ESF Plus-Programm des Bundes Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ Bewilligung

    Förderung aus dem ESF Plus-Programm "Bildung, Arbeit, Wirtschaft im Quartier - BIWAQ" beantragen

    Wenn Sie als Kommune die nachhaltige Integration, Beschäftigung und die lokale Wirtschaft in benachteiligten Quartieren fördern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützung beantragen.

    Beschreibung

    Das ESF Plus-Förderprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ" (kurz "BIWAQ") des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt die Qualifikation von Menschen und die lokale Ökonomie in benachteiligten Stadtquartieren. BIWAQ wird mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanziert.

    BIWAQ ist Partnerprogramm des Städtebauförderungsprogramms "Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten". Es wirkt ergänzend in ausgewählten benachteiligen Stadtquartieren. 2020 wurde die Struktur der Städtebauförderung grundlegend erneuert. Das bisherige Partnerprogramm "Soziale Stadt" wird im neuen Programm "Sozialer Zusammenhalt" fortgeführt und weiterentwickelt.

    BIWAQ fördert Vorhaben in 2 Handlungsfeldern:

    • Handlungsfeld 1: Nachhaltige Integration in Beschäftigung
    • Handlungsfeld 2: Stärkung der lokalen Ökonomie

    Beispiele für geförderte Vorhaben in Handlungsfeld 1:

    • Kompetenz- und Potenzialanalysen und passgenaue Maßnahmen, die auf Qualifizierungen von Teilnehmenden ausgerichtet sind
    • betriebliche und arbeitsweltnahe Praxiseinsätze mit Ausrichtung auf das Baugewerbe, Handwerk und Dienstleistungen im Quartier
    • Qualifizierungsmaßnahmen, die zusätzlich sichtbar dem Quartier zugutekommen, zum Beispiel Projekte zum baukulturellen Erbe und zur lokalen Identität
    • Qualifizierungsmaßnahmen, die sich mit der Quartiersstruktur und konkreten Berufsbildern befassen und an Maßnahmen der Städtebauförderung anknüpfen
    • quartiersbezogene Maßnahmen zur Qualifikation und für die Unterstützung einer Beschäftigungsaufnahme von Menschen mit Migrationshintergrund
    • Entwicklung digitaler Kompetenzen und Ressourcen und Unterstützung bei der Behebung von Qualifikationslücken für die Zielgruppen
    • sozialpädagogische Begleitung für die Aufnahme einer Tätigkeit
    • Aktivitäten der Gesundheitsförderung, Coaching in Einzel- und Gruppenarbeit zur Aktivierung und Beteiligung am Berufsleben
    • Beratung und Beratungsangebote für die Integration in Beschäftigung
    • Unterstützung bei der niedrigschwelligen Schließung von Qualifikationslücken, insbesondere auch für Flüchtlinge vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs
    • eine quartiersbezogene Integrationshilfe

    Beispiele für geförderte Vorhaben in Handlungsfeld 2:

    • Bildung und Verstetigung von lokalen Unternehmensnetzwerken zur Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Soloselbstständigen
    • Ermittlung der Problemlagen und Stabilisierung der lokalen Ökonomie im Quartier, zum Beispiel
      • Leerstandsmanagement
      • Zwischennutzungsprojekte
    • Aktivitäten im Bereich Digitalisierung lokaler Unternehmen, zum Beispiel Onlinehandel und Aufbau von Internetpräsenzen für KMU im Rahmen von Netzwerkveranstaltungen
    • Aktivierung von Unternehmen als Wirtschaftspartner der Quartiersentwicklung
    • Vermittlung von Zusammenarbeit zwischen Unternehmen (auch in angrenzenden Stadtteilen) und unter anderem Kammern und Jobcentern
    • Förderung lokaler Beschäftigung sowie Fachkräfteentwicklung und Fachkräftesicherung
    • niedrigschwellige Qualifikation von Menschen durch praktische Tätigkeiten in Unternehmen, auch vor dem Hintergrund der durch den Ukraine-Krieg Geflüchteter und der damit verbundenen Integration in Quartiersstrukturen

    Teilnahmeinteressierte Privatpersonen werden gebeten, sich direkt an die Projekte aus dem Programm zu wenden. Zu den Teilnahmevoraussetzung zählt unter anderem, aus der BIWAQ-Gebietskulisse zu kommen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen zudem in der Regel volljährig sein. Eine Liste der geförderten Projekte finden Sie auf der Internetseite von BIWAQ.

    Das BMWSB ist für das Programm richtlinienverantwortlich. Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Fachlich wird das Programm zukünftig durch eine Regiestelle unterstützt.

    Online-Dienst

    Förderportal Z-EU-S

    ID: B100019_104096507

    Beschreibung

    Das Förderportal Z-EU-S unterstützt Sie beim Beantragen und Abrechnen von Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus des Bundes.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
    • Rechtverbindliche Unterschrift mittels Fernsignatur

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Fachbereich Europäischer Sozialfonds - Förderportal Z-EU-S

    Adresse

    Hausanschrift

    Knappschaftsplatz 1

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Fax: +49 234 9783880145

    Telefon Festnetz: +49 355 355-486999

    E-Mail: ZEUS@kbs.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Referat S II3

    Adresse

    Hausanschrift

    Krausenstraße 17-18

    10117 Berlin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Interessenbekundung
      • Interessenbekundungen beinhalten die maßgeblichen Angaben, zur Ausgestaltung und möglichen Umsetzung des Projekts mit den zugehörigen Einzelprojekten
    • Die im Förderportal Z-EU-S zum ESF Plus-Bundesprogramm "BIWAQ" genannten erforderlichen Unterlagen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie können sich nur als Kommune bewerben. Eine Antragstellung durch mehrere Kommunen im Verbund ist nicht vorgesehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal Z-EU-S Widerspruch einreichen.
    • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens - sofern diese von einer obersten Bundesbehörde erlassen wurden - ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig.

    Verfahrensablauf

    Das Förderverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Kommunen zur Antragstellung aufgefordert.

    Zu Schritt 1:

    • Interessenbekundungen reichen Sie über das IT-Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
    • Interessenbekundungen beinhalten die maßgeblichen Angaben, zur Ausgestaltung und möglichen Umsetzung des Projekts mit den zugehörigen Einzelprojekten

    Zu Schritt 2:

    • Wurde die Interessenbekundungen positiv bewertet, erhalten Kommunen eine Aufforderung für die Einreichung eines Antrags über das Förderportal Z-EU-S.
    • Angaben aus dem Interessenbekundungsverfahren werden übernommen und mit weiteren Unterlagen ergänzt.

    Im Interessenbekundungsverfahren und im Antragsverfahren müssen Sie eine Ansprechperson Ihrer Kommune nennen. Wird Ihr Antrag bewilligt, muss diese Ansprechperson zur Koordinierung im gesamten Zeitraum zur Verfügung stehen.

    Fristen

    Voraussichtlich Anfang 2023 wird ein Aufruf zur Interessenbekundung BIWAQ V veröffentlicht. Der Aufruf zur Interessenbekundung BIWAQ VI erfolgt nach derzeitigem Stand 2025 beziehungsweise 2026.

    Bearbeitungsdauer

    4 Monate (Die Bearbeitungsdauer für das gesamte Verfahren beträgt ungefähr 4 Monate.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 06.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Arbeitslosigkeit, ESF Plus-Programm, Stärkung lokale Ökonomie, ESF Plus-Bundesprogramm, Sozialer Zusammenhalt, Weiterbildung, Europäischer Sozialfonds, Fachkräfte, Integration, Soziale Stadt, BIWAQ, Qualifizierung, ESF

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English