• Breitungen/Werra (Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Thüringen)
Projektförderung Berufliche Aus- und Fortbildung Verwendungsnachweisprüfung

Verwendungs- oder Zwischennachweis einreichen für ein vom BMZ gefördertes Vorhaben im Bereich Berufliche Aus- und Fortbildung

Sie erhalten vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Förderung für ein Projekt zur berufl. Aus- und Fortbildung? Dann müssen Sie jährlich Zwischennachweise sowie nach Abschluss einen Verwendungsnachweis über die Fördermittel einreichen.

Beschreibung

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), die Alexander von Humboldt Stiftung oder der International Sustainability Campus können Fördergelder beim BMZ beantragen. Diese Fördergelder dienen dazu, Studierende, Hochschulen oder Lehrende und Forschende an Hochschulen zu fördern. Förderfähige Projekte müssen entwicklungspolitischen Bezug haben und die berufliche Aus- und Fortbildung fördern.

Wenn Sie für Ihre Projekte bereits eine Förderung erhalten, benötigt das BMZ von Ihnen Nachweise:

  • Mit dem Zwischennachweis belegen Sie, wofür Sie die Gelder im abgelaufenen Haushaltsjahr verwendet haben.
  • Mit dem Verwendungsnachweis belegen Sie nach Abschluss des Projekts, wofür Sie die Gelder im gesamten Projektzeitraum verwendet haben.

Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.

Online-Dienst

Zwischen- oder Verwendungsnachweis bezüglich Förderung von Bildungsprojekten in der Entwicklungszusammenarbeit online einreichen

ID: B100019_111725971

Beschreibung

Das Bundesportal bietet Ihnen die Möglichkeit, beim BMZ einen Verwendungsnachweis für geförderte Projekte im Bereich beruflicher Aus- und Fortbildung einzureichen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat 104

Adresse

Hausanschrift

Dahlmannstraße 4

53115 Bonn

Kontakt

Fax: +49 228 9910535-3761

Telefon Festnetz: +49 228 99535-3761

E-Mail: RL104@bmz.bund.de

Internet

Version

Technisch geändert am 15.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Zwischennachweis
    • Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis (Soll-Ist-Vergleich)
    • zahlenmäßiger Nachweis: Auflistung der Einnahmen und Ausgaben ohne tabellarische Belegübersicht
  • Verwendungsnachweis
    • Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis (Soll-Ist-Vergleich)
    • Auflistung der Einnahmen und Ausgaben inklusive einer tabellarischen Belegübersicht

Voraussetzungen

  • Sie gehören einer der folgenden Institutionen an:
    • Deutscher Akademischer Austauschdienst
    • Alexander von Humboldt Stiftung
    • International Sustainability Campus
  • Ihr Projekt wird vom BMZ gefördert.
  • Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • entfällt

Verfahrensablauf

Den Verwendungsnachweis für geförderte Projekte der beruflichen Aus- und Fortbildung in der Entwicklungszusammenarbeit können Sie per Post oder online einreichen.

Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis per Post einreichen wollen:

  • Sie schicken Ihren Zwischen- oder Verwendungsnachweis per Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.

Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis online einreichen wollen:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie dort das Formular elektronisch aus. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Laden Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis hoch und senden Sie das Formular ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.

Fristen

Den Zwischen- beziehungsweise Verwendungsnachweis müssen Sie dem BMZ gemäß der im Zuwendungsbescheid aufgeführten Frist einreichen.

Bearbeitungsdauer

3 Monate

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 07.06.2023

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

Hochschulförderung in Entwicklungsländern, Schwellenländer, International Sustainability Campus, Entwicklungszusammenarbeit, International Sustainability Academy, DAAD, Studierendenförderung in Entwicklungsländern, Nachweis, Verwendungsnachweis, berufliche Ausbildung, Berufliche Aus- und Fortbildung, Deutscher Akademischer Austauschdienst, BMZ, berufliche Fortbildung, Forschungsförderung in Entwicklungsländern, Zwischennachweis, Entwicklungsländer, Bildung, Alexander von Humboldt Stiftung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English