Projektförderung Berufliche Aus- und Fortbildung Verwendungsnachweisprüfung

    Verwendungs- oder Zwischennachweis einreichen für ein vom BMZ gefördertes Vorhaben im Bereich Berufliche Aus- und Fortbildung

    Sie erhalten vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Förderung für ein Projekt zur berufl. Aus- und Fortbildung? Dann müssen Sie jährlich Zwischennachweise sowie nach Abschluss einen Verwendungsnachweis über die Fördermittel einreichen.

    Beschreibung

    Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), die Alexander von Humboldt Stiftung oder der International Sustainability Campus können Fördergelder beim BMZ beantragen. Diese Fördergelder dienen dazu, Studierende, Hochschulen oder Lehrende und Forschende an Hochschulen zu fördern. Förderfähige Projekte müssen entwicklungspolitischen Bezug haben und die berufliche Aus- und Fortbildung fördern.

    Wenn Sie für Ihre Projekte bereits eine Förderung erhalten, benötigt das BMZ von Ihnen Nachweise:

    • Mit dem Zwischennachweis belegen Sie, wofür Sie die Gelder im abgelaufenen Haushaltsjahr verwendet haben.
    • Mit dem Verwendungsnachweis belegen Sie nach Abschluss des Projekts, wofür Sie die Gelder im gesamten Projektzeitraum verwendet haben.

    Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.

    Online-Dienst

    Zwischen- oder Verwendungsnachweis bezüglich Förderung von Bildungsprojekten in der Entwicklungszusammenarbeit online einreichen

    ID: B100019_111725971

    Beschreibung

    Das Bundesportal bietet Ihnen die Möglichkeit, beim BMZ einen Verwendungsnachweis für geförderte Projekte im Bereich beruflicher Aus- und Fortbildung einzureichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat 104

    Adresse

    Hausanschrift

    Dahlmannstraße 4

    53115 Bonn

    Kontakt

    Fax: +49 228 9910535-3761

    Telefon Festnetz: +49 228 99535-3761

    E-Mail: RL104@bmz.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zwischennachweis
      • Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis (Soll-Ist-Vergleich)
      • zahlenmäßiger Nachweis: Auflistung der Einnahmen und Ausgaben ohne tabellarische Belegübersicht
    • Verwendungsnachweis
      • Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis (Soll-Ist-Vergleich)
      • Auflistung der Einnahmen und Ausgaben inklusive einer tabellarischen Belegübersicht

    Voraussetzungen

    • Sie gehören einer der folgenden Institutionen an:
      • Deutscher Akademischer Austauschdienst
      • Alexander von Humboldt Stiftung
      • International Sustainability Campus
    • Ihr Projekt wird vom BMZ gefördert.
    • Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • entfällt

    Verfahrensablauf

    Den Verwendungsnachweis für geförderte Projekte der beruflichen Aus- und Fortbildung in der Entwicklungszusammenarbeit können Sie per Post oder online einreichen.

    Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis per Post einreichen wollen:

    • Sie schicken Ihren Zwischen- oder Verwendungsnachweis per Post an das BMZ.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.

    Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis online einreichen wollen:

    • Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie dort das Formular elektronisch aus. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Laden Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis hoch und senden Sie das Formular ab.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.

    Fristen

    Den Zwischen- beziehungsweise Verwendungsnachweis müssen Sie dem BMZ gemäß der im Zuwendungsbescheid aufgeführten Frist einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
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    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 07.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    BMZ, Schwellenländer, Entwicklungsländer, Nachweis, Forschungsförderung in Entwicklungsländern, International Sustainability Campus, Studierendenförderung in Entwicklungsländern, Alexander von Humboldt Stiftung, Zwischennachweis, Berufliche Aus- und Fortbildung, berufliche Fortbildung, Entwicklungszusammenarbeit, Verwendungsnachweis, Bildung, berufliche Ausbildung, Deutscher Akademischer Austauschdienst, Hochschulförderung in Entwicklungsländern, International Sustainability Academy, DAAD

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English