Projektförderung Berufliche Aus- und Fortbildung Entgegennahme

    Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Berufliche Aus- und Fortbildung" einreichen

    DAAD, Alexander von Humboldt Stiftung oder International Sustainability Campus können auf Rechtsmittel verzichten, wenn Sie beim BMZ eine Projektförderung aus dem Haushaltstitel Berufliche Aus- und Fortbildung erhalten. Das beschleunigt die Auszahlung.

    Beschreibung

    Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), die Alexander von Humboldt Stiftung oder der International Sustainability Campus können Fördergelder beim BMZ beantragen. Diese Fördergelder dienen dazu, Studierende, Hochschulen oder Lehrende und Forschende an Hochschulen zu fördern. Förderfähige Projekte müssen entwicklungspolitischen Bezug haben und die berufliche Aus- und Fortbildung fördern. 
    Nach der Beantragung können Sie auf Rechtsmittel verzichten. Die bewilligte Förderung kann dann schneller ausgezahlt werden.
    Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.
     

    Online-Dienst

    Rechtsmittelverzichtserklärung bezüglich Förderung von Bildungsprojekten in der Entwicklungszusammenarbeit online einreichen

    ID: B100019_111725986

    Beschreibung

    Das Bundesportal bietet Ihnen die Möglichkeit, dem BMZ nach Bewilligung Ihres Antrags auf Förderung für Projekte im Bereich beruflicher Aus- und Fortbildung mitzuteilen, dass Sie auf Widerspruch verzichten.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat 104

    Adresse

    Hausanschrift

    Dahlmannstraße 4

    53115 Bonn

    Kontakt

    Fax: +49 228 9910535-3761

    Telefon Festnetz: +49 228 99535-3761

    E-Mail: RL104@bmz.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Rechtsmittelverzichtserklärung

    Voraussetzungen

    • Sie gehören einer der folgenden Institutionen an:
      • Deutscher Akademischer Austauschdienst
      • Alexander von Humboldt Stiftung
      • International Sustainability Campus
    • Sie haben beim BMZ einen Antrag auf Förderung aus dem Titel Berufliche Aus- und Fortbildung in der Entwicklungszusammenarbeit gestellt.
    • Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Dass Sie bei der Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung in der Entwicklungszusammenarbeit auf Widerspruch verzichten, können Sie per Post oder online mitteilen.

    Wenn Sie den Verzicht auf Widerspruch per Post mitteilen wollen:

    • Sie schicken die Rechtsmittelverzichtserklärung per Post an das BMZ.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.

    Wenn Sie den Verzicht auf Widerspruch online mitteilen wollen:

    • Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie dort den Rechtsmittelverzichtserklärung elektronisch aus. Diese führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.

    Fristen

    Sie können den Verzicht auf Widerspruch nur innerhalb der ersten 4 Wochen nach der Bewilligung einreichen.
    Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie sind nicht übertragbar ins nächste Jahr.
    Zwischen- und (Schluss-)Verwendungsnachweise müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres vorlegen.
     

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 05.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Schwellenländer, International Sustainability Campus, Hochschulförderung in Entwicklungsländern, Entwicklungszusammenarbeit, berufliche Fortbildung, Klage vor dem Verwaltungsgericht, Deutscher Akademischer Austauschdienst, DAAD, Bildung, Studierendenförderung in Entwicklungsländern, Alexander von Humboldt Stiftung, BMZ, International Sustainability Academy, berufliche Ausbildung, Auf Rechtsbehelf verzichten, Hochschulstipendien, Berufliche Aus- und Fortbildung, Forschungsförderung in Entwicklungsländern, Auszahlung beschleunigen, Entwicklungsländer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English