Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" einreichen
Wenn Ihre politische Stiftung eine Projektförderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhält, müssen Sie dem BMZ Zwischennachweise sowie einen Verwendungsnachweis vorlegen.
Beschreibung
Wenn Ihre politische Stiftung eine Projektförderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhält, müssen Sie das BMZ einmal jährlich über die Projektentwicklung informieren.
Übermitteln Sie dem BMZ dazu jedes Jahr bis spätestens 30.04. einen Zwischennachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Für das letzte Jahr des Förderzeitraums können Sie den Sachbericht des Zwischennachweises in den Verwendungsnachweis integrieren.
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis.
Ei Sachbericht enthält insbesondere:
- eine Darstellung der Verwendung der Zuwendung und zeigt Veränderungen in den projektrelevanten Rahmenbedingungen und in der Projektkonzeption und -organisation auf
- einen systematisierten Vergleich der geplanten Ziele eines Vorhabens beziehungsweise Teilprojektes mit den erreichten direkten Wirkungen anhand von Indikatoren oder nach sonstigen Parametern
Im zahlenmäßigen Nachweis weisen Sie alle Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans aus.
Das BMZ behält sich vor, bei Bedarf weitergehende Informationen über ein Projekt anzufordern.
Online-Dienst
Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" online einreichen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung
Adresse
Postfachadresse
Postfach 120322
53045 Bonn
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Bonn UN Campus
- Haltestelle: Heussallee/Museumsmeile
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Heussallee/Museumsmeile
Linie:- Straßenbahn: 16, 63, 66, 67, 68
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Online-Antragsformular
- Zwischennachweis oder
- Verwendungsnachweis
Voraussetzungen
Ihre politische Stiftung erhält eine Projektförderung des BMZ.
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen aus Kapitel 2302 Titel 687 04 - FR - (Neufassung vom 04.01.2021)
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO): Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Rechtsbehelf
entfällt
Verfahrensablauf
Reichen Sie Zwischennachweise und den Verwendungsnachweis online oder per Post beim BMZ ein.
- Rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Online-Formular ab.
- Alternativ können Sie das ausgefüllte Online-Formular ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das BMZ senden.
- Das BMZ prüft Ihre Nachweise und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
Fristen
Antragsfrist: 6 Monate (Ihren Verwendungsnachweis benötigt das BMZ spätestens 6 Monate nach Erfüllung des Zuwendungszwecks beziehungsweise Ablauf des Bewilligungszeitraums.)
Bearbeitungsdauer
Die Prüfung der Verwendungsnachweise/Zwischennachweise ist eine verwaltungsinterne Angelegenheit. Die Stiftungen werden nicht über das Ergebnis informiert. Das Einreichen der Verwendungsnachweise ist nicht mit einer Antragsbearbeitung vergleichbar.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 07.08.2023
Stichwörter
Zuwendung, Partnerland, Gesellschaftspolitik, politische Bildung, Zwischennachweis, Entwicklungspolitik, BMZ, Bildungsarbeit, Transformationsland, Projektberichterstattung, Förderantrag, Entwicklungsland, entwicklungswichtige Vorhaben, Entwicklungshilfe, Hilfsprojekt, Fördermittel, Mittelanforderung, Verwendungsnachweis, Nichtregierungsorganisation, NGO, Politische Stiftung