• Kastorf (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Strukturbildende Übergangshilfe aus dem KWI-Titel Entgegennahme

Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" einreichen

Durch die Rechtsmittelverzichtserklärung können Mittelanforderungen zu Projekten der strukturbildenden Übergangshilfe umgehend nach Projektstart bearbeitet werden. Es muss dann keine vierwöchige Frist abgewartet werden.

Beschreibung

Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, erhalten Sie Ihre Zuwendung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, dem BMZ mitzuteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten werden. Dies beschleunigt die Auszahlung der Fördermittel.

Online-Dienst

Rechtsmittelverzichtserklärung online einreichen

ID: B100019_111725994

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Zukünftig können Sie mehr und mehr Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat G22 Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Übergangshilfe

Adresse

Hausanschrift

Stresemannstraße 94

10963 Berlin

Haltestellen

  • Haltestelle: Haltestelle: Anhalter Bahnhof
    Linie:
    • S-Bahn: S1, S2, S25
  • Haltestelle: Haltestelle: Anhalter Bahnhof
    Linie:
    • Bus: 123, M41

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 30 18535-2916

E-Mail: uebergangshilfe@bmz.bund.de

Internet

Version

Technisch geändert am 31.07.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Eingangsbescheinigung mit Klageverzichtserklärung (siehe letzte Seite im Zuwendungsbescheid)

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Zuwendungsbescheid für Ihr beantragtes Vorhaben vorliegen haben.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

entfällt

Verfahrensablauf

Sie können den Rechtsbehelfsverzicht online, per Fax oder per Post beim BMZ einreichen:

Wenn Sie den Rechtsbehelfsverzicht online einreichen wollen:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf und füllen Sie dort den Verzicht auf Widerspruch elektronisch aus. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.

Wenn Sie den Rechtsbehelfsverzicht per Fax oder per Post einreichen wollen:

  • Sie schicken den Rechtsbehelfsverzicht per Fax oder per Post an das BMZ.
  • Bei Unklarheiten nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf.

Fristen

Widerspruchsfrist: 1 Monat (Sie können in den ersten 4 Wochen nach Bescheid Einspruch erheben. Falls dem BMZ der Rechtsbehelfsverzicht nicht vorliegt, wird die ersten 4 Wochen nach dem Bescheid kein Fördergeld ausgezahlt. Sobald Rechtsbehelfsverzicht vorliegt, kann das BMZ die Mittelanforderungen unverzüglich bearbeiten und auszahlen.)

Bearbeitungsdauer

1 bis 2 Tage

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 26.07.2024

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

KWI-Titel, Entwicklungshilfe, Projektförderung, strukturbildende Übergangshilfe, Krisenbewältigung, Eingangsbestätigung, BMZ, Verzicht auf Rechtsmittel, Entwicklungszusammenarbeit, Rechtsmittelverzichtserklärung, Klageverzichtserklärung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English