• Zimmern ob Rottweil (Landkreis Rottweil, Baden-Württemberg)
Außer Kraft - ESF Plus-Bundesprogramm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" Bewilligung

Förderung aus dem ESF Plus-Programm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" beantragen

Wenn Sie die Integration von Geflüchteten auf dem Arbeitsmarkt verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Beschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Vorhaben, die die Teilhabe von Geflüchteten am deutschen Arbeitsmarkt fördern. Dies geschieht durch das ESF Plus-Programm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" (nachfolgend: WIR-Programm).

Das WIR-Programm hat folgende Zielgruppen:

  • Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis
  • Personen mit einer Aufenthaltsgestattung
  • Personen mit einer Duldung, die keinem absoluten Arbeitsverbot unterliegen

Ziele der Förderung sind:

  • die stufenweise und nachhaltige Integration in Arbeit oder Ausbildung, die Aufnahme des Schulbesuchs mit dem Zweck des Nachholens eines Schulabschlusses sowie die Begleitung des Übergangs SchuleBeruf der Zielgruppe;
  • der Erhalt, die Erhöhung sowie die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe
  • die strukturelle Verbesserung des Zugangs der Zielgruppe zu Arbeit und Bildung.

Ebenfalls gefördert werden Sie für die

  • digitale Ansprache und Erstinformation sowie
  • bei Bedarf die Verweisberatung der Zielgruppe, die von den Angeboten vor Ort nur unzureichend erreicht wird.

Sie werden als Projektträger gefördert, der in Kooperations- oder Projektverbünden organisiert ist (in einem Netzwerk).

Art und Umfang:

Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mit einem Höchstbetrag von 4 Millionen Euro.

Die Laufzeit der Vorhaben beträgt in der Regel 4 Jahre.

Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,

  • die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
  • Anträge zu prüfen,
  • Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
  • Vorhaben zu prüfen.

Online-Dienst

Förderportal Z-EU-S

ID: B100019_104096507

Beschreibung

Das Förderportal Z-EU-S unterstützt Sie beim Beantragen und Abrechnen von Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus des Bundes.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
  • Rechtverbindliche Unterschrift mittels Fernsignatur

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Fachbereich Europäischer Sozialfonds - Förderportal Z-EU-S

Adresse

Hausanschrift

Knappschaftsplatz 1

03046 Cottbus/Chóśebuz

Kontakt

Fax: +49 234 9783880145

Telefon Festnetz: +49 355 355-486999

E-Mail: ZEUS@kbs.de

Internet

Version

Technisch geändert am 01.03.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat EF2 - Programm "WIR"

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 228 995276638

Telefon Festnetz: +49 228 995271053

E-Mail: WIR@bmas.bund.de

Version

Technisch geändert am 19.12.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Im Falle einer Förderung müssen Sie unter anderem folgende Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einreichen:

  • Kofinanzierungsbestätigung
  • Kooperationsvereinbarungen
  • Stellenbeschreibungen
  • Banknachweis

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag stellen

  • als juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts,
  • als rechtsfähige Personengesellschaft, beispielsweise als
    • freie und öffentliche Einrichtung,
    • Kommune,
    • Träger der freien Wohlfahrtspflege,
    • sonstiger gemeinnütziger Träger,
    • Forschungsinstitut,
    • Verband und
    • Unternehmen

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal ZEU-S Widerspruch einreichen.
  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig

Verfahrensablauf

Das Förderverfahren für das ESF-Plus Programm WIR ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger (im Kooperations- oder Projektverbund) zur Antragstellung aufgefordert.

Zu Schritt 1:

  • Interessenbekundungen reichen Sie über das IT-Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
  • Ein unabhängiges Gutachterinstitut bewertet die eingereichten Interessenbekundungen. Die Auswahl erfolgt anhand definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen, unter anderem Aspekte der Eignung und Finanzierung, Bildung und Kooperation des Kooperations- oder Projektverbundes, Qualität des Projektkonzepts, Qualität des Arbeits- und Zeitplans, Verstetigung und Transfer sowie Wirtschaftlichkeit des Vorhabens

Zu Schritt 2:

  • Wenn Ihr Projekt positiv bewertet wird, dann werden Sie aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag über das Förderportal Z-EU-S zu stellen.

Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.

Fristen

Antragsfrist: 1 bis 8 Wochen (Die Fristen können variieren, betragen aber in der Regel nicht weniger als 6 Wochen.)

Bearbeitungsdauer

2 bis 12 Monate (In Abhängigkeit von der Anzahl der eingereichten Interessenbekundungen und ausgewählten Vorhaben kann die Dauer bis zu einer Bewilligung bis zu 12 Monate (nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen) betragen. In der Regel ist aber von einer deutlich schnelleren Bewilligung auszugehen.)

Kosten

Im Rahmen der Interessenbekundung und der Antragstellung fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 08.12.2022

Version

Technisch geändert am 19.12.2024

Stichwörter

ESF Plus-Bundesprogramm, Flüchtlinge, Ungesicherter Aufenthaltsstatus, Geflüchtete, ESF Plus Programm, ESF, Berufliche Integration, Integration regionaler Arbeitsmarkt, Netzwerke, Duldung, WIR -Programm, Europäischer Sozialfonds, WIR-Förderrichtlinie

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English