Strukturbildende Übergangshilfe aus dem KWI-Titel Verwendungsnachweisprüfung

    Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" einreichen

    Wenn Ihr Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert wird, müssen Sie Zwischen- oder Verwendungsnachweise beim BMZ einreichen.

    Beschreibung

    Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe eine Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, müssen hierfür fristgerecht Nachweise einreicht werden.

    Das betrifft den Zwischennachweis (Jahresbericht) und einen Verwendungsnachweis (Schlussbericht).

    Online-Dienst

    Zwischen- und Verwendungsnachweise online einreichen

    ID: B100019_111725919

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Zukünftig können Sie mehr und mehr Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat G22 Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Übergangshilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 94

    10963 Berlin

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Anhalter Bahnhof
      Linie:
      • S-Bahn: S1, S2, S25
    • Haltestelle: Haltestelle: Anhalter Bahnhof
      Linie:
      • Bus: 123, M41

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 18535-2916

    E-Mail: uebergangshilfe@bmz.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zwischennachweis:
      • Sachbericht
      • Zahlenmäßiger Nachweis
    • Verwendungsnachweis:
      • Sachbericht
      • Zahlenmäßiger Nachweis
      • Belegliste

    Die jeweiligen Bestandteile der Nachweise müssen zusammen und vollständig eingereicht werden. Ein Nachreichen einzelner Bestandteile ist nicht möglich.

    Voraussetzungen

    Sie benötigen einen gültigen Zuwendungsbescheid für das betreffende Vorhaben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    entfällt

    Verfahrensablauf

    Sie können den Zwischen- oder Verwendungsnachweis online, per E-Mail oder per Post beim BMZ einreichen.

    Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis online einreichen wollen:

    • Rufen Sie das Online-Formular auf und füllen Sie dort die Angaben zum Zwischen- oder Verwendungsnachweis elektronisch aus. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis ab.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Bei Unklarheiten oder im Falle von Rückforderungen nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf.

    Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis per E-Mail oder per Post einreichen wollen:

    • Sie schicken den Zwischen- oder Verwendungsnachweis per E-Mail oder per Post an das BMZ.
    • Bei Unklarheiten oder im Falle von Rückforderungen nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf.

    Fristen

    Zwischennachweise über das letzte jeweils abgelaufene Haushaltsjahr müssen der Bewilligungsbehörde bis zum 30. April des Folgejahres und (Schluss-) Verwendungsnachweise spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung vorgelegt werden.

    Ausnahmen bezüglich der Einreichung von Zwischennachweisen:

    • Ein Sachbericht als Teil eines Zwischennachweises darf mit dem nächsten fälligen Sachbericht verbunden werden, wenn der Berichtszeitraum für ein Förderjahr 3 Monate nicht überschreitet. Beginnt ein Projekt zum Beispiel am 1. Oktober, muss im Folgejahr kein separater Sachbericht für das abgelaufene Haushaltsjahr vorgelegt werden.
    • Bei Projekten mit mehrjährigem Förderzeitraum muss für das letzte Förderjahr ebenfalls kein separater Sachbericht erstellt werden. Dieser kann mit dem Sachbericht als Teil des Verwendungsnachweises verbunden werden.
    • Der zahlenmäßige Nachweis ist immer einzureichen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 26.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Krisenbewältigung, Verwendungsnachweis, Projektförderung, Zwischennachweis, Entwicklungszusammenarbeit, KWI-Titel, strukturbildende Übergangshilfe, ZVN, Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft, Entwicklungshilfe, EVN

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English