• Oppenau (Landkreis Ortenaukreis, Baden-Württemberg)
Außer Kraft - ESF Plus-Bundesprogramm "Zukunftszentren" Bewilligung

Förderung aus dem ESF Plus-Programm "Zukunftszentren" beantragen

Wenn Sie als Unternehmen in der digitalen, demografischen und ökologischen Transformation unterstützt werden möchten, können Sie eine Förderung beantragen. Die Angebote richten sich besonders an KMU und Beschäftigte. Wenden Sie sich an das Zukunftszentrum in Ihrem Bundesland.

Beschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und ihre Beschäftigten den digitalen, demografischen und ökologischen Wandel zu bewältigen. Mit dem ESF Plus-Programm "Zukunftszentren" erhalten KMU konkrete Beratungs- und Qualifizierungsangebote auf Basis einer passgenauen Analyse. Ziel ist die Neugestaltung von Arbeits- und Lernprozessen. Auch die Einführung digitaler Technologien und menschenzentrierter Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) wird unterstützt.

(Solo-)Selbstständige sollen zudem bei der Gründung von Interessenvertretungen und der Förderung von selbstregulierenden Verfahren unterstützt werden.

Folgende 3 Handlungsfelder werden gefördert:

  • Regionale Zukunftszentren (RZ)
  • ein Koordinierendes Zukunftszentrum
  • ein Haus der Selbstständigen (HdS)

Es wird angestrebt, mit den Zukunftszentren eine möglichst bundesweite Abdeckung zu erreichen. Unternehmen, insbesondere KMU und ihre Beschäftigten, sollen durch unterschiedliche Angebotsformen auch in ländlichen Räumen gut erreicht werden können.

Art und Umfang:

Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen gewährt. Die maximale Zuschusshöhe beträgt in allen drei Handlungsschwerpunkten 90 Prozent der Gesamtausgaben.

Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,

  • die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
  • Anträge zu prüfen,
  • Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
  • Vorhaben zu prüfen.

Die Laufzeit eines einzelnen Vorhabens beträgt in der Regel 48 Monate. Eine Verlängerung der Projektlaufzeit bleibt davon, vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel, unberührt. Der frühestmögliche Startzeitpunkt der Projekte ist der 1. Januar 2023.

Online-Dienst

Förderportal Z-EU-S

ID: B100019_104096507

Beschreibung

Das Förderportal Z-EU-S unterstützt Sie beim Beantragen und Abrechnen von Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus des Bundes.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
  • Rechtverbindliche Unterschrift mittels Fernsignatur

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Fachbereich Europäischer Sozialfonds - Förderportal Z-EU-S

Adresse

Hausanschrift

Knappschaftsplatz 1

03046 Cottbus/Chóśebuz

Kontakt

Fax: +49 234 9783880145

Telefon Festnetz: +49 355 355-486999

E-Mail: ZEUS@kbs.de

Internet

Version

Technisch geändert am 01.03.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS), Fachstelle für Fördermittel des Bundes - Fachbereich Europäischer Sozialfonds, Zukunftszentren

Adresse

Hausanschrift

Knappschaftsplatz 1

03046 Cottbus/Chóśebuz

Kontakt

Version

Technisch geändert am 28.11.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Referat I4 "Transfer und betriebliche Praxis, Human Resources (HR) Strategien"

Adresse

Hausanschrift

Wilhelmstraße 49

10117 Berlin

Kontakt

Version

Technisch geändert am 28.11.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Im Förderportal Z-EU-S zum ESF Plus-Bundesprogramm "Zukunftszentren" alle erforderlichen Unterlagen.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
  • rechtsfähige Personenvereinigungen
  • Zusammenschlüsse solcher Personen, die ihre Nähe zu gemeinsamen Interessenvertretungen Selbstständiger, Beratungserfahrung, Netzwerkzusammenhänge sowie ihre fachliche und administrative Eignung nachweisen können. 

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Antragsberechtigte, über deren Vermögen ein Insolvenz, Vergleichs-, Sequestrations- oder Gesamtvollstreckungsverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
  • Antragsberechtigte, die eine Vermögensauskunft nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung oder der Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal ZEU-S Widerspruch einreichen.
  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens - sofern diese von einer obersten Bundesbehörde erlassen wurden - ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig

Verfahrensablauf

Das Förderverfahren der ESF Plus Förderrichtlinie "Zukunftszentren" ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.

Zu Schritt 1:

  • Das Interessenbekundungsverfahren ist bereits abgeschlossen.

Zu Schritt 2:

  • Wenn Ihr Projekt positiv bewertet wurde, dann wurden Sie aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag über das Förderportal Z-EU-S zu stellen.

Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Monate (Abhängig vom Umfang des Antrages kann die Bewilligung bis zu 3 Monate (nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen) dauern.)

Kosten

Es fallen für die Interessenbekundung und Antragsstellung keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Schriftform können Sie durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzen.

Bitte nutzen Sie vorrangig die elektronische Form.

Nur in Ausnahmefällen können Sie bei der Bewilligungsbehörde die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragen.

In solch einem Ausnahmefall müssen Sie die elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung herunterladen. Anschließend müssen Sie die Formulare handschriftlich unterschreiben und postalisch einreichen. Achten Sie dabei auf die gültigen Fristen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 25.11.2022

Version

Technisch geändert am 19.12.2024

Stichwörter

Digitaler Wandel, KMU, Kompetenzentwicklung, Beschäftigte, Förderrichtlinie zum ESF-Programm, Selbstständige, ESF Plus Programm, ESF Plus-Bundesprogramm, Europäischer Sozialfonds, Fachkräftemangel, Innovative Qualifizierung, ESF, Wandel der Arbeit, Berufliche Weiterbildung, Unternehmen, Solo-Selbstständige, Ökologischer Wandel, Kostenlose Beratung, KI-Systeme, Demografischer Wandel

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English