Außer Kraft - ESF Plus-Bundesprogramm "INQA Coaching" Bewilligung

    Förderung aus dem ESF Plus-Programm "INQA-Coaching" beantragen

    Mit dem ESF Plus-Programm "INQA-Coaching" können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Unterstützung bei der digitalen Transformation in Ihrem Betrieb beantragen.

    Beschreibung

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), den digitalen Wandel zu bewältigen. Zu diesem Ziel existiert das INQA (Initiative Neue Qualität der Arbeit)-Coaching.

    Das Programm richtet sich

    • an Unternehmen, die ein Coaching suchen,
    • an Träger, die die Koordination und Verwaltung des Coachings übernehmen.

    Als Unternehmen unterstützt Sie INQA-Coaching bei der Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen für die digitale Transformation. Das Coaching zielt darauf ab, Fachkräfte zu sichern und eine mitarbeiterorientierte und zukunftsfähige Unternehmenskultur zu schaffen. Im Rahmen der Beratung fördert INQA-Coaching Ihr Unternehmen dabei, Lern- und Experimentierräume einzurichten, um dort neue Arbeitsweisen zu erproben.

    Das Programm INQA-Coaching hat 3 Programmbereiche:

    • INQA-Beratungsstellen (IBS)
    • Coaching für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    • Übergeordnetes Zentrum INQA-Coaching (ÜZ)

    INQA-Beratungsstellen (IBS):

    Die IBS begleiten den Beratungsprozess administrativ. Sie stellen Qualität und Nachhaltigkeit der Beratung sicher, leisten Programmunterstützung und bewerben das Programm regional.

    Coaching für kleine und mittlere Unternehmen (KMU):

    Der Beratungs- beziehungsweise Coaching-Prozess ist dreistufig und orientiert sich am Bedarf Ihres Unternehmens.

    • In einer IBS findet Ihre Erstberatung statt. Dort wird geklärt, ob Sie förderfähig sind. Gemeinsam mit Ihnen identifiziert die IBS den konkreten betrieblichen Veränderungsbedarf. Je nach Bedarf kann Ihnen die IBS einen Beratungsscheck für das INQACoaching ausstellen oder auf ein regionales Angebot verweisen.
    • Den Beratungsscheck oder CoachingScheck können Sie innerhalb von 7 Monaten einlösen. Er ermöglicht Ihnen ein Coaching von maximal 12 Beratungstagen durch autorisierte INQA-Coaches. Die Beratung umfasst die Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens. Sie entwickeln Handlungsziele und Maßnahmen, die dann in einem verbindlichen betrieblichen Handlungsplan festgehalten werden.
    • 6 Monate nach dem Coaching findet ein Ergebnisgespräch in der IBS statt. Darin werden die getroffenen Maßnahmen bilanziert. Einzelne Beschäftigte beziehungsweise (falls vorhanden) die betriebliche Interessenvertretung werden daran beteiligt. Die IBS prüft abschließend, ob weiterer Beratungsbedarf besteht.

    Übergeordnetes Zentrum INQA-Coaching (ÜZ):

    Das übergeordnete INQA-Coaching-Programmkoordinierungszentrum soll die Vernetzung der einzelnen Akteure im Programm und mit anderen Programmen und Akteuren unterstützen. Außerdem stellt es die Qualität der Beratung sicher und fördert diese.

    Art und Umfang

    Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen gewährt. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben im Handlungsfeld KMU und IBS sowie 90 Prozent im Handlungsfeld ÜZ.

    Ein Projekt läuft in der Regel von Programmstart im Frühling 2023 bis zum 31.12.2027. Der frühestmögliche Startzeitpunkt der Projekte (für Träger von IBS oder ÜZ) ist der 01.02.2023. KMU können voraussichtlich ab April 2023 mit dem Programmstart rechnen.

    Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,

    • die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
    • Anträge zu prüfen,
    • Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
    • Vorhaben zu prüfen.

    Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist das Programm INQA-Coaching ist das Nachfolgeprogramm von unternehmensWert:Mensch (uWM) plus der ESF-Förderperiode 2014-2020.

    Online-Dienst

    Förderportal Z-EU-S

    ID: B100019_104096507

    Beschreibung

    Das Förderportal Z-EU-S unterstützt Sie beim Beantragen und Abrechnen von Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus des Bundes.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
    • Rechtverbindliche Unterschrift mittels Fernsignatur

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Fachbereich Europäischer Sozialfonds - Förderportal Z-EU-S

    Adresse

    Hausanschrift

    Knappschaftsplatz 1

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Fax: +49 234 9783880145

    Telefon Festnetz: +49 355 355-486999

    E-Mail: ZEUS@kbs.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS), Fachstelle für Fördermittel des Bundes, Fachbereich Europäischer Sozialfonds - INQA-Coaching

    Adresse

    Hausanschrift

    Knappschaftsplatz 1

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat I4 - INQA-Coaching

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 49

    10117 Berlin

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Interessenbekundung und Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Die im Förderportal Z-EU-S zum ESF Plus-Bundesprogramm "INQA-Coaching" genannten erforderlichen Unterlagen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Anträge für den Programmbereich KMU können stellen:

    Rechtlich selbstständige Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen, die

    • ihren Sitz und ihre Arbeitsstätte in Deutschland haben,
    • zum Zeitpunkt der Scheckvergabe seit mindestens 2 Jahren am Markt bestehen,
    • im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung mindestens eine sozialversicherungspflichtig Beschäftigte beziehungsweise einen Beschäftigten in Vollzeit (Jahresarbeitseinheit, JAE) hatten,
    • weniger als 250 Beschäftigte (in JAE) haben und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erzielten.

    Anträge für den Programmbereich IBS können stellen:

    Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ihren

    • Zugang zu KMU,
    • Beratungserfahrung,
    • Methodenkompetenz,
    • Netzwerkzusammenhänge sowie
    • ihre fachliche und administrative Eignung

    gemäß der Förderrichtlinie nachweisen können. Das können etwa Kammern, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften oder Bildungswerke sein.

    Eine Weiterleitung der Zuwendung an Teilprojektpartner ist möglich.

    Anträge für den Programmbereich ÜZ können stellen:

    Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die

    • ihre fachliche und administrative Eignung sowie
    • ihre Netzwerkzusammenhänge

    gemäß der Förderrichtlinie nachweisen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal Z-EU-S Widerspruch einreichen.
    • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens - sofern diese von einer obersten Bundesbehörde erlassen wurden - ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig

    Verfahrensablauf

    Aus Sicht von KMU:

    • Gehen Sie auf eine IBS zu und nehmen Sie das Erstgespräch wahr.
    • Wenn Ihre Förderfähigkeit festgestellt wird: Nehmen Sie den Beratungsscheck (oder eine Erstattungszusage bei Vorliegen der Voraussetzungen) entgegen
    • Kontaktieren Sie eine oder einen Coach
    • Führen Sie das Coaching im Betrieb durch und dokumentieren Sie die Ergebnisse
    • Rechnen Sie die Kosten für den Coach über das Förderportal ZEU-S ab
    • Führen Sie das Ergebnisgespräch mit der IBS durch

    Schritte aus Sicht der Träger (für IBS, ÜZ):

    Das Förderverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.

    Zu Schritt 1:

    • Interessenbekundungen reichen Sie über das IT-Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
    • Die Auswahl erfolgt anhand definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen, unter anderem Qualität des Projektkonzepts, Qualität der Projektumsetzung, Aspekte der Eignung und Finanzierung.

    Zu Schritt 2:

    • Die Teilnehmenden am Auswahlverfahren, deren Interessenbekundungen positiv bewertetet wurden, werden nach Entscheidung des Zuwendungsgebers aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag bei der DRV KBS über das IT-Förderportal Z-EU-S zu stellen.

    Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.

    Fristen

    Antrag auf Kostenübernahme (KMU):

    Der Antrag muss bei der DRV KBS innerhalb eines Zeitraums von einem Monat nach Beendigung des INQA-Coachings, beziehungsweise 8 Monate nach Ausstellung des Beratungsschecks, eingehen

    Antrag auf Trägerschaft (IBS, ÜZ):

    Die Teilnehmenden am Auswahlverfahren, deren Interessenbekundungen positiv bewertetet wurden, werden nach Entscheidung des Zuwendungsgebers aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag bei der DRV KBS über das Förderportal Z-EU-S zu stellen. Dieser muss innerhalb von 8 Wochen eingereicht werden.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Monate

    Kosten

    Von den Trägern werden 80 Prozent für IBS und 90 Prozent für ÜZ übernommen.

    KMU gehen für die Beratung in Vorleistung. Wenn Sie das Coaching durchgeführt haben, können 80 Prozent der Kosten erstattet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:

    Die Schriftform können Sie durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzen.

    Bitte nutzen Sie die elektronische Form vorrangig. 

    Nur in Ausnahmefällen können Sie bei der Bewilligungsbehörde die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragen.

    In solch einem Ausnahmefall müssen Sie die elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung herunterladen. Anschließend müssen Sie die Formulare handschriftlich unterschreiben und postalisch einreichen. Achten Sie dabei auf die gültigen Fristen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 06.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Stichwörter

    Europäischer Sozialfonds, Kleine und mittlere Unternehmen, Digitalisierung, Organisationsentwicklung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English