• Helbedündorf (Landkreis Kyffhäuserkreis, Thüringen)
Medien und Meinungsfreiheit Verwendungsnachweisprüfung

Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" einreiche

Wenn Sie vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit erhalten, müssen Sie einen Verwendungsnachweis einreichen.

Beschreibung

Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit beantragen.

Nach Abschluss eines geförderten Projekts benötigt das BMZ von Ihnen einen Nachweis darüber, wofür Sie die Gelder verwendet haben.

Verwendungsnachweise müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres vorlegen.

Online-Dienst

Verwendungsnachweis für Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit online einreichen

ID: B100019_111690707

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen und können Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat 413 - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien

Adresse

Hausanschrift

Dahlmannstraße 4

53113 Bonn

Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 17:00 Uhr

Kontakt

Fax: +49 228 9953510-3145

Telefon Festnetz: +49 228 99535-3145

E-Mail: RLG13@bmz.bund.de

Internet

Version

Technisch geändert am 05.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Verwendungsnachweis

Voraussetzungen

  • Sie gehören der folgenden Institution an: Deutsche Welle Akademie.
  • Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

entfällt

Verfahrensablauf

Den Verwendungsnachweis für geförderte Projekte der Medien- und Meinungsfreiheit können Sie per Post oder online einreichen.

Verwendungsnachweis per Post einreichen:

  • Sie schicken Ihren Verwendungsnachweis per Post an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.

Verwendungsnachweis online einreichen:

  • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie das Formular online aus. Das Bundesportal führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie den Verwendungsnachweis hoch und senden Sie das Formular online ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.

Fristen

Verwendungsnachweise müssen Sie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) spätestens im September des Folgejahres vorlegen.

Bearbeitungsdauer

3 Monate

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 10.11.2023

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

DW, Medienförderung, Medienentwicklung, BMZ, Medienfreiheit, Medien und Meinungsfreiheit, Verwendungsnachweis, Pressefreiheit, Deutsche Welle, DW Akademie, Deutsche Welle Akademie, Meinungsfreiheit, Medienförderung in Entwicklungsländern

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English