Medien und Meinungsfreiheit Änderung

    Antrag auf Änderung eines geförderten Vorhabens aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" stellen

    Sie müssen Änderungen bei Förderprojekten zur Medien- und Meinungsfreiheit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit beantragen.

    Wenn sich bei der bewilligten Förderung Änderungen ergeben, müssen Sie diese dem BMZ mitteilen. Zu diesen Änderungen gehören zum Beispiel:

    • inhaltliche Änderung,
    • Änderung der Projektlaufzeit,
    • finanzielle Aufstockung,
    • Fördermittelreduzierung,
    • Umwidmung eines Einzelansatzes innerhalb des Finanzierungsplans sowie
    • Mittelübertragung.

    Online-Dienst

    Änderung von Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit online beantragen

    ID: B100019_111690715

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen und können Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat 413 - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien

    Adresse

    Hausanschrift

    Dahlmannstraße 4

    53113 Bonn

    Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 9953510-3145

    Telefon Festnetz: +49 228 99535-3145

    E-Mail: RLG13@bmz.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Begründung der Änderung
    • Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
    • Neuer Finanzierungsplan (außer bei rein inhaltlichen Änderungen)

    Voraussetzungen

    • Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Änderung der Förderung der Medien- und Meinungsfreiheit können Sie schriftlich per Post oder online mitteilen.

    Änderung per Post mitteilen:

    • Sie besprechen den Änderungsbedarf mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
    • Sie schicken Ihren Antrag zusammen mit
      • einer Begründung der Änderung,
      • einer Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens und
      • gegebenenfalls dem neuen Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Bei einer Anerkennung der Änderung erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung per Post.
    • Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ eine
      • Auszahlung oder
      • Rückforderung.

    Änderung online mitteilen:

    • Sie besprechen den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
    • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie das Formular online aus.
    • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Bei einer Anerkennung der Änderung erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung.
    • Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach der Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ eine
      • Auszahlung oder
      • Rückforderung.

    Fristen

    Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr.

    Verwendungsnachweise müssen Sie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) spätestens im September des Folgejahres vorlegen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 10.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Medienfreiheit, Pressefreiheit, Medienförderung in Entwicklungsländern, DW, Medienentwicklung, DW Akademie, Änderung bewilligte Förderung, Deutsche Welle Akademie, BMZ, Medienförderung, Meinungsfreiheit, Deutsche Welle, Änderung Zuwendungsantrag, Medien und Meinungsfreiheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English