Mittel zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" anfordern
Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe eine Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, können Sie die Mittel bei Projektstart anfordern.
Beschreibung
Wenn Sie ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe durchführen und dafür finanzielle Unterstützung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, können Sie die Mittel bei Projektstart anfordern.
Online-Dienst
Fördermittel der strukturbildenden Übergangshilfe online anfordern
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Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat G22 Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Übergangshilfe
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Anhalter Bahnhof
Linie:- Bus: 123, M41
- Haltestelle: Haltestelle: Anhalter Bahnhof
Linie:- S-Bahn: S1, S2, S25
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 30 18535-2916
E-Mail: uebergangshilfe@bmz.bund.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Formular zur Mittelanforderung
- Gegebenenfalls Anlagen / Nachweise zur Mittelanforderung
Voraussetzungen
- Sie haben einen gültigen Zuwendungsbescheid für das betreffende Vorhaben.
- Erklärung über Rechtsmittelverzicht gegen den Zuwendungsbescheid muss vorliegen, sonst muss eine Frist von 4 Wochen abgewartet werden, bis Auszahlungen vorgenommen werden können
- Die Laufzeit des Vorhabens muss begonnen haben.
- Für Mittelanforderungen, die nach Ablauf der Laufzeit eingehen, besteht kein Rechtsanspruch auf Auszahlung mehr
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Verfahrensablauf
Sie können die Mittel online, per E-Mail oder per Post beim BMZ anfordern.
Mittel online anfordern:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf und füllen Sie ihn aus. Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
- Das BMZ gibt die Mittel frei und ordnet bei der Bundeskasse die Auszahlung an.
- Die Bundeskasse zahlt die Mittel aus.
Mittel per E-Mail oder per Post anfordern:
- Sie senden Ihren ausgefüllten Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
- Das BMZ gibt die Mittel frei und ordnet bei der Bundeskasse die Auszahlung an.
- Die Bundeskasse zahlt die Mittel aus.
Fristen
Es gibt keine gesetzlichen Fristen. Mittelanforderungen müssen jedoch innerhalb der Projektlaufzeit gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
2 bis 5 Werktage (Die Zuwendungen können regelmäßig erst ausgezahlt werden, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist, also die Einspruchsfrist abgelaufen ist und wenn die Mittel aus früheren Mittelanforderungen desselben Projektes verbraucht sind. Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie erklären, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 26.07.2024
Stichwörter
Projektförderung, Mittelanforderung, Krisenbewältigung, Mittelübertragung, strukturbildende Übergangshilfe, KWI-Titel, Entwicklungshilfe, Entwicklungszusammenarbeit