• Brechen (Landkreis Limburg-Weilburg, Hessen)
Zuwendungen für politische Stiftungen Verwendungsnachweisprüfung

Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" einreichen

Wenn Ihre politische Stiftung eine Projektförderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhält, müssen Sie dem BMZ Zwischennachweise sowie einen Verwendungsnachweis vorlegen.

Beschreibung

Wenn Ihre politische Stiftung eine Projektförderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhält, müssen Sie das BMZ einmal jährlich über die Projektentwicklung informieren.

Übermitteln Sie dem BMZ dazu jedes Jahr bis spätestens 30.04. einen Zwischennachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Für das letzte Jahr des Förderzeitraums können Sie den Sachbericht des Zwischennachweises in den Verwendungsnachweis integrieren.

Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis.

Ei Sachbericht enthält insbesondere:

  • eine Darstellung der Verwendung der Zuwendung und zeigt Veränderungen in den projektrelevanten Rahmenbedingungen und in der Projektkonzeption und -organisation auf
  • einen systematisierten Vergleich der geplanten Ziele eines Vorhabens beziehungsweise Teilprojektes mit den erreichten direkten Wirkungen anhand von Indikatoren oder nach sonstigen Parametern

Im zahlenmäßigen Nachweis weisen Sie alle Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans aus.

Das BMZ behält sich vor, bei Bedarf weitergehende Informationen über ein Projekt anzufordern.

Online-Dienst

Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" online einreichen

ID: B100019_111725927

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung

Adresse

Hausanschrift

Dahlmannstraße 4

53113 Bonn

Haltestellen

  • Haltestelle: Bonn UN Campus
  • Haltestelle: Heussallee/Museumsmeile
    Linie:
    • Bus: 610
  • Haltestelle: Heussallee/Museumsmeile
    Linie:
    • Straßenbahn: 16, 63, 66, 67, 68
Postfachadresse

Postfach 120322

53045 Bonn

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 228 99535-0

Fax: +49 228 99535-3500

E-Mail: poststelle@bmz.bund.de

Internet

Version

Technisch geändert am 08.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Online-Antragsformular
  • Zwischennachweis oder
  • Verwendungsnachweis

Voraussetzungen

Ihre politische Stiftung erhält eine Projektförderung des BMZ.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

entfällt

Verfahrensablauf

Reichen Sie Zwischennachweise und den Verwendungsnachweis online oder per Post beim BMZ ein.

  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Online-Formular ab.
  • Alternativ können Sie das ausgefüllte Online-Formular ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das BMZ senden.
  • Das BMZ prüft Ihre Nachweise und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.

Fristen

Antragsfrist: 6 Monate (Ihren Verwendungsnachweis benötigt das BMZ spätestens 6 Monate nach Erfüllung des Zuwendungszwecks beziehungsweise Ablauf des Bewilligungszeitraums.)

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung der Verwendungsnachweise/Zwischennachweise ist eine verwaltungsinterne Angelegenheit. Die Stiftungen werden nicht über das Ergebnis informiert. Das Einreichen der Verwendungsnachweise ist nicht mit einer Antragsbearbeitung vergleichbar.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 07.08.2023

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

Entwicklungshilfe, Nichtregierungsorganisation, Politische Stiftung, Fördermittel, politische Bildung, Transformationsland, Gesellschaftspolitik, Förderantrag, Entwicklungspolitik, Entwicklungsland, Bildungsarbeit, BMZ, Partnerland, entwicklungswichtige Vorhaben, Projektberichterstattung, Zwischennachweis, Verwendungsnachweis, NGO, Mittelanforderung, Hilfsprojekt, Zuwendung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English