• Wahlstorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Strukturbildende Übergangshilfe aus dem KWI-Titel Verwendungsnachweisprüfung

Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" einreichen

Wenn Ihr Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert wird, müssen Sie Zwischen- oder Verwendungsnachweise beim BMZ einreichen.

Beschreibung

Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe eine Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, müssen hierfür fristgerecht Nachweise einreicht werden.

Das betrifft den Zwischennachweis (Jahresbericht) und einen Verwendungsnachweis (Schlussbericht).

Online-Dienst

Zwischen- und Verwendungsnachweise online einreichen

ID: B100019_111725919

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Zukünftig können Sie mehr und mehr Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat G22 Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Übergangshilfe

Adresse

Hausanschrift

Stresemannstraße 94

10963 Berlin

Haltestellen

  • Haltestelle: Haltestelle: Anhalter Bahnhof
    Linie:
    • S-Bahn: S1, S2, S25
  • Haltestelle: Haltestelle: Anhalter Bahnhof
    Linie:
    • Bus: 123, M41

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 30 18535-2916

E-Mail: uebergangshilfe@bmz.bund.de

Internet

Version

Technisch geändert am 31.07.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Zwischennachweis:
    • Sachbericht
    • Zahlenmäßiger Nachweis
  • Verwendungsnachweis:
    • Sachbericht
    • Zahlenmäßiger Nachweis
    • Belegliste

Die jeweiligen Bestandteile der Nachweise müssen zusammen und vollständig eingereicht werden. Ein Nachreichen einzelner Bestandteile ist nicht möglich.

Voraussetzungen

Sie benötigen einen gültigen Zuwendungsbescheid für das betreffende Vorhaben.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

entfällt

Verfahrensablauf

Sie können den Zwischen- oder Verwendungsnachweis online, per E-Mail oder per Post beim BMZ einreichen.

Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis online einreichen wollen:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf und füllen Sie dort die Angaben zum Zwischen- oder Verwendungsnachweis elektronisch aus. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Bei Unklarheiten oder im Falle von Rückforderungen nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf.

Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis per E-Mail oder per Post einreichen wollen:

  • Sie schicken den Zwischen- oder Verwendungsnachweis per E-Mail oder per Post an das BMZ.
  • Bei Unklarheiten oder im Falle von Rückforderungen nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf.

Fristen

Zwischennachweise über das letzte jeweils abgelaufene Haushaltsjahr müssen der Bewilligungsbehörde bis zum 30. April des Folgejahres und (Schluss-) Verwendungsnachweise spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung vorgelegt werden.

Ausnahmen bezüglich der Einreichung von Zwischennachweisen:

  • Ein Sachbericht als Teil eines Zwischennachweises darf mit dem nächsten fälligen Sachbericht verbunden werden, wenn der Berichtszeitraum für ein Förderjahr 3 Monate nicht überschreitet. Beginnt ein Projekt zum Beispiel am 1. Oktober, muss im Folgejahr kein separater Sachbericht für das abgelaufene Haushaltsjahr vorgelegt werden.
  • Bei Projekten mit mehrjährigem Förderzeitraum muss für das letzte Förderjahr ebenfalls kein separater Sachbericht erstellt werden. Dieser kann mit dem Sachbericht als Teil des Verwendungsnachweises verbunden werden.
  • Der zahlenmäßige Nachweis ist immer einzureichen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 26.07.2024

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

ZVN, Entwicklungshilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Projektförderung, Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft, strukturbildende Übergangshilfe, KWI-Titel, Verwendungsnachweis, Zwischennachweis, EVN, Krisenbewältigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English