbescheid, Hilfsgesellschaft, Soziale Facharbeit, Zivilgesellschaftliche Strukturen, Entwicklungspolitik, Förderantrag, Verwendungsnachweis, Zwischenverwendungsnachweis, Partnerland, BMZ, Projektberichterstattung, Fördermittel, NGO, Sozialstrukturpolitik, Wohlfahrtspflege, Zwischennachweis, Entwicklungszusammenarbeit, Sachbericht, Fachorganisation, Sozialstrukturförderung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English