Änderung eines vom BMZ geförderten Vorhabens im Bereich Berufliche Aus- und Fortbildung beantragen
Als DAAD, Alexander von Humboldt Stiftung oder International Sustainability Campus müssen Sie Änderungen bei Förderprojekten zur beruflichen Aus- und Fortbildung dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mitteilen.
Beschreibung
Als Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), Alexander von Humboldt Stiftung oder International Sustainability Campus können Sie Fördergelder beim BMZ beantragen. Diese Fördergelder dienen dazu, Studierende, Hochschulen oder Lehrende und Forschende an Hochschulen zu fördern. Ihre Projekte müssen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit laufen. Zudem sollen sie die berufliche Aus- und Fortbildung fördern.
Wenn sich bei der bewilligten Förderung Änderungen ergeben, müssen Sie diese dem BMZ mitteilen. Zu diesen Änderungen gehören zum Beispiel:
- inhaltliche Änderung,
- Änderung der Projektlaufzeit,
- finanzielle Aufstockung,
- Fördermittelreduzierung,
- Umwidmung eines Einzelansatzes innerhalb des Finanzierungsplans sowie
- Mittelübertragung.
Online-Dienst
Förderung von Bildungsprojekten in der Entwicklungszusammenarbeit online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat 104
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Begründung der Änderung
- Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
- neuer Finanzierungsplan (außer bei rein inhaltlichen Änderungen)
Voraussetzungen
- Sie gehören einer der folgenden Institutionen an:
- Deutscher Akademischer Austauschdienst
- Alexander von Humboldt Stiftung
- International Sustainability Campus
Rechtsgrundlage(n)
- Bundeshaushalt (aktuelles Haushaltsjahr), Einzelplan 23, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Kapitel 2301 Titel 685 01
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.
Verfahrensablauf
Die Änderung der Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung in der Entwicklungszusammenarbeit können Sie per Post oder online mitteilen.
Wenn Sie die Änderung per Post mitteilen wollen:
- Sie besprechen den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
- Sie schicken Ihren Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Bei einer Anerkennung der Änderung erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung per Post.
- Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ entsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.
Wenn Sie die Änderung online mitteilen wollen:
- Sie besprechen den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
- Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie das Formular online aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Bei einer Anerkennung der Änderung erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung.
- Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach der Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ entsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.
Fristen
Geltungsdauer: 1 Jahr (Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr. Zwischen- und (Schluss-)Verwendungsnachweise müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres vorlegen.)
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Monate
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
- Informationen über Duale Hochschulbildung in der Entwicklungszusammenarbeit auf der Internetseite des BMZ
- Informationen zur beruflichen Bildung in Entwicklungs- und Schwellenländern auf der Internetseite des BMZ
- Informationen über das Angebot von Stipendien, Partnerschafts- und Bonusprogrammen in der Entwicklungszusammenarbeit auf der Internetseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 11.01.2024
Stichwörter
Entwicklungszusammenarbeit, Entwicklungs- und Schwellenländer, Deutscher Akademischer Austauschdienst, Studierendenförderung in Entwicklungsländern, Hochschulförderung in Entwicklungsländern, DAAD, Berufliche Aus- und Fortbildung, Alexander von Humboldt Stiftung, Forschungsförderung in Entwicklungsländern, Bildung, BMZ, International Sustainability Campus, Entwicklungsländer