Außer Kraft - ESF Plus-Programm "KOMPASS (Kompakte Hilfe für Soloselbstständige)" Bewilligung

    Förderung aus dem ESF Plus-Programm "KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbstständige" beantragen

    Wenn Sie sich als Soloselbständige oder Soloselbständiger weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Beschreibung

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Soloselbstständige bei Weiterbildungen und Qualifizierungen. Im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms "KOMPASS (Kompakte Hilfe für Soloselbstständige)" können Sie als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Qualifizierungen beantragen.

    Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie als Soloselbstständige zunächst ein kostenloses Erstgespräch mit einer Anlaufstelle führen. Im Anschluss erhalten Sie einen Qualifizierungsscheck für die Qualifizierungsmaßnahme. Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks haben Sie 6 Monate Zeit, Ihre Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen.

    Teilnahmevoraussetzungen

    Sie werden als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger gefördert, wenn Sie

    • mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten arbeiten,
    • im Haupterwerb tätig sind (mindestens 51 Prozent der Einkünfte generieren) und
    • seit mindestens 2 Jahren am Markt bestehen.

    Art und Umfang

    Sie können einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Weiterbildungen erhalten. Die Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden umfassen und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Sie können innerhalb von 12 Monaten 1 Qualifizierungsscheck erhalten.

    Anlaufstellen

    Um einen flächendeckenden und niedrigschwelligen Zugang für Soloselbstständige zum Programm "KOMPASS" zu ermöglichen, werden Anlaufstellen eingerichtet. Für die Einrichtung von Anlaufstellen, die den Zugang zum Programm regeln, gibt es eine Erstausschreibung.

    Antragsberechtigt für die Trägerschaft einer Anlaufstelle sind Sie als

    • juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder als
    • rechtsfähige Personengesellschaft, die ihre Eignung entsprechend der in der Förderrichtlinie genannten Kriterien nachweisen kann

    Die Bewilligung der Anträge der Träger erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS).

    Online-Dienst

    Förderportal Z-EU-S

    ID: B100019_104096507

    Beschreibung

    Das Förderportal Z-EU-S unterstützt Sie beim Beantragen und Abrechnen von Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus des Bundes.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
    • Rechtverbindliche Unterschrift mittels Fernsignatur

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Fachbereich Europäischer Sozialfonds - Förderportal Z-EU-S

    Adresse

    Hausanschrift

    Knappschaftsplatz 1

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Fax: +49 234 9783880145

    Telefon Festnetz: +49 355 355-486999

    E-Mail: ZEUS@kbs.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Referat VIGruEF4

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstr. 49

    10117 Berlin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei Prüfung der Förderfähigkeit, dem Beratungsgespräch und Zuwendungsantrag für Soloselbstständige:

    • Nachweis über zweijährige Bestandsdauer am Markt (zum Beispiel durch Handelsregisterauszug)
    • Nachweis über maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden
    • Nachweis, dass mindestens 51 Prozent der Einkünfte aus soloselbstständiger Tätigkeit stammen (zum Beispiel durch Steuererklärung)
    • Deminimis Erklärung
    • Erklärung, dass Sie als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger keine gleichartige Förderung im Rahmen des Sozialgesetzbuchs beantragt haben
    • Nachweise, dass die ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme die Qualitätsanforderungen der Förderrichtlinie erfüllt

    Bei der Abrechnung für Soloselbstständige:

    • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme (Teilnahmezertifikat)
    • Vorlage der Rechnung
    • Nachweis der Bezahlung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Für Soloselbstständige:

    • Sie arbeiten in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie bestehen seit mindestens 2 Jahren soloselbstständig am Markt.
    • Sie sind gewerblich oder freiberuflich soloselbstständig.
    • Sie haben maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden
      • Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl bleiben Auszubildende unberücksichtigt, Teilzeitkräfte und Minijobber sind anteilig zu berücksichtigen.
      •  In Summe darf ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden nicht überschritten werden.
    • Sie betreiben Ihr Geschäftsmodell im Haupterwerb, das heißt, dass der überwiegende Teil der Summe ihrer Einkünfte (mindestens 51 Prozent) aus Ihrer soloselbstständigen Tätigkeit stammt

    Von der Förderung ausgeschlossen sind:

    • Weiterbildungsmaßnahmen der Beschäftigten von Soloselbstständigen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal ZEU-S Widerspruch einreichen.
    • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens - sofern diese von einer obersten Bundesbehörde erlassen wurden - ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig.

    Verfahrensablauf

    Für Soloselbstständige:

    • Wenden Sie sich an eine der kooperierenden Anlaufstellen zu einem kostenlosen Erstgespräch über die Programminhalte und Förderbedingungen.
      • Legen Sie Ihren Qualifizierungsbedarf dar.
      • Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht bereits eine gleichartige Förderung im Rahmen des Sozialgesetzbuchs erhalten.
    • Die Anlaufstelle prüft Ihre grundsätzliche Förderfähigkeit und ermittelt gemeinsam mit Ihnen Ihren beruflichen Qualifizierungsbedarf. Kommt die Anlaufstelle zu einem positiven Ergebnis, stellt sie Ihnen einen Qualifizierungsscheck aus.
    • Sie haben nun 6 Monate Zeit, Ihre Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen. Innerhalb der 6 Monate müssen Sie die erforderlichen Unterlagen im Förderportal Z-EU-S einreichen.
    • Wenn Sie die Qualifizierung abgeschlossen haben, prüft die DRV KBS die formellen Voraussetzungen sowie Ihren Nachweis der Durchführung. Fällt die Prüfung positiv aus, erhalten Sie die anteilige Erstattung der Qualifizierungsmaßnahme.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Monate (Nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks haben Sie 6 Monate Zeit, um die Weiterbildung zu absolvieren und abzurechnen.)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Die Soloselbstständigen müssen die Kosten für die Weiterbildung zunächst auslegen und erhalten sie im Anschluss an die Weiterbildung zu 90 Prozent zurückerstattet. Dabei können maximal 4.500 Euro ausbezahlt werden. 
    Für die Antragstellung selbst sind keine Kosten aufzubringen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Schriftform können Sie durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzen.

    Bitte nutzen Sie vorranging die elektronische Form.

    Nur in Ausnahmefällen können Sie die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragen.

    In solch einem Ausnahmefall müssen Sie die elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung herunterladen. Anschließend müssen Sie die Formulare handschriftlich unterschreiben und postalisch einreichen. Achten Sie dabei auf die gültigen Fristen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 01.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Stichwörter

    ESF, ESF Plus-Programm, Qualifizierungsgutschein, Weiterbildung, Selbstständigkeit, Querschnittskompetenzen, ESF Plus-Bundesprogramm, Kleinstunternehmen, Förderrichtlinie zum ESF-Programm, KMU, Krisenfestigkeit, Krise, Soloselbstständige, Europäischer Sozialfonds, Qualifizierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English