Außer Kraft - ESF Plus-Bundesprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" Bewilligung

    Förderung aus dem ESF Plus-Programm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" beantragen

    Wenn Sie als Träger Maßnahmen anbieten, die Migrantinnen und Migranten bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

    Beschreibung

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Träger, die Maßnahmen zur Integration von erwachsenen Menschen ausländischer Herkunft in den Arbeitsmarkt anbieten. Hierfür existiert das ESF Plus-Förderprogramm des Bundes "IQ (Integration durch Qualifizierung)".

    Das Programm "IQ" fördert Vorhaben in 3 Handlungsfeldern:

    • Handlungsfeld 1: Anerkennungs und Qualifizierungsberatung, Beratung zu Fairer Integration (FI)
    • Handlungsfeld 2: Regionale Integrationsnetzwerke
    • Handlungsfeld 3: Überregionale Projekte und Unterstützungsstruktur

    Handlungsfeld 1: Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, Beratung zu Fairer Integration

    Die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung hilft Personen mit Migrationshintergrund dabei, die im Ausland erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen anerkennen zu lassen. Ist dies nicht über formale Wege möglich, wird untersucht, ob ein alternativer Weg in eine qualifikationsadäquate abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit möglich ist. Neben formalen Abschlüssen soll die Beratung auch die im In- oder Ausland erworbene Berufserfahrung mitberücksichtigen.

    Beratungsgegenstand bei der Fairen Integration (FI) sind arbeits- und sozialrechtliche Fragen von Menschen ausländischer Herkunft aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU). Fragen sollen sich direkt auf eine Beschäftigung beziehen. Es können somit Fragen zum Thema Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung, Krankenversicherung und anderen Themen geklärt werden.

    Handlungsfeld 2: Regionale Integrationsnetzwerke

    Ein Integrationsnetzwerk bezeichnet einen regionalen Projektverbund in einer Region. Diese sind Anlaufstellen für erwachsene qualifizierte Arbeitskräfte ausländischer Herkunft mit Wohnsitz oder regelmäßigem Aufenthalt in der jeweiligen Region. Das Integrationsnetzwerk bietet Anpassungslehrgänge, Anpassungsqualifizierungen, Brückenmaßnahmen, Coaching und Begleitung bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die dem Bildungsniveau der Arbeitskraft entspricht. Im Anschluss an die Aufnahme einer Arbeit bietet das Netzwerk Mentoringprogramme für den Berufs- und Brancheneinstieg an sowie niedrigschwellige Verfahren zur Sichtbarmachung non-formaler und informeller Kompetenzen.

    Handlungsfeld 3: Überregionale Projekte und Unterstützungsstruktur

    In Berufsfeldern, in denen vor Ort eine Gruppenstärke von Menschen ausländischer Herkunft nicht erreichbar ist und ein arbeitsmarktlicher Bedarf besteht, werden virtuelle überregionale Projekte für Qualifizierungsmaßnahmen angeboten.

    Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

    Online-Dienst

    Förderportal Z-EU-S

    ID: B100019_104096507

    Beschreibung

    Das Förderportal Z-EU-S unterstützt Sie beim Beantragen und Abrechnen von Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus des Bundes.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
    • Rechtverbindliche Unterschrift mittels Fernsignatur

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Fachbereich Europäischer Sozialfonds - Förderportal Z-EU-S

    Adresse

    Hausanschrift

    Knappschaftsplatz 1

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Fax: +49 234 9783880145

    Telefon Festnetz: +49 355 355-486999

    E-Mail: ZEUS@kbs.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Referat 83D - Integration durch Qualifizierung

    Adresse

    Postanschrift

    Frankenstraße 210

    90461 Nürnberg

    Hausanschrift

    Platenstraße 31

    90441 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 9430

    E-Mail: info@bamf.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Referat I6 - Programm "IQ"

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 49

    10117 Berlin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Interessenbekundung und Antragstellung:

    • alle im Förderportal Z-EU-S angegebenen erforderlichen Unterlagen

    Für die Antragstellung:

    • eine Erklärung zum Besserstellungsverbot; soweit erforderlich sind entsprechende Nachweise beizufügen (durch Vorhabenträger und Teilvorhabenpartner zu erstellen, Anwendungsbereich BNBest-P-ESF-Bund)
    • Nachweis der Vertretungsberechtigung (zum Beispiel durch Vollmacht, Satzung, Registerauszug unter anderem)
    • Erklärung zu den subventionserheblichen Tatsachen
    • Bankbestätigung (durch die Bank auszufüllen)
    • Bestätigung zum Eigenmittel-, Drittmittelanteil
    • Bonitätsbestätigung (für den Anwendungsbereich der BNBest-P-ESF; Ausnahme: Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter)
    • sofern relevant: der maßgebliche Tarifvertrag einschließlich einer ggf. vorhandenen Entgeltordnung
    • Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) im Zusammenhang mit der Umsetzung des beantragten Vorhabens sowie Erklärung zur Weitergabe der Informationen an Teilnehmende des Vorhabens
    • sofern relevant: Nachweis über die Vorsteuerabzugsberechtigung
    • sofern relevant: Nachweis über Anforderung einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Landes, dass das Projekt nicht der Erfüllung des Rechtsanspruchs dient, sondern zusätzlich zu vorhandenen rechtlich normierten Beratungen des Landes eine davon getrennte Beratung ermöglicht
    • Stellenprofile für die beantragten Projektstellen
    • Qualifikationsnachweise und Lebensläufe der bereits benannten Projektmitarbeitenden
    • Einwilligungserklärung zur Übermittlung elektronischer Dokumente
    • Formular zu notwendigen Änderungen im Antragsverfahren (siehe Vordruck in Z-EU-S)
    • sofern relevant: Projektsteckbrief pro Teilvorhaben

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Anträge können stellen:

    • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
    • rechtsfähige Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
    • öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • In allen Handlungsfeldern sind die Maßnahmen in Projektsteckbriefen zu beschreiben
      • Beschreibung des konkreten Projektziels und die zu erreichende Zielgruppe
    • Zugang zur Zielgruppe von erwachsenen Menschen mit ausländischer Herkunft

    Von der Förderung ausgeschlossen sind:

    • reine Forschungsvorhaben sowie Ausbildungsvorhaben im Sinne der beruflichen Erstausbildung
    • öffentliche Verwaltung
    • natürliche Personen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal ZEU-S Widerspruch einreichen.
    • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens - sofern diese von einer obersten Bundesbehörde erlassen wurden - ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig.

    Verfahrensablauf

    Das Förderverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.

    Zu Schritt 1:

    • Interessenbekundungen reichen Sie über den Online-Dienst Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
    • Externe Gutachter bewerten die eingereichten Interessenbekundungen. Die Auswahl erfolgt anhand definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen, unter anderem Qualität des Projektkonzepts, Qualität der Projektumsetzung, Aspekte der Eignung und Finanzierung sowie Verstetigungspotenziale.

    Zu Schritt 2:

    • Wird Ihr Projekt positiv bewertet, müssen Sie einen formellen, schriftlichen Förderantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über das Förderportal Z-EU-S stellen.

    Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.

    Fristen

    Die Antragsstellung war in Z-EU-S bis zum 25. November 2022 möglich, insofern Sie zuvor eine Interessenbekundung abgegeben hatten.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Umfang des Antrages kann die Bewilligung bis zu 3 Monate (nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen) dauern.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 28.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungen, Förderrichtlinie zum ESF-Programm, Unterstützung bei Fachkräfteeinwanderung, ESF Plus-Bundesprogramm, ESF, Arbeitsmarktintegration, regionale Integrationsnetzwerke, Unterstützungsstruktur zentraler Arbeitsmarktakteure, bildungsadäquate Beschäftigung, Faire Integration, Europäischer Sozialfonds, Anerkennung ausländischer Qualifikationen, Fachkräftemangel, Fachkräfte sichern, ESF Plus Programm, Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext Anerkennungsgesetz, Unterstützung bei Berufsanerkennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English