• Gärtringen (Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg)
Außer Kraft - ESF Plus-Programm "KOMPASS (Kompakte Hilfe für Soloselbstständige)" Bewilligung

Förderung aus dem ESF Plus-Programm "KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbstständige" beantragen

Wenn Sie sich als Soloselbständige oder Soloselbständiger weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Beschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Soloselbstständige bei Weiterbildungen und Qualifizierungen. Im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms "KOMPASS (Kompakte Hilfe für Soloselbstständige)" können Sie als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Qualifizierungen beantragen.

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie als Soloselbstständige zunächst ein kostenloses Erstgespräch mit einer Anlaufstelle führen. Im Anschluss erhalten Sie einen Qualifizierungsscheck für die Qualifizierungsmaßnahme. Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks haben Sie 6 Monate Zeit, Ihre Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen.

Teilnahmevoraussetzungen

Sie werden als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger gefördert, wenn Sie

  • mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten arbeiten,
  • im Haupterwerb tätig sind (mindestens 51 Prozent der Einkünfte generieren) und
  • seit mindestens 2 Jahren am Markt bestehen.

Art und Umfang

Sie können einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Weiterbildungen erhalten. Die Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden umfassen und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Sie können innerhalb von 12 Monaten 1 Qualifizierungsscheck erhalten.

Anlaufstellen

Um einen flächendeckenden und niedrigschwelligen Zugang für Soloselbstständige zum Programm "KOMPASS" zu ermöglichen, werden Anlaufstellen eingerichtet. Für die Einrichtung von Anlaufstellen, die den Zugang zum Programm regeln, gibt es eine Erstausschreibung.

Antragsberechtigt für die Trägerschaft einer Anlaufstelle sind Sie als

  • juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder als
  • rechtsfähige Personengesellschaft, die ihre Eignung entsprechend der in der Förderrichtlinie genannten Kriterien nachweisen kann

Die Bewilligung der Anträge der Träger erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS).

Online-Dienst

Förderportal Z-EU-S

ID: B100019_104096507

Beschreibung

Das Förderportal Z-EU-S unterstützt Sie beim Beantragen und Abrechnen von Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus des Bundes.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
  • Rechtverbindliche Unterschrift mittels Fernsignatur

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Fachbereich Europäischer Sozialfonds - Förderportal Z-EU-S

Adresse

Hausanschrift

Knappschaftsplatz 1

03046 Cottbus/Chóśebuz

Kontakt

Fax: +49 234 9783880145

Telefon Festnetz: +49 355 355-486999

E-Mail: ZEUS@kbs.de

Internet

Version

Technisch geändert am 01.03.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Referat VIGruEF4

Adresse

Hausanschrift

Wilhelmstr. 49

10117 Berlin

Kontakt

Version

Technisch geändert am 01.12.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Bei Prüfung der Förderfähigkeit, dem Beratungsgespräch und Zuwendungsantrag für Soloselbstständige:

  • Nachweis über zweijährige Bestandsdauer am Markt (zum Beispiel durch Handelsregisterauszug)
  • Nachweis über maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden
  • Nachweis, dass mindestens 51 Prozent der Einkünfte aus soloselbstständiger Tätigkeit stammen (zum Beispiel durch Steuererklärung)
  • Deminimis Erklärung
  • Erklärung, dass Sie als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger keine gleichartige Förderung im Rahmen des Sozialgesetzbuchs beantragt haben
  • Nachweise, dass die ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme die Qualitätsanforderungen der Förderrichtlinie erfüllt

Bei der Abrechnung für Soloselbstständige:

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme (Teilnahmezertifikat)
  • Vorlage der Rechnung
  • Nachweis der Bezahlung

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

Für Soloselbstständige:

  • Sie arbeiten in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie bestehen seit mindestens 2 Jahren soloselbstständig am Markt.
  • Sie sind gewerblich oder freiberuflich soloselbstständig.
  • Sie haben maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden
    • Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl bleiben Auszubildende unberücksichtigt, Teilzeitkräfte und Minijobber sind anteilig zu berücksichtigen.
    •  In Summe darf ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden nicht überschritten werden.
  • Sie betreiben Ihr Geschäftsmodell im Haupterwerb, das heißt, dass der überwiegende Teil der Summe ihrer Einkünfte (mindestens 51 Prozent) aus Ihrer soloselbstständigen Tätigkeit stammt

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Weiterbildungsmaßnahmen der Beschäftigten von Soloselbstständigen

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal ZEU-S Widerspruch einreichen.
  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens - sofern diese von einer obersten Bundesbehörde erlassen wurden - ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig.

Verfahrensablauf

Für Soloselbstständige:

  • Wenden Sie sich an eine der kooperierenden Anlaufstellen zu einem kostenlosen Erstgespräch über die Programminhalte und Förderbedingungen.
    • Legen Sie Ihren Qualifizierungsbedarf dar.
    • Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht bereits eine gleichartige Förderung im Rahmen des Sozialgesetzbuchs erhalten.
  • Die Anlaufstelle prüft Ihre grundsätzliche Förderfähigkeit und ermittelt gemeinsam mit Ihnen Ihren beruflichen Qualifizierungsbedarf. Kommt die Anlaufstelle zu einem positiven Ergebnis, stellt sie Ihnen einen Qualifizierungsscheck aus.
  • Sie haben nun 6 Monate Zeit, Ihre Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen. Innerhalb der 6 Monate müssen Sie die erforderlichen Unterlagen im Förderportal Z-EU-S einreichen.
  • Wenn Sie die Qualifizierung abgeschlossen haben, prüft die DRV KBS die formellen Voraussetzungen sowie Ihren Nachweis der Durchführung. Fällt die Prüfung positiv aus, erhalten Sie die anteilige Erstattung der Qualifizierungsmaßnahme.

Fristen

Geltungsdauer: 6 Monate (Nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks haben Sie 6 Monate Zeit, um die Weiterbildung zu absolvieren und abzurechnen.)

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Kosten

Die Soloselbstständigen müssen die Kosten für die Weiterbildung zunächst auslegen und erhalten sie im Anschluss an die Weiterbildung zu 90 Prozent zurückerstattet. Dabei können maximal 4.500 Euro ausbezahlt werden. 
Für die Antragstellung selbst sind keine Kosten aufzubringen.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Schriftform können Sie durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzen.

Bitte nutzen Sie vorranging die elektronische Form.

Nur in Ausnahmefällen können Sie die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragen.

In solch einem Ausnahmefall müssen Sie die elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung herunterladen. Anschließend müssen Sie die Formulare handschriftlich unterschreiben und postalisch einreichen. Achten Sie dabei auf die gültigen Fristen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 01.12.2022

Version

Technisch geändert am 19.12.2024

Stichwörter

Soloselbstständige, ESF Plus-Bundesprogramm, Selbstständigkeit, Krisenfestigkeit, Kleinstunternehmen, Förderrichtlinie zum ESF-Programm, KMU, Europäischer Sozialfonds, Qualifizierungsgutschein, Querschnittskompetenzen, Krise, Weiterbildung, ESF Plus-Programm, Qualifizierung, ESF

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English