Außer Kraft - ESF Plus-Bundesprogramm "Rat geben - Ja zur Ausbildung!" Bewilligung

    Förderung aus dem ESF Plus-Programm "Rat geben - Ja zur Ausbildung!" beantragen

    Wenn Sie Bezugspersonen von jungen eingewanderten Menschen oder jungen Nachkommen von Eingewanderten schulen und stärken möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Beschreibung

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Träger, die wichtige Bezugspersonen von jungen eingewanderten Menschen oder jungen Nachkommen von Eingewanderten beraten. Hierfür hat das BMAS das neue Modellprogramm "Rat geben - Ja zur Ausbildung!" ins Leben gerufen.

    Das Modellprogramm sucht neue Wege zur Ansprache von jungen Eingewanderten und von jungen Nachkommen Eingewanderter. Es wendet sich daher nicht an die Jugendlichen selbst, sondern an deren Bezugspersonen. Das können

    • Eltern,
    • Verwandte,
    • Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und
    • Sportlehrende und Lehrende aus Vereinen

    sein. Diese Bezugspersonen werden in ihrer Rolle als Ratgeberinnen und Ratgeber geschult.

    Ziel ist es, Barrieren für die Jugendlichen beim Zugang zur Berufsausbildung zu überwinden und Wissen über den Übergang von der Schule zum Beruf zu vermitteln.

    Es werden 2 Handlungsfelder gefördert:

    • Handlungsfeld 1: Bezugspersonen stärken
    • Handlungsfeld 2: Träger vernetzen

    Bezugspersonen stärken

    Durch die Arbeit von 16 regionalen und lokalen Trägern sollen die Bezugspersonen als Ratgeberinnen und Ratgeber Informations-, Beratungs- und Schulungsangebote erhalten. Hiermit können sie junge Menschen beim Übergang von der Schule zur Berufsausbildung motivieren und unterstützen. Mögliche Maßnahmen sind:

    • Durchführung von Schulungsangeboten,
    • Besuche von Veranstaltungen,
    • Angebote zur persönlichen Beratung und Vernetzung mit regionalen Akteuren auf dem Arbeitsmarkt.

    Idealerweise soll modellhaft in allen 16 Bundesländern 1 Projekt durchgeführt werden.

    Träger vernetzen

    Ein weiterer, bundesweit handelnder Träger soll die 16 Zuwendungsempfänger aus dem Handlungsansatz "Bezugspersonen stärken" untereinander vernetzen und ihre Arbeit unterstützen. Mögliche Maßnahmen sind:

    • Durchführung von Netzwerkstreffen,
    • Verbreitung von Informationen und guten Praktiken,
    • Aufbereitung von Programmerfahrungen und Erstellung von unterstützenden Arbeitsmaterialien,
    • Erstellung von digitalen Inhalten für die sozialen Medien,
    • regelmäßige Dokumentation des Programms und Abschlussdokumentation.

    Fördergebiet

    Die Förderung soll besonders in Regionen mit schwierigem sozioökonomischem Umfeld erfolgen. Als ein schwieriges sozioökonomisches Umfeld gilt eine Region mit

    • überdurchschnittlicher Jugendarbeitslosigkeit,
    • einem überdurchschnittlichen Anteil an Empfängerinnen und Empfängern von Transferleistungen,
    • einer überdurchschnittlichen Armutsgefährdungsquote,
    • anderer aussagekräftiger Indikatoren.

    Angaben zum Bildungsstand, Beruf, Einkommen sowie Wohnverhältnisse können ebenso entscheidend sein.

    Art und Umfang

    Sie erhalten die Förderung für ein Projekt im Handlungsfeld "Bezugspersonen stärken" in der Regel für 3 Jahre. Im Handlungsfeld "Träger vernetzen" beträgt die Dauer 3,5 Jahre,

    Sie erhalten die Förderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben.

    Die Gesamtausgaben im Handlungsfeld "Bezugspersonen stärken" sollten pro Antrag die Höhe von 830.000 Euro nicht überschreiten. Die Gesamtausgaben im Handlungsfeld "Träger vernetzen" sollen die Obergrenze von 3.100.000 Euro nicht überschreiten.

    Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,

    • die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
    • Anträge zu prüfen,
    • Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie

    Projekte zu prüfen.

    Online-Dienst

    Förderportal Z-EU-S

    ID: B100019_104096507

    Beschreibung

    Das Förderportal Z-EU-S unterstützt Sie beim Beantragen und Abrechnen von Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus des Bundes.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
    • Rechtverbindliche Unterschrift mittels Fernsignatur

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Fachbereich Europäischer Sozialfonds - Förderportal Z-EU-S

    Adresse

    Hausanschrift

    Knappschaftsplatz 1

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Fax: +49 234 9783880145

    Telefon Festnetz: +49 355 355-486999

    E-Mail: ZEUS@kbs.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Referat VIa4 - Koordinierung Europäisches Parlament, EU-Erweiterung, EU-Außenbeziehungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 49

    10117 Berlin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Fachstelle für Fördermittel des Bundes - Rat geben

    Adresse

    Hausanschrift

    Knappschaftsplatz 1

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 355486920

    E-Mail: Ratgeben@kbs.de

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Interessenbekundung:

    • ausgefülltes Projektkonzept (Vorhabenkonzept)
    • Skizzierung des bereits erfolgten Austauschs mit arbeitsmarktpolitisch relevanten Akteuren im ausgewählten Programmgebiet (Absichtserklärungen und Kooperationsvereinbarungen)
    • alle erforderlichen Angaben im Förderportal Z-EU-S

    Das Interessenbekundungsverfahren endete am 21. September 2022. Es folgen die Phasen der Begutachtung der eingereichten Interessenbekundungen und des förmlichen Antragsverfahrens.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie können einen Antrag stellen

    • als juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts,
    • als rechtsfähige Personengesellschaft, beispielsweise als
      • Kommune (Stadt, Landkreis, Gemeinde)
      • Träger der freien Wohlfahrtspflege und anderer gemeinnütziger Träger
      • gemeinnütziger Verein und Verband (etwa als Migrantenorganisation),
      • sozialer Dienstleister (Träger der Beschäftigungsförderung, Aus- und Weiterbildung sowie Bildungs- und Beschäftigungsträger)

    Beachten Sie folgende Voraussetzungen:

    • Sprachkenntnisse aus der (post)migrantischen Community und digitale Kompetenzen der Projektmitarbeitenden sind erwünscht und vorteilhaft.
    • Die Projekte müssen gemeinsam und kooperativ mit relevanten arbeitsmarktpolitischen Partnern vor Ort umgesetzt werden.
    • Sie können die Weiterleitung der Zuwendung durch an Dritte (Teilprojekte) beantragen. Sie können bis zu 3 Weiterleitungsempfänger in das Projekt einbinden.
    • Natürliche Personen können keine Zuwendungsempfänger sein.

    Besondere Zuwendungsvoraussetzungen:

    • Eine Doppelförderung des Projekts ist ausgeschlossen (EU, Bund, Länder). Vorhandene Programme und Strukturen müssen aufeinander abgestimmt und Doppelstrukturen vermieden werden.
    • Ihre Gesamtfinanzierung, sowie insbesondere die Mitfinanzierung des Projekts durch den Projektträger in Höhe von mindestens 10 Prozent muss gesichert sein.
    • Wenn Sie den Eigenanteil nicht erbringen, kann dies zum Widerruf des Zuwendungsbescheids und Rückforderung der Zuwendung führen.
    • Die Förderung der Maßnahmen, die zu Ihren Pflichtaufgaben gehören, sind ausgeschlossen.
    • Bereits begonnene Projekte können nicht rückwirkend gefördert werden.
    • Sie sind verpflichtet, die Fördermittel sparsam und wirtschaftlich sowie zweckentsprechend einzusetzen.

    Sie müssen ihre fachliche und administrative Befähigung zur Durchführung der Maßnahme nachweisen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal ZEU-S Widerspruch einreichen.
    • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Das Förderverfahren des ESF Plus-Programms "Rat geben - Ja zur Ausbildung!" ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.

    Zu Schritt 1:

    • Interessenbekundungen konnten Sie über den OnlineDienst Förderportal Z-EU-S einreichen. Das Interessenbekundungsverfahren endete am 21. September 2022.
    • Die Begutachtung wird mit Hilfe der Bewertungskriterien durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführt.

    Zu Schritt 2:

    • Wenn Ihr Projekt in der 1. Stufe positiv bewertet wird, dann werden Sie aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag über das Förderportal ZEU-S zu stellen. Die Bewilligung erfolgt durch die DRV KBS.

    Der planmäßige Programmstart ist Mai 2023.

    Wenn Ihr Projekt bewilligt wird, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.

    Fristen

    Die Frist für die Einreichung der Förderanträge im Rahmen des Antragsverfahrens wird noch festgelegt und mitgeteilt.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Monate (Abhängig vom Umfang des Antrages kann die Bewilligung bis zu 3 Monate (nach Einreichung aller Antragsunterlagen) dauern.)

    Kosten

    Bei der Interessenbekundung und bei der Antragstellung fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Schriftform können Sie durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzen.

    Bitte nutzen Sie vorrangig die elektronische Form.

    Nur in Ausnahmefällen können Sie die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragen.

    In solch einem Ausnahmefall müssen Sie die elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung herunterladen. Anschließend müssen Sie die Formulare handschriftlich unterschreiben und postalisch einreichen. Achten Sie dabei auf die gültigen Fristen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 14.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Eingewanderte junge Menschen, Förderrichtlinie ESF Plus-Programm, Jugendliche, Übergang Schule-Berufsausbildung, Jugendarbeitslosigkeit, Träger vernetzen, Bezugspersonen, Junge Erwachsene, Bezugspersonen stärken, ESF Plus-Modellprogramm, ESF, ESF Plus-Bundesprogramm, Förderperiode 2021-2027, Migrantenorganisationen, Soziale Inklusion, migrantische Communities, Schwieriges sozioökonomisches Umfeld, Informationsbrücke, Personen mit Migrationshintergrund, Junge Nachkommen Eingewanderter, post-migrantische Communities, Rat geben, Europäischer Sozialfonds Plus, ESF Plus-Programm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English