Medien und Meinungsfreiheit Entgegennahme

    Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" einreichen

    Sie können auf Rechtsmittel verzichten, wenn Sie vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit erhalten.

    Beschreibung

    Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit beantragen.

    Nach der Bewilligung können Sie dem BMZ mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten. Die bewilligte Förderung kann dann schneller ausgezahlt werden.

    Online-Dienst

    Verzicht auf Widerspruch bei Projektförderung der Medien- und Meinungsfreiheit online einreichen

    ID: B100019_111690705

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen und können Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien

    Ansprechpartner

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat 413 - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien

    Adresse

    Hausanschrift

    Dahlmannstraße 4

    53113 Bonn

    Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 9953510-3145

    Telefon Festnetz: +49 228 99535-3145

    E-Mail: RLG13@bmz.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Klageverzichtserklärung

    Voraussetzungen

    • Sie gehören der folgenden Institution an: Deutsche Welle Akademie.
    • Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    entfällt

    Verfahrensablauf

    Nach der Bewilligung der Förderung von Projekten zur Medien- und Meinungsfreiheit können Sie auf Rechtsmittel verzichten. Den Verzicht können Sie schriftlich per Post oder online mitteilen.

    Verzicht auf Widerspruch per Postbeantragen:

    • Sie schicken einen formlosen Verzicht auf Widerspruch zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.

    Verzicht auf Widerspruch online beantragen:

    • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals aus und füllen Sie dort den Verzicht auf Widerspruch online aus. Das Bundesportal führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie Ihren Antrag online ab.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.

    Fristen

    Sie können den Verzicht auf Widerspruch nur innerhalb der ersten 4 Wochen nach der Bewilligung einreichen.

    Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr.

    Verwendungsnachweise müssen Sie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) spätestens im September des Folgejahres vorlegen.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 7 Werktage

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 10.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Deutsche Welle, Meinungsfreiheit, Medienförderung, Pressefreiheit, Verzicht auf Widerspruch, Auszahlung beschleunigen, Medienentwicklung, BMZ, Rechtsbehelfsverzicht, Deutsche Welle Akademie, Medienfreiheit, Rechtsmittelverzicht, DW, Medien und Meinungsfreiheit, Auf Rechtsbehelf verzichten, DW Akademie, Klage vor dem Verwaltungsgericht, Medienförderung in Entwicklungsländern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English