Antrag auf Förderung eines neuen Vorhabens oder eines Fortführungsvorhabens aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" stellen
Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie Fördergelder für Projekte zur Medien- und Meinungsfreiheit beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen.
Beschreibung
Zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der Meinungsfreiheit und Medienentwicklung vergibt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) jährlich Fördergelder. Dabei arbeitet das BMZ mit der Deutsche Welle Akademie zusammen.
Wenn Sie in der Deutsche Welle Akademie tätig sind und ein Projekt planen, das Medien- und Meinungsfreiheit fördert, können Sie sich mit Ihrem Projekt bei der BMZ um Fördergelder bewerben.
Der Antrag ist kostenlos.
Die Förderung
- gilt für ein Haushaltsjahr,
- ist nicht übertragbar und
- gilt nur für Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Online-Dienst
Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat 413 - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- ausführliche Projektbeschreibung
- Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
- Finanzierungsplan
- Erklärung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde
Voraussetzungen
- Sie gehören der folgenden Institution an: Deutsche Welle Akademie.
- Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.
- Ihr Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Rechtsgrundlage(n)
- Bundeshaushalt, aktuelles Haushaltsjahr, Einzelplan 23, Kapitel 2301, Titel 68705
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO): Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Verfahrensablauf
Die Förderung von Projekten zur Medien- und Meinungsfreiheit können Sie per Post oder online beantragen.
Förderung per Post beantragen:
- Sie besprechen Ihr Vorhaben mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
- Sie schicken Ihren Antrag und Ihren Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
- Bei einer Zusage der Förderung erhalten Sie vom BMZ einen Zuwendungsbescheid per Post.
Förderung online beantragen:
- Sie besprechen Ihr Vorhaben mit dem BMZ.
- Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie den Antrag online aus.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
- Bei einer Zusage der Förderung erhalten Sie vom BMZ einen Zuwendungsbescheid per Post.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
1 bis 6 Monate
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 10.11.2023
Stichwörter
Pressefreiheit, DW Akademie, Medienförderung, Medienentwicklung, Medien und Meinungsfreiheit, DW, Deutsche Welle Akademie, Meinungsfreiheit, Medienfreiheit, Deutsche Welle, Medienförderung in Entwicklungsländern, BMZ